Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 11.02.2019 |
Gemeindevertretung | 07.03.2019 |
Betreff: |
Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung |
Sachverhalt: |
Die Fraktion der BVR-SSW beantragt, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Rieseby zu ändern. Es soll künftig von einem reinen Sitzungsgeld auf eine Kombination aus monatlicher Pauschale und Sitzungsgeld nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b umgestellt werden. Dies wird wie folgt begründet: "Da des Öfteren Besprechungen, Veranstaltungen und Sitzungen außerhalb des Gemeinderats zum Beisp. im Amtsgebäude stattfinden, für die es keine Entschädigungen gibt. Ist eine Anhebung der bisherigen Entschädigung zu empfehlen, um eine finanzielle Belastung (Fahrkosten) der Mitglieder des Gemeinderats so gering wie möglich zu halten." Bisher wird eine Entschädigung pro Sitzung von 65 % des Höchstsatzes (33,- €) für eine Sitzung gezahlt (= 21,46 €). Durch die beantragte Änderung soll eine monatlich Pauschale von 30,- € und eine Sitzungsgeld je Sitzung von 23,- € gezahlt werden. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Rieseby zu ändern. Eine monatliche Pauschale wird abgelehnt. Gemeindevertreter, die an einer Gemeindevertretersitzung teilnehmen, sollen 100 % des Höchstsatzes erhalten. Ausschussmitglieder, die an einem Ausschuss teilnehmen, sollen ebenfalls 100 % des Höchstsatzes erhalten. Gemeindevertreter, die an einer Ausschusssitzung teilnehmen, sollen 50 % des Höchstsatzes erhalten. Ausschussvorsitzende, die wählbare Bürger sind, erhalten ebenfalls 50 % des Höchstsatzes, wenn sie an einer Gemeindevertretersitzung teilnehmen. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2019. |
Anlagen: |
Antrag der BVR-SSW Fraktion |