Im Zuge der Asphaltierungen der K83, der L27 und der K59 sind eine Vielzahl von Schächten, Straßenabläufen und Schiebern an die neue Asphaltoberfläche anzugleichen (teilweise schon gewesen). Diese Arbeiten werden vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr organisiert und von den beauftragten Asphaltbauern erledigt. Da die Straßenbaulast für Schächte und Straßenabläufe nach derzeitiger Rechtsauffassung bei der Gemeinde liegt und die Schieber im Wesentlichen dem Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen (WBV) gehören, müssen Gemeinde und WBV auch die Kosten für das Angleichen übernehmen. Dieses muss schriftlich gegenüber dem LBV erklärt werden.
Auf der sicheren Seite liegend wird der Aufwand für das Angleichen von sämtlichen Schächten und Straßenabläufen in den genannten Straßen auf rund 75.000 € und der Aufwand für das Angleichen von Schiebern des WBV auf rund 7.000 € geschätzt.
Sollten die Kanalsanierungsarbeiten günstiger schlussgerechnet werden, als Haushaltsmittel für die Maßnahmen bereit gestellt wurden, so kann der Aufwand für das Angleichen der Schächte aus diesen Titeln befriedigt werden. Andernfalls müssen die Titel um das erforderliche Maß aufgestockt werden. Jedenfalls muss der Aufwand ausdem gleichen Gebührenhaushalt bestritten werden.
Empfehlung:
An der Kappelner Landstraße verläuft auf der östlichen Straßenseite ein gemeindlicher Gehweg. Diesen könnte man im Zuge der Asphaltierung der L27 auch anfräsen und mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Der Aufwand wird auf rund 7.000 € geschätzt. Erforderliche Mittel könnten über die Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereit gestellt werden.
