Zuletzt hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby am 28.08.2018 über die Kläranlage beraten (TOP 14, Masterplan zur Werterhaltung des Kanalsystems und der Kläranlage der Gemeinde Rieseby).
Nachdem sich die neue Gemeindevertretung Ende des Jahres 2018 konstituiert hat, soll nunmehr mit der Beratung dieses TOPs in der Februarsitzungsrunde 2019 das Thema Kläranlage vorangetrieben werden. Eine Zusammenfassung des Ergebnisses der Studie kann der zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen werden. Sollten sich Verständnisfragen ergeben oder tiefergehende Informationen gewünscht werden, so wird darum gebeten, dass entweder Herr Andresen oder Herr Tepperies aus dem Büro Enwacon vor der Sitzung kontaktiert werden. Herr Tepepries wird zur Bauausschusssitzung am 07.02.2019 erscheinen und das Ergebnis der Studie vorstellen.
Eine theoretische Option, die in der Studie auch oberflächlich betrachtet wird, ist der Fremdanschluss des Abwassersystems der Gemeinde Rieseby an eine andere Kläranlage. In Betracht kommt beispielsweise der Anschluss an die Kläranlage Kosel. Dieses wäre allerdings nicht ohne erhebliche Erweiterungsinvestitionen in Kosel möglich. Da ein Fremdanschluss an die Kläranlage Kosel am Ort Bohnert vorbeiführen würde, sollte/könnte man die dortige private Abwassergemeinschaft einmal in diese Gedankenspiele mit einbeziehen. Sofern diese ohnehin auch erwägen (derzeit noch nie thematisiert gewesen), sich mittelfristig einer größeren Kläranlage anzuschließen, wirkt sich das natürlich nicht nachteilig aus. Jedenfalls sollten überschlägige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vermerkt werden, die es später gestatten, nachzuvollziehen, warum man ggf. den Gedanken eines Fremdanschlusses verworfen hat.
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Rieseby bisher offen das Ziel anstrebt, sich weiter zu entwickeln und dieses nur genehmigt werden wird, wenn u. a. die Leistungsfähigkeit der Kläranlage erhöht wird, wird empfohlen, dass die Überlegungen und Planungen zu einer Sanierung / Ertüchtigung / Erweiterung der Kläranlage Rieseby oder jene eines Fremdanschlusses sukzessive weiter betrieben werden. Daher sollte angestrebt werden, sich im Rahmen der Beratung auf eine der dargestellten Varianten festzulegen und den Planungsauftrag für eine Entwurfsplanung zu vergeben. Da für die weiter zu verfolgende Variante ggf. Grunderwerb erforderlich ist, muss vor den nächsten Planungsschritten zunächst abgeklärt werden, ob die Eigentümer betreffender Flächen bereit sind, einen Teil der benachbarten Grundstücke zu verkaufen. Sollte die Bereitschaft gegeben sein, sollten die Parameter eines Kaufvertrages in Form eines formlosen Vorvertrages schriftlich fixiert werden. Somit kann anhand dessen später nach fortgeschrittener Planung und Bekanntwerden des tatsächlichen Flächenbedarfes ohne viel Aufhebens der formelle Notarvertrag formuliert und ratifiziert werden.
Sollte die Festlegung auf eine Variante noch nicht möglich sein, so sollten die Gründe benannt werden, die dazu führen, dass keine Entscheidung möglich ist. Die Verwaltung und das Planungsbüro sollten dann beauftragt werden, weitergehende Untersuchungen und Betrachtungen anzustellen.