Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
35/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
25.03.2019

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 09.04.2019 

Betreff:
Antrag der BVR/SSW-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.03.2019 hat die BVR/SSW-Fraktion den Antrag gestellt, den § 5 der Hauptsatzung "Ständige Ausschüsse" um eine Vetretungsregelung zu ergänzen. Bisher war eine Vertretung in einem Verhinderungsfall eines Ausschussmitglieds nicht geregelt. Folglich blieb dieser Sitz dann bei einer Ausschusssitzung frei. Die vorgeschlagene Regelung findet in mehreren Gemeinden des Amtes Anwendung und würde als ein dritter Absatz in den Paragraphen einfließen.

Seitens des Amtes wären folgende redaktionelle Änderung bzw. Anpassungen mit in die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung aufzunehmen:

1.
In § 3 müssten folgende Wertgrenzen, aufgrund einer notwendigen Anpassung an die amtliche Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen, angepasst werden:

a) Stundungen bis zu einem Betrag von 5.000,- €
b) Niederschlagungen bis zu einem Betrag von 5.000,- €

2.
In § 4 würde eine Anpassung an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee erfolgen.

3.
In § 6 Abs. 1 ist der Text an den Gesetzestext anzupassen. Die jährliche Verpflichtung für eine Einwohnerversammlung ist bei einer Änderung der Gemeindeordnung weggefallen. Eine Einwohnerversammlung kann weiterhin zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten einberufen werden oder wenn es die Gemeindevertretung verlangt.      

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fom zu erlassen.    


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung