Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
30/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
18.03.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erweiterung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"

Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" wurde am 16.10.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Die Bekanntmachung erfolgte am 12.10.2018 über das Amtsblatt 29/2018. Für den ersten Bauabschnitt (wie es dem Beschluss der Gemeindevertretung entsprach).

Zwischenzeitlich wurden Anträge der Anwohner der Straßen "Am Schulenkrug" und der "Heidkoppel" zur "Belastung aus der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 20" gestellt.

Die Gemeindevertretung hatte am 05.12.2018 über den Antrag der Anwohner "Am Schulenkrug" beraten. Inhaltlich wird hier auf die Beschlussvorlage 73/2018 verwiesen. Die Gemeinde hatte einstimmig beschlossen, dass der Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" zur weiteren Prüfung an den Bau- Wege und Umweltausschuss verwiesen wird. Der Bau- Wege- und Umweltausschuss hat am 06.02.2019 der Gemeindevertretung empfohlen, dass dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebietes für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) zugestimmt wird. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen.

Zu der zuvor genannten Sitzung erfolgte ein Antrag von Anwohnern der Heidkoppel. Dieser Antrag wurde zusammen mit dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug", welcher bereits Gegenstand des Bauausschusses am 06.02.2019 war, in der Gemeindevertretung am 21.02.2019 beraten. Die Gemeindevertretung hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebiets für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) wird zugestimmt. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen. Die 3 verkehrsrechtlichen Forderungen in dem Antrag der Anlieger "Heidkoppel" vom 18.02.2019 können nicht berücksichtigt werden.

Zwischenzeitlich haben Gespräche mit den Kleingärtnern stattgefunden. Es hat sich ergeben, dass der Gemeinde Wegeparzellen zur Verfügung gestellt werden, so dass eine Fertigstellung der Vekehrsflächen, welche im 2. Bauabschnitt (BA) Bestandteil sind, bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich sind. Dies hat zur Folge, dass ein Beschluss über den zu bekanntmachenden Geltungsbereich neu zu fassen ist, damit die Gemeinde den 1. BA (wie bereits geplant), einschließlich der Wegeflächen aus dem 2. BA bekannt machen kann. Eine Bekanntmachung des restlichen Teils des 2. BA`s ist weiterhin erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant (wenn das Kleingartengelände nicht mehr genutzt wird).    

Abstimmungstext:
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 20, einschließlich der verkehrlichen Erschließungsfläche (inklusivie Parkplätzen) nach Osten Richtung Heidkoppel, bekannt zu machen. (Der Bereich kann aus der anliegenden Karte entnommen werden).     


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Karte für die Bekanntmachung