Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
18/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
25.01.2019

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 11.02.2019 
Gemeindevertretung 07.03.2019 

Betreff:
Antrag der WGR-Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung

Sachverhalt:
Die Fraktion der WGR beantragt, die Entschädigungssatzung hinsichtlich der Teilnahme von wählbaren Bürgern, die einem Ausschuss vorstehen, an den Sitzungen der Gemeindevertretung zu ändern. Bisher erhielten Personen in solche Konstellation, kein Sitzungsgeld, obwohl sie als Ausschussvorsitzende über Angelegenheiten aus ihrem Ausschuss in der Sitzung der Gemeindevertretung berichten. Daher schlägt die WGR vor, den § 2 der Entschädigungssatzung um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen. Gemäß Mitteilung der Kommunalaufsicht, müsste dieser Absatz aber einen Hinweis auf § 46 Abs. 3 GO haben, weil dort diese personelle Konstellation geregelt ist. 

(3)            Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Vorsitzenden der Ausschüsse, im Sinne von § 46 Absatz 3 Gemeindeordnung, erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld von 33% des Höchstsatzes der Verordnung.    


Abstimmungstext:


.....................................
Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag der WGR