Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
39/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
25.04.2019

Beratungsfolge Sitzung
Schulleiterwahlausschuss 13.05.2019 

Betreff:
Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

Sachverhalt:
Alle bürgerlichen Mitglieder müssen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 21 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses, die gleichzeitig auch Gemeindevertreter/innen sind, müssen nicht erneut auf die gewissenhafte Erfüllung und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.   

Abstimmungstext:


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-