N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 29.09.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Schliekrog" Sieseby, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Peter Steinort

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Carsten Siebke (entschuldigt )
Gemeindevertreter Joachim Wendt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Niederschlagswasserführung im Bereich "Harzmoor"
  Beschlussvorlage - 10/2011
7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 9/2011
8. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Siebke berichtet über folgende Punkte:

- Probleme auch mit dem neuen Münzautomaten WC-Gebäude
- Verrohrung Helle abgeschlossen, Asphaltierung fehlt noch
- RW-Einläufe beim Haus Dorfstraße 21 konnten bei Starkregen das Niederschlagswasser nicht mehr aufnehmen, Ursache:
Sandfang zur Schlei war verstopft
- Renaturierung Siesbek bisher noch keine Bauarbeiten
- Radwegeinweihung am 12. Oktober
- Wechsel bei der Bepflanzung der Beete von Stiefmütterchen auf Narzissen
- Erneuerung Verschleißdecke Straßenabschnitt von Schnurrum bis Thumby wurde für das nächste Jahr terminiert, für die Straße nach Grünholz gibt es noch keinen Termin

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kreisverwaltung bezüglich der unbedingt notwendigen Schwarzdeckenerneuerung für die beiden Straßen, aufgrund der massiven Beschwerden von Bürgern und Touristen, anzuschreiben.

Der Finanzausschuss hat nicht getagt und die TOP der letzten Bauausschusssitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Bezüglich des Sozialausschusses wird angeregt, zu mindestens einmal im Jahr zu tagen.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es wird auf ein Telefonkabel hingewiesen, welches auf der rechten Straßenseite von Thumby in Richtung Sensby, hinter der Au, aus der Erde ragt. Hierzu teilt Herr Siebke mit, dass es sich um eine tote Leitung handelt. Diesbezüglich soll mit der Telekom Kontakt aufgenommen werden.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Dr. Rogge stellt den Antrag, die Tagesordnung um „Anfragen und Bekanntgaben“ als neuen TOP 8 zu erweitern.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zuzustimmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Niederschlagswasserführung im Bereich "Harzmoor"
Beschlussvorlage - 10/2011

Mit Schreiben vom 01.08.2011 beklagt ein Anlieger Harzmoors, dass nach wie vor Straßenwasser auf sein Grundstück läuft und teilweise den Weg ins Gebäude findet (siehe Anlage nebst Fotos). Er bittet um Prüfung der Abhilfemöglichkeiten.

Nachdem das Thema schon vor ca. Jahresfrist in der Gemeinde beraten und kein Handlungsbedarf erkannt wurde, taucht es heute erneut auf. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten, den Sachverhalt näher zu ergründen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Dazu hat am Freitag den 19.08.2011 um 12:00 Uhr ein Ortstermin stattgefunden. Neben dem Problem des auf das Grundstück laufenden Wassers infolge der Gefällesituation ist die Vorflut von den Straßenabläufen weg nicht mehr ganz einwandfrei, so dass ein Rückstau entsteht.

Der Anlieger hat eine Firma mit der Erneuerung seiner privaten Entwässerungsleitungen beauftragt. Neben den Leitungen unmittelbar am Haus und auf dem Grundstück soll auch die Verbindung zur Vorflut Sinkental (von Herrn Geuenich) erneuert werden. Dieses kann aber erst erfolgen, wenn die auf der Wiese von Herrn Geuenich stehende Überschwemmung abgezogen ist.
Um zu erfahren, ob man ggf. als Gemeinde symbiotisch diese Gelegenheit nutzen könnte und am Tiefpunkt der Entwässerungsrinne einen komplett neuen Straßenablauf setzen könnte, wurden die Höhen zusammen mit dem Tiefbauer kontrolliert. Ein Anschluss über den privaten Hofplatz hin zum Kontrollschacht wäre möglich. Diesbzgl. liegt ein Angebot vor.

Unabhängig davon seien die Kosten durch Herrn Andresen kurz geschätzt:

Material:
  • 30 lfdm 150-er KG SN4-Leitung je 5 €/m'      =   150,00 €
  • 6 Bögen je 2,50 €/Stk         =   15,00 €
  • Teile Straßenablauf (Boden 1a mit KG-Anschluss, Schaft, Schlitzeimer, Begu-Aufsatz Rinne)
                                                            =            175,00 €
  • 5 m³ Kiestragschichtgeröll (7,5 €/to)      =   100,00 €
  • 1 m³ Perlgrand als Hofplatzkies (25 €/to)      =   50,00 €
  • 5 m³ Überschussboden kippen je 3 €/m³      =   15,00 €

Lohn und Gerät
  • 8 h Bagger mit Bedienung und 2 .Tiefbauer (90 €/h) =   720,00 €
  • 5 h LKW 7,5 to (wegen der Enge) zum An- und Abfahren von Boden , Geröll und Kies) je 55 €/h
                                                            =            275,00 €
  • Schacht anbohren         =   50,00 €
Summe netto                                                = 1.550,00 €
+ 19 % MwSt.                                                =            350,46 €
Summe brutto                                                = 1.844,50 €

Die Leitung würde so hergestellt, dass sie auch vom Schacht aus gespült werden könnte, d.h. sie würde separat in den Schacht eingeführt.
Dieses System würde den Großteil des ankommenden Straßenwassers abführen, so dass die beiden folgenden Abläufe Richtung Kreisstraße das dort noch ankommende Wasser fassen können.

Der Ausschuss tauscht kurz den Sachverhalt der als Tischvorlage verteilten Vorlage aus und kommt überein, dass der Inhalt der Beschlussvorlage und der dargestellte Lösungsvorschlag der Verwaltung zunächst zu überdenken ist. Man wolle gemeinsam mit allen Gemeindevertretern im Rahmen der kommenden Gemeindevertretersitzung die Beratung durchführen.


Herr Steinort erläutert als Bauausschussvorsitzender die Problematik bei Regen hinsichtlich des Ablaufens des Niederschlagswassers von der Straße auf das Privatgrundstück. Hier ist eine Einzelfallentscheidung über eine Verpflichtung der Gemeinde zur Niederschlagsbeseitung zu treffen. Er sieht ebenfalls den Grundstückseigentümer in der Pflicht. Die Gemeinde hat anteilig Arbeiten durchführen zu lassen. Die Gemeinde setzt in der dortigen Senke einen neuen Einlauf. Dieser wird mit einer ca. 5 Meter langen Leitung an den Schacht der Hausdrainage an der Hausecke angeschlossen. Der Grundstückseigentümer ist über diese Arbeiten zu informieren, damit er seine Hausdrainageleitung entsprechend dimensionieren kann. Die Information an den Grundstückseigentümer ist Herrn Steinort vorab zuzumailen. Über diese Arbeiten ist ein Kostenangebot der Firma Rolf Kühl einzuholen. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf Kosten der Gemeinde in der dortigen Senke einen neuen Einlauf zu setzen. Dieser wir mit einer ca. 5 Meter langen Leitung an den Schacht der Hausdrainage an der Hausecke angeschlossen. Der Grundstückseigentümer ist über diese Arbeiten zu informieren, damit er seine Hausdrainageleitung entsprechend dimensionieren kann. Die Information an den Grundstückseigentümer ist Herrn Steinort vorab zuzumailen. Über diese Arbeiten ist ein Kostenangebot der Firma Rolf Kühl einzuholen. 



Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 9/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschluss vom 20.10.2010 hat sich die Gemeindevertretung Thumby dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich südlich der Hofstelle Neuteich und östlich des Gutes Sinkental zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes -unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.


Herr Bürgermeister Siebke verläßt aufgrund § 22 GO wegen Befangenheit den Raum und Herr Dr. Rogge übernimmt den Vorsitz. Herr Steinort erläutert kurz die Sachlage zur Planungshoheit der Gemeinde und die nicht nachvollziehbaren Ablehnungsgründe des Landes. Daher sollte die Stellungnahme der Gemeinde weiterhin aufrecht erhalten werden. Der 1. Absatz der Stellungnahme soll in größerer Schrift und in Fettdruck hervorgehoben werden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich nordwestlich Maasleben soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Thumby nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

Auf die Eignungsfläche Thumby bezogen, kann nicht entgegengehalten werden, dass diese derzeit noch in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Entlassung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde bereits in Aussicht gestellt.“

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.

Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.“


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Siebke nimmt wieder an der Sitzung teil und wird über den gefaßten Beschluss informiert.

Herr Dr. Rogge weist auf Schäden an der Steinbrücke, die über die Siesby führt, hin. Diese müssten beseitigt werden. Herr Siebke teilt mit, dass hier der WaBo in der Pflicht ist. Die Arbeiten sollen aber im Rahmen der Renaturierung durchgeführt werden.

Des Weiteren fragt Herr Dr. Rogge, ob hinsichtlich der Sperrung der B 203 für die Demonstration für Reitwege, Handlungsbedarf für die Gemeinde besteht. Herr Steinort informiert über den einmalig gewährten Zuschuss an die Interessengemeinschaft „Reitwegenetz“. Für die Gemeinde besteht hier kein Handlungsbedarf.

Herr Steinort verweist auf die Notwendigkeit für einen Begehungstermin der gemeindlichen Wege, Straßen und Flächen, die durch Herrn Ohlsen gepflegt und unterhalten werden. Der Termin soll auch dazu dienen, um die Arbeiten besser abzustimmen sowie nach dem ersten Auftragsjahr „Bilanz“ ziehen zu können. Hierfür wird der 5. November, 10.00 Uhr, FWGH, vereinbart.

Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung für 2011 wird am 15.12.2011, 18.00 Uhr, im Schliekrog stattfinden.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, Herrn Vogt hinsichtlich der finanziellen Regulierung zur Erstellung der Dorfchronik anzuschreiben. Er soll die vermutliche Gesamtsumme nennen.   



Joachim Siebke  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer