Im Zuge der Asphaltierung der K59 würde es sich anbieten, auch die asphaltierten "Gehwege" bzw. asphaltierten Seitenstreifen seitlich der Fahrbahn mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Kosten sind im Zusammenhang mit der großen Maßnahme durch die ohnehin vorhandenen Geräte und Arbeitskräfte weniger als halb so teuer, als wenn man sie ohne diese Synergie beauftragen würde. Die mit dem Luftbild überlagerte Katasterkarte zeigt, dass sowohl die Fahrbahn als auch die seitlich führenden, teilweise asphaltierten Steifen im Straßenflurstück des Kreises belegen sind, d.h. Eigentümer ist der Kreis RD-Eck.
Herr Andresen hat den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) gebeten zu prüfen, wer für die Unterhaltung dieser Seitenstreifen verantwortlich ist, d.h. wer die Baulast hat. Am 05.06.2019 wird mitgeteilt, dass die vermarkte Ortsdurchfahrt nach OD-Richtlinie (OD) 177m vom Schnittpunkt der K59 mit der L27 entfernt am Ende der Bebauung vermarkt ist. D.h. die Gemeinde ist nach Straßen- und Wegegesetz SH eindeutig für diese Seitenstreifen zuständig.
Die Kosten für das Anfräsen, Ansprühen mit Haftkleber und Asphaltieren einer neuen Asphaltdecke auf rund 220 m² Fläche werden jetzt unter 5.000 € liegen. Die Ausschreibung der K59- und L27-Maßnahme wird in Kürze veröffentlicht und Ende des Monats submittiert. Daher liegen noch keine tatsächlichen Einheitspreise vor.