Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
19/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
14.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 27.09.2011 

Betreff:
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnpark Schlei"
- Aufstellungsbeschluss-

Sachverhalt:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnpark Schlei“ / Schulenkrug (rechtskräftig seit Juli 2005) sind die Grundstücke inzwischen alle verkauft und nur noch wenige nicht bebaut. Seinerzeit war eine größere Fläche in der Planung, die dann im Laufe des Verfahrens verringert wurde. Inzwischen ist der Bedarf da, eine Siedlungserweiterung ist wünschenswert seitens der Gemeinde. Vorgesehen ist, die Kleingärten zu erhalten. Eine altengerechte Wohnanlage befindet sich östlich des B-Planes Nr. 16.

Am 15.06.2011 fand ein Planungsgespräch mit Behördenvertretern des Innenministeriums und des Kreises statt, zu dem auch die hier anstehende Erweiterung besprochen wurde.

Die Behördenvertreter erklären, dass die Gemeinde Rieseby sich als ländlicher Raum mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion darstellt. Durch den demographischen Wandel geht die Nachfrage nach Einfamilienhäusern zurück, eher in Richtung Wohnen für Ältere (mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen). Daher sollte die Gemeinde prüfen, wie der Bedarf aussieht (ebenerdige/ verdichtete Bauweise), sich positionieren, und dies an den Investor weiterleiten.
Evtl. auf Amtsebene Bedarf für altengerechtes Wohnen untersuchen.

Auch bleibt zu prüfen, wie viel Baulücken noch im Innenbereich vorhanden sind. Je weniger Bedarf, desto wichtiger sind Kleinlücken.
Fazit:
  • Vorerst nur Überplanung der Fläche der 8. Änd. F-Plan (WA)
    • Es kann mit dem Verfahren gleich in die öffentliche Auslegung gegangen werden, da 2004 die gesamte Planung im Verfahren war und nun hier angeknüpft werden kann.
    • Maßnahmenfläche prüfen
  • Parallel dazu Zukunftsvision für Rieseby
    • Ort ist attraktiv für das Umland
    • dies lockt Investoren, spricht auch private Eigentümer an
    • Zeitenwende, Erhalt des Geschaffenen, Leerstände vermeiden




Abstimmungstext:

                                    
1. Der Bebaungsplan Nr. 16 für das Gebiet “Wohnpark Schlei“ soll wie folgt
geändert und erweitert werden:
    - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes * -

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Fischer, Schleswig, für den Umweltbericht das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Scoping-Unterlagen Büro Springer 9/2011