Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
21/2011
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
22.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 27.09.2011 

Betreff:
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)

Sachverhalt:

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschluss vom 08.07.2009 hat sich die Gemeindevertretung Rieseby dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich östlich des Gutes Saxtorf zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.

Weiterhin hat zu diesem Thema am 08.09.2011 eine Info-Veranstaltung der CDU-Kreistagsfraktion in Holzbunge stattgefunden. Bei dieser Veranstaltung war neben dem Landrat des Kreises RD-ECK auch der Innenminister des Landes S.-H., Klaus Schlie, zugegen. Grundsätzlich wurde zum Ausdruck gebracht, dass für die Flächen in Schwansen die Tür ein Stück aufgehalten wird. Weiterhin sollen klare Aussagen / Begründungen folgen, die bisher gegen eine Aufnahme als Potentialfläche sprechen. Alle Gemeinden wurden aufgefordert entsprechende Stellungnahmen im Verfahren abzugeben.

Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet:

“Lage im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung des Raumes wird nicht gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die grade in diesem Bereich die Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen. Auch wenn alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird dem Votum des Kreises zur Streichung / Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht gefolgt.“

Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass nach Rücksprache mit der E.ON Netzwirtschaft in der näheren Umgebung ein Abspannmast der Hochspannungsleitung vorhanden ist, in den man den Strom über einen entsprechenden Transformator einspeisen könnte. Nähere Untersuchungen müssten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Abstimmungstext:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich östlich des Gutes Saxtorf soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Rieseby nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

Der charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden Kenntnissen auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Die naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie eine evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen ist. Vielmehr sollte über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf der Halbinsel nachgedacht werden. Windkraftanlagen mögen ggf. neben Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch in das Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in der Region beeinträchtigen.“

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.

Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.
Im Bereich Rieseby ist eine Hochspannungsleitung mit entsprechendem Abspannungsmast vorhanden. Ein Anschluss an die Leitung über einen entsprechenden Transformator wäre für den aus der Windeignungsfläche erzeugten Strom durchaus denkbar. Erste Vorgespräche mit der E.ON Netzwirtschaft haben bereits stattgefunden.“

Der Bürgermeister wird legitimiert, weitere Stellungnahmen abzugeben, die die Ansiedelung von Windkraft unterstützen. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die gegen die Ausweisung der einzelner Flächen sprechen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Entwurf Regionalplan für den Planungsraum III