Die Fraktion der WGR beantragt, die Entschädigungssatzung hinsichtlich der Teilnahme von wählbaren Bürgern, die einem Ausschuss vorstehen, an den Sitzungen der Gemeindevertretung zu ändern. Bisher erhielten Personen in solche Konstellation, kein Sitzungsgeld, obwohl sie als Ausschussvorsitzende über Angelegenheiten aus ihrem Ausschuss in der Sitzung der Gemeindevertretung berichten. Daher schlägt die WGR vor, den § 2 der Entschädigungssatzung um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen. Gemäß Mitteilung der Kommunalaufsicht, müsste dieser Absatz aber einen Hinweis auf § 46 Abs. 3 GO haben, weil dort diese personelle Konstellation geregelt ist.
(3) Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Vorsitzenden der Ausschüsse, im Sinne von § 46 Absatz 3 Gemeindeordnung, erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld von 33% des Höchstsatzes der Verordnung.