N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 15.12.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Schliekrog" Sieseby, Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Siegfried Braun (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 11/2011
7. Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse für das Schuljahr 2011/2012
  Beschlussvorlage - 12/2011
8. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 13/2011
9. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 7/2011
10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 14/2011
11. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 15/2011
12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 16/2011
13. Winterdienst auf Bürgersteigen
14. Zuschussantrag Wegesanierung
15. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Siebke berichtet zu folgenden Punkten:
- Einweihung Radweg Thumby nach Sensby am 12.10.2011
- Probleme beim Befahren des Pastoratswegs mit dem neuen Feuerwehrfahrzeug, tlws. ist
dieser zu verbreitern
- Bepflanzung am Parkplatz Dorfstraße wurde durchgeführt
- Renaturierung der Siesbek noch nicht erfolgt
- Einnahmeausfälle WC-Gebäude von ca. 1.000,- € durch Lieferverzögerung beim neuen
Münzapparat
- Entwässererungsproblem Sinkenthal gelöst, Maßnahme wurde umfangreicher als geplant

Herr Dr. Rogge teilt mit, dass das Wegebegehungsprotokoll nachgereicht wird.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Siebke stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte 13. Winterdienst auf Bürgersteigen und 14. Zuschussantrag Wegesanierung zu erweitern. Der ursprüngliche TOP 13 wird dann TOP 15.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 11/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Es wird auf die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss verwiesen, die den Erlass einer Plakatsatzung ablehnt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse für das Schuljahr 2011/2012
Beschlussvorlage - 12/2011

Es liegen Anträge auf Erstattung folgender Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2011/2012 vor:

1)            
Erstattung des Eigenanteils der Kosten der Schülerbeförderung gem. § 10 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Klasse 1 - 10)

Laut Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist eine Übernahme der vom Schulgesetz vorgesehenen Eigenbeteiligung durch Wohnortgemeinden rechtlich nicht zulässig.

2)
Erstattung der Beförderungskosten für Vollzeitschüler (ab Klasse 11)

Hierzu ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Sie hat jedoch in den Vorjahren den Vollzeitschülern die Fahrkosten unter Vorlage einer Schulbescheinigung bis zum Erreichen des Abiturs oder eines vergleichbaren Abschlusses zu 100% erstattet. Ausgenommen hiervon waren die Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die abgelaufenen Fahrausweise waren 1/4jährlich als Nachweis über die Höhe der Kosten vorzulegen.

Anmerkung:
Sozial schwache Familien haben die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) Zuschüsse zu beantragen, sofern sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kindergeldzuschlag, SGB II und SGB XII.


Herr Dr. Rogge vertritt persönlich die Auffassung, dass die Gemeinde die Kosten erstatten sollte. Aber die Gemeinde ist an die aktuelle Gesetzeslage gebunden, die eine Erstattung der Kosten nicht vorsieht. Diesbezüglich wurde von einem Landkreis geklagt. Hierzu erläutert Herr Stöcks, dass bis zum ausstehenden Urteil die aktuelle gesetzliche Regelung gilt. Des Weiteren verweist er auf die Stellungnahme vom Ordnungsamt, die ebenfalls eine Zahlung verneint.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Bis dahin soll die Verwaltung prüfen, welche Form von freiwilliger Unterstützung in diesem Fall gezahlt werden kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 13/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen 15,00 € für den ersten und 30,00 € für jeden weiteren Hund.

Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Erhöhung und Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in Vierteljahresraten erhoben werden.


Beschluss:

Der III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Thumby wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 7/2011

Die Schleswig-Holstein Netz AG hat die Frist für den Erwerb Ihrer Aktien im Jahre 2011 bis zum 30.06.2011 verlängert. Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Erst dann, nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist, können die Aktien zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Von dieser Summe sind noch 15,0 % Kapitalertragssteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Somit verbleibt eine Dividende von 177,97 €, welches einer Verzinsung von 4,31 % entspricht. Eine Gemeinde muss aber Aktien zu einem Mindestwert von 50.000,- € erwerben. Somit wären 13 Aktien zu einem Wert von 53.589,77 € zu kaufen.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 26 Aktien erwerben. Dies würde einer Summe von 107.179,54 € entsprechen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu kaufen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 14/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 15/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Steinort bittet folgende Anmerkungen zum Haushalt 2012 ins Protokoll aufzunehmen:

- Hhst 36000.51000, Ansatz 2.500,- €, fehlt eine Zusatzinformation, dass es sich um die
Renaturierung der Siesby handelt
- Hhst 55000.70000, dort sind die Listen der Jugendlichen von den Vereinen anzufordern,
damit die Zuschüsse ausgezahlt werden
können
- Hhst 79000.15000, dort fehlen die Einnahmezahlen für 2011 und 2012

Des Weiteren wird darum gebeten, die Protokolle des KiGa-Ausschusses an alle Gemeindevertreter/innen zu versenden.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               435.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               435.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.200,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 16/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gaststätte „Alt Sieseby“

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Herr Jochen Siebke

stellv. Wahlvorsteher: Herr Dr. Helmut Rogge

Schriftführer/in:            Herr Uli Erichsen

stellv. Schriftführer/in: Frau Ulrike von Bargen

Die anderen Ämter des Wahlvorstandes werden durch die übrigen Gemeindevertreter wahrgenommen.

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

                                         
Reserve: ____________________                               


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Winterdienst auf Bürgersteigen

Herr Siebke weist darauf hin, dass im Winter die Bürgersteige von den jeweiligen Anliegern im Winter zu räumen sind. Es wurde im Finanzausschuss diskutiert, ob bei starken Schneefällen der Gemeindearbeiter Rolf Ohlsen nach Bedarf unterstützend bei Räumung tätig wird.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Gemeindearbeiter Rolf Ohlsen bei starken Schneefällen nach Bedarf bei der Räumung der Bürgersteige unterstützend tätig wird.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag Wegesanierung

Herr Bürgermeister Siebke informiert über eine mögliche Bezuschussung bei der Wegesanierung nach Hümark und Helle.

Beschluss:
Es wird beschlossen, durch die Verwaltung Zuschussanträge für die Wegesanierung nach Hümark und Helle zu stellen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anfragen und Bekanntgaben

Es erfolgen keine Anfragen und Bekanntmachungen.



Joachim Siebke  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer