N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 20.06.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Alt-Sieseby", Dorfstraße 24, 24351Thumby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.07 Uhr

Anwesend sind:
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
LVB Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 1/2012
7. Flickarbeiten an Gemeindestraßen
8. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 2/2012
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2012
10. Diskussion zu Veränderungen des Gemeindegebietes
11. Erfassung von Baulandpotenzialen
  Beschlussvorlage - 4/2012
12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 5/2012
13. Spende für den Schulbauernhof Helle e. V.
14. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der 1. stellv. Bürgermeister Dr. Rogge eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er wünscht dem Bürgermeister eine gute und zügige Genesung.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 10 wird TOP 6
TOP 7 „Flickarbeiten an Gemeindestraßen“ wird neu aufgenommen
TOP 14 „Spende für den Schulbauernhof Helle e. V.“ wird neu aufgenommen


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Besondere Ereignisse gibt es nicht zu berichten.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 1/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Thumby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. K 77 Sensby - Staun (zwar Sackgasse, aber durch die Zufahrt zur Getreidetrocknung der HV von besonderer landwirtschaftlicher und die Waldanbindung von besonderer fortswirtschaftlicher und touristischer Bedeutung)
  2. K 77 Sieseby - Marienhof - Bösby (in der Vernetzung über Bösby, Grünlund... nach Holzdorf mit gemeindeverbindender Funktion ...)
  3. K 61 Grünholz (gemeindeverbindende in Form der Erschließung des bedeutenden Ortsteils Grünholz)
Bei allen übrigen Wegen der Gemeinde Thumby ließ sich 2009 auch mit Wohlwollen keine Kernwegfunktion begründen.

Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden. Dieser Versuch könnte nunmehr für folgende Wege angestrengt werden.
  1. K 61 Hümark - Hümarkfeld - Bredemaas
            Hier können heute folgende Argumente ins Feld geführt werden:
  • Erschließung von ... ha Biogassubstratanbauflächen (langfristige Pachtverträge müssen nachgewiesen werden)
  • Erschließung von ... ha Forst
  • Erschließung von ... ha konventioneller Ackerflächen
  • Erschließung eines aufstrebenden Tiefbauunternehmens mit vergrößertem Personal- und Maschinenstamm
  • touristisch attraktiver Rundwanderweg in die Gemeinde Holzdorf (fußläufig und für Radfahrer)                    
  1. K 61 Hümark - Helle
            Hier können heute folgende Argumente ins Feld geführt werden:
  • Erschließung von ... ha konventioneller Ackerflächen
  • Erschließung eines aufstrebenden Schulbauernhofes (beliebtes Ziel für Klassenfahrten, d.h. Anfahrt mit dem Omnibus)

Herr Bürgermeister Siebke bat Herrn Andresen im Februar 2012 um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung dieser anstehenden Wegesanierungen. Herr Andresen ist der Auffassung, dass eine Bezuschussung der Sanierung dieser beiden Wege über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wege noch nachträglich als Kernwege anerkannt werden.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mitder Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.

Aktuelle Entwicklung Stand 15.05.2012:
Da das innerhalb der Aktiv-Region Schlei-Ostsee zur Verfügung stehende Förderbudget möglicherweise auf Grund unentschlossener Antragsteller nicht ausgeschöpft wird, wird ggf. ein Nachrückeprojekt benötigt. Dabei könnte das Thumbyer Projekt „K 61 - Hümark - Bredemaas“ in Frage kommen. Um hier keine Gelegenheit zu verpassen, hat Herr Andresen sich mit Herrn Steinort abgestimmt und die Fertigstellung des Kernwegekonzeptes veranlasst sowie parallel eine Vorplanung beauftragt. Die Ergebnisse werden zur Sitzung vorgetragen. Die Kosten dieser Entscheidung bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen.


Herr Andresen erläutert die Zusammenhänge und geht auf Fragen der Gemeindevertreter ein. Da das Kernwegekonzept kein öffentlicher Plan ist und dieser daher auch nicht als Wander- oder Radwanderplan dienen wird, wird bei der Darstellung der Wege nicht zwischen Rad- und Wanderwegen und ebenso nicht zwischen gemeindlichen und privaten Wegen unterschieden. Vielmehr dient der Plan zur Verdeutlichung der Vernetzung sämllicher Wege und ihrer Funktionen.
Abschließend ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das vorgestellte Kernwegekonzept mit folgenden Änderungen zu genehmigen.
Für den Weg „K61 - Bredemaas“ soll geprüft werden, ob der Endpunkt am Wald zum Feldweg „Sinkental“ festgesetzt werden kann.
Sofern das Wegekonzept genehmigt wird, wird ferner beschlossen, die Vorplanung der Ausbau- und Sanierungsmaßnahme „K61 - Hümarkfeld - Bredemass“ anzuerkennen und in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung zur Antragsreife an das LLUR über die Aktiv-Region zu bringen. Der Antrag ist zu stellen. Sollte der Antrag in allen Instanzen positiv beschieden und eine Förderung mit einer Quote von 55 % auf die Nettobausumme bewilligt werden, so werden Details in einer einzuberufenden Sitzung zur Beratung vorgelegt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Flickarbeiten an Gemeindestraßen

Herr Andresen berichtet über bereits angezeichnete Asphaltflickarbeiten, die ggf. noch um einzelne Bereiche ergänzt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 € werden anerkannt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 2/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Thumby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe ein Ausschuss der Gemeinde. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Diskussion zu Veränderungen des Gemeindegebietes

Die Gemeinde Thumby würde in der Angelegenheit nur dann eine Entscheidung treffen, wenn ein offizieller Antrag der Gemeinde Holzdorf vorliegen würde. Insofern ist derzeit kein Entscheidungsbedarf und die Gemeinde verhält sich abwartend.


zu TOP 11. Erfassung von Baulandpotenzialen
Beschlussvorlage - 4/2012

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fragt mit Schreiben vom 08.03.2012 nach, ob bei Gemeinden ohne Bauleitplanung eine Erfassung von Baulandpotenzialen gewünscht wird. Diese würde systematisch durch den Kreis durchgeführt in den nächsten Jahren unter Einbeziehung der jeweils betroffenen Gemeinde.


Beschluss:

Die Gemeinde Thumby wünscht eine Erfassung Ihrer Baulandpotenziale durch den Kreis.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 5/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Holzdorf und Thumby angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Der Teilbereich der Gemeinde Thumby ist herausgefallen. Dies wird durch die Planungsbehörde wie folgt begründet:

“Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fordert die komplette Streichung aller charakteristischen Landschaftsräume im Kreisgebiet. Die Landesplanung hat dies zum Anlass genommen, die Räume noch einmal hinsichtlich ihrer Herleitung aus Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan zu überprüfen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung nutzt in allen Planungsräumen das Konzept großflächiger Freihaltebereiche zur Unterstützung der Konzentrationsplanung für Eignungsgebiete. Für einen völligen Verzicht auf diese Freihalteräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es keine sachlich-fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Allerdings ist an einigen Stellen eine Reduzierung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume im Rahmen des Ermessens, welches bei der Festlegung dieser Gebiete ausgeübt werden kann, möglich. Für die Halbinsel Schwansen bleiben die küstennahen Bereiche, die i.d.R. auch als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sowie die Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp), die durch eine hohe Schutzgebietsdichte geprägt ist, als charakteristischer Landschaftsraum erhalten. Danach liegt der Holzdorfer Teil des Flächenvorschlages nunmehr außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes, der Teil der Gemeinde Thumby nach wie vor innerhalb. Die Ausweisung eines kleinen Eignungsgebietes in der Gemeinde Holzdorf wird raumordnerisch für vertretbar gehalten. Die Mindestgröße von 20 ha wird erreicht.

Änderung Text und Umweltbericht:
artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen: Uhu, Lage im küsten-/uferbegleitenden Streifen entlang der Schlei als Leitlinie für den Vogelzug“

Da der charakteristische Landschaftsraum am Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung fest gemacht wird, ist es nunmehr zwingend notwendig, einen Antrag auf Entlassung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen. Dies wurde von der Verwaltung für den Bereich der Gemeinde Thumby bereits veranlasst. Das diesem Antrag zugestimmt wird, wurde bereits im Rahmen der Flächenmeldung und Erstellung des Kreiskonzeptes durch den Umweltbeirat des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Aussicht gestellt.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Thumby gibt folgende Stellungnahme ab:

Dem neuen Verlauf des charakteristischen Landschaftsraumes wird widersprochen. Unter Berücksichtigung der in Aussicht Stellung der Entlassung der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist auch hier eine Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes vorzunehmen. Ein entsprechender Antrag auf Entlassung ist bereits gestellt. Die für Thumby im Kreiskonzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde gemeldete Potentialfläche ist in der ursprünglich vorgesehenen Größe aufzunehmen. Einer Streichung der Fläche kann nicht zugestimmt werden. Die betroffene Fläche weist keine naturschutzrechtlichen Besonderheiten auf, die dies begründen würden.

Darüber hinaus spricht sich die Gemeinde Thumby für die Wiederaufnahme der Potentialfläche in der Gemeinde Rieseby aus. Unter Berücksichtigung der Regionalisierung und des globalen Denkens sollte diese Fläche zur Stärkung der Region Schwansens ebenfalls wieder mit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.

Die Gemeinde bittet um Beantwortung der Frage, weshalb Thumby im Gegensatz zu anderen Gemeinden nicht berücksichtigt wurde.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Spende für den Schulbauernhof Helle e. V.

GV v. Bargen erklärt, dass der Schulbauernhof Helle e. V. eine vorbildliche Arbeit im Bereich der Erziehung und Bildung von jungen Menschen im Gemeindegebiet leistet. Sie schlägt vor, eine Spende in Höhe von 200,00 € zu gewähren.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Schulbauernhof Helle e. V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bekanntgaben

LVB Bock erläutert, dass eine Erstattung von Schülerbeförderungskosten derzeit gesetzlich nicht möglich ist. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, in diesen Fällen eine andere Form der Unterstützung zu gewähren. Die Angelegenheit ist allerdings in der politischen Diskussion der neuen Landesregierungskoalition.

Den betroffenen Antragstellern ist mitzuteilen, dass ihrem Antrag nicht stattgegeben werden kann. Sollte eine gesetzliche Änderung auch rückwirkend gelten, würde die Angelegenheit erneut zur Beratung kommen.

Abschließend wird beschlossen, das gestohlene Geschwindigkeitsmessgerät zu ersetzen, wenn eine Sicherung gegen Diebstahl möglich ist. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Dr. Helmut Rogge  Gunnar Bock 
1. stellv. Bürgermeister  Protokollführer