Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
18/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
08.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 27.09.2011 

Betreff:
Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg)

Sachverhalt:

Bei dem Flurstück 27/6 der Flur 1 Gemarkung Sönderbyhof (in der Anlage rot gekennzeichnet) handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße (öffentlicher Feld- und Waldweg) im Sinne des § 3 Abs. 4 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden.

Eine Prüfung hat ergeben, dass dieser Weg schon seit Jahren nicht mehr vorhanden ist, sondern als Acker genutzt wird. Er hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einziehung des Weges zu beschließen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den in der Anlage rot gekennzeichneten Feld - und Waldweg (Gemarkung Sönderbyhof, Flur 1, Flurstück 27/6) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG einzuziehen.



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:

Lageplan