Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
59/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
04.06.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 18.06.2019 
Gemeindevertretung 26.06.2019 

Betreff:
Vergabeverfahren für die Verdingung weiterer Planungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby

Sachverhalt:

Am 01.04.2019 ist die Vergabeverordnung (VgV) novelliert in Kraft getreten. Die VgV ist die Rechtsnorm, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt.

Einmal mehr wird in Verbindung mit der bzw. im Gegensatz zur Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) das Erfordernis einer europaweiten Vergabe ab einem Auftragswert einer Planungsleistung von 221.000 € gefordert. Nicht zuletzt wegen der angestrebten Bezuschussung des Projektes muss das Vergaberecht genauestens beachtet werden. Das Architektenhonorar zur Planung der Sporthalle wird auf Basis der einschlägigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diese Summe übersteigen, so dass ein europaweites Verfahren für die Vergabe der Architektenplanung gewählt werden muss. Dieses Verfahren bedingt sehr formelle Verfahrensschritte und verschiedene Zugangsberechtigungen zum EU-Vergabeportal. Um das Verfahren fehlerfrei und rechtssicher durchführen zu können, muss ein Fachbüro beauftragt werden.

Da das Verfahren gewisse Fristen vorsieht und nicht im Handumdrehen erledigt ist, wird empfohlen, einen Beschluss zu fassen, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.

Dass die bisherigen Planungen freihändig vergeben wurden, ist unschädlich. Schließlich bedurfte es erstmal einer grundlegenden Reife der Projektidee, um erste, wegweisende Beschlüsse fassen zu können ("Henne-Ei-Problem").

Die Auftragssummen für die Fachplaner "Statik / Wärmeschutz / Energieberechnung" und "Technische Gebäudeausstattung" sind unterschwellig, so dass diese Aufträge national auf Basis einer Preisanfrage vergeben werden können. Diese Verfahren kann die Amtsverwaltung durchführen.    


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, wenn erforderlich, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens der Architektenleistungen zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.

Ferner wird die Durchführung von Preisanfragen für die weiteren Fachplanungen sowie die Vergabe an die wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.     



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Jan Andresen
-Verwaltung-