Beschlussvorlage - 14/2010
Mit Beschluss vom 13.07.2009 hat die Gemeindevertretung Thumby sich für die Ausweisung einer Eignungsfläche zur Ansiedelung von Windkraftanlagen ausgesprochen. Die betroffene Fläche befindet sich im Bereich zwischen Marienhof und Staunerhütten und erstreckt sich bis in das Gemeindegebiet Holzdorf. Diese Fläche wurde mit in das Konzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufgenommen.
Ergänzend hierzu wurde nunmehr mit Datum vom 06.10.2010, beim Amt am 07.10.2010 eingegangen, ein Antrag auf Ausweisung weiterer Eignungsflächen für Windenergie gestellt. Dieser sieht die Möglichkeit der Ansiedelung von Windkraftanlagen im Bereich südlich der Hofstelle Neuteich und östlich des Gutes Sinkental vor. Insgesamt wurde eine Eignungsfläche von ca. 33 ha ermittelt. Die Ermittlung der Eignungsfläche wurde dabei durch das Ingenieurbüro Possel und Partner, Kiel, vorgenommen. Diese haben auch das Kartenmaterial im Rahmen der Erstellung des Kreiskonzeptes erarbeitet.
Bei der Ermittlung der potentiellen Eignungsfläche wurden dabei die Abstände zugrunde gelegt, die nach dem neuen Abstandserlass gelten sollen. Abweichend von der bisherigen Regelung, die Abstände nach der Höhe der Windkraftanlagen zu definieren, sollen die Abstände pauschal geregelt werden. Der neue Abstandserlass soll zeitnah durch das Innenministerium bekannt gemacht werden.
Beispiel: - Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich a) Errichtung einer Windkraftanlage mit 100 m Gesamthöhe Alt: 300 m Abstand Neu: 500 m Abstand
b) Errichtung einer Windkraftanlage mit 150 m Gesamthöhe Alt: 525 m Abstand Neu: 500 m Abstand
Anzumerken ist, dass Eignungsflächen für Windparks (3 Windräder und mehr) gesucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine zusammenhängende Fläche von mind. 20 ha besteht. Die Flächen des Antragstellers betragen ca. 1/4 der Gesamteignungsfläche (33 ha) und sind für sich eigenständig betrachtet nicht ausreichend. Die Eigentümerin der übrigen Fläche ist nicht bereit, ihre Fläche als Eignungsfläche zur Verfügung zu stellen, so dass eine Verwirklichung problematisch sein wird, soweit hier keine Umorientierung erfolgt.
An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass abweichend von der Darstellung des Antragstellers, der Landschaftsplan der Gemeinde Thumby - festgestellt mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2000 - keine Ansiedelung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorsieht. Auf den Seiten 76 und 77 der textlichen Ausführungen des Landschaftsplanes heißt es. „ .... Die Gemeinde Thumby stimmt den genannten Aussagen der Teilfortschreibung des Regionalplans zu. Dementsprechend werden keine Eignungsflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet dargestellt.“
Zum weiteren Verfahren ist anzumerken, dass, losgelöst von der Erstellung des Kreiskonzeptes, weiterhin Flächen nachgemeldet werden können. Alle Meldungen sind über den Kreis Rendsburg-Eckernförde an das Innenministerium weiterzuleiten.
Da der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans voraussichtlich im Dezember 2010 in das formelle Beteiligungsverfahren gehen soll, ist es im Interesse der Antragsteller ratsam, Anträge zeitnah abzuarbeiten und entsprechend weiterzuleiten. Nachdem die Gemeindevertretung über den Antrag entschieden hat, werden die Fachbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde) noch zu diesem Antrag gehört.
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