N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 09.12.2010.

Sitzungsort:  im "Gasthof Alt-Sieseby", Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Ulrich Erichsen
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Verlegung der Sirene in Hümark
  Beschlussvorlage - 21/2010
7. Aufstellung des vorhandenen Geschwindigkeitsmessgerätes in Hümark
  Beschlussvorlage - 22/2010
8. Einrichtung einer Bedarfsbushaltestelle
9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 18/2010
10. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 16/2010
11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 15/2010
12. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 19/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Siebke berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Wintereinbruch mit Räumarbeiten, letzter Winter verursachte Kosten von 20.000 €
- 23.11. Baueinweisung Radweg
- WaBo Bornbek-Bienebek, Renaturierung Sensby im Frühjahr/Sommer
- 15.11. Informationsveranstaltung in Kiel bezügl. Breitbandversorgung
- 03.11. Kommunalforum der E.ON Hanse in Groß Wittensee
- in den letzten Monaten haben mehrere Liegenschaften in Sieseby den Eigentümer ge-
wechselt
- Zufahrt zur Turnhalle Seeholz wurde hergestellt, Gemeindanteil 4.500 €
- Verzögerung der Verrohrung in Helle aufgrund der Witterung

Berichte der Ausschussvorsitzenden erfolgen aufgrund der heutigen Tagesordnungspunkte nicht.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Rahlmeier fragt nach dem Verbleib der Schneezäune, die in den 80er Jahren aufgestellt wurden. Herr Siebke teilt hierzu, dass lt. Auskunft der Straßenmeisterei die alten Zäune zwischenzeitlich verschlissen sind und eine Neuanschaffung zu teuer ist.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Hier Siebke stellt den Antrag, als neuen Tagesordnungspunkt „Einrichtung einer Bedarfsbushaltestelle“ als neuen Punkt 8 in die Tagesorsnung aufzunehmen. Die anderen Punkte erhalten eine entsprechend neue Nummerierung, dass die heutige Tagesordnung 15 Punkte hat.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Verlegung der Sirene in Hümark
Beschlussvorlage - 21/2010

Herr Ralf Leckband hat die Verlegung der Sirene in Hümark beantragt. Er begründet dieses mit der Schattenbildung auf seiner Photovoltaikanlage. Ferner ist er bereit, sich an der Maßnahme zu beteiligen.


Beschluss:

Der Verlegung der Sirene in Hümark wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt mit Herrn Leckband einen geeigneten Standort zu suchen. Nach Vorlage der Kosten durch Herrn Leckband wird über eine Beteiligung gesondert entschieden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellung des vorhandenen Geschwindigkeitsmessgerätes in Hümark
Beschlussvorlage - 22/2010

Das Geschwindigkeitsmessgerät wird gegenwärtig im Wechsel in Sieseby (Ortseingang und Ortsausgang) und Börentwedt aufgestellt. Im Bau-, Wege- und Umweltausschuss wurde während einer Ortsbesichtigung auch ein Aufstellungsort in Hümark angedacht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Vorkehrungen zu treffen, damit das vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät auch in Hümark aufgestellt werden kann.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einrichtung einer Bedarfsbushaltestelle


Beschlussvorlage - 23/2010
Bei Herrn Bürgermeister Siebke haben Bügerinnen und Bürger beantragt, auf dem ehemaligen Gelände der Straßenmeisterei eine Bedarfshaltestelle für Busse einzurichten, um Fahrgästen in Richtung Kappeln den Umweg über Sieseby zu ersparen.
Der Ausschuss hat sich für eine Befürwortung des Antrags ausgesprochen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Bedarfshaltestelle für den Busverkehr auf dem ehemaligen Gelände der Straßenmeisterei in Thumby bei den zuständigen Stellen zu beantragen.         


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 18/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 16/2010

Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.

Durch die Vereinbarung verpflichtet sich die Damp Holding, über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich 51.000 € von den Betriebskosten des Kindergartens zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 15/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 26 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               410.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               410.500,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               395.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               395.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Steinort bittet darum, für die nächste Sitzung den Verkauf des Uferstreifens im Bereich des Pastoratsweg an die dortigen Anlieger, auf die Tagesordnung zu nehmen.



Joachim Siebke  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer