N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 27.09.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Alt-Sieseby", Dorfstraße 24, 24351Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke (entschuldigt )
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Britta Braun (entschuldigt )
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Spielplatz "In den Tannen", Ruhebänke in der Gemeinde, Eingang Feuerwehrhaus
7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 8/2012
8. Vergabe eines Straßennamens
  Beschlussvorlage - 7/2012
9. Beteiligung der Gemeinde Thumby am weiteren Ausbau der Siesbek
  Beschlussvorlage - 9/2012
10. Reparaturmaßnahmen am Brückenkopf der Schleibrücke in Sieseby
  Beschlussvorlage - 10/2012
11. Regenwasserkanalsystem Sachsenburger Weg sowie übriges Sieseby
  Beschlussvorlage - 12/2012
12. Wegebaumaßnahme von der K 61 nach Hümark
  Beschlussvorlage - 11/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird ein TOP 6 „Spielplatz "In den Tannen", Ruhebänke in der Gemeinde, Eingang Feuerwehrhaus“ eingefügt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Dr.Rogge berichtet:
  • Es wird erklärt, warum auf eine Ausschusssitzung verzichtet wurde. Es gibt allseits Zustimmung.
  • Das Ergebnis der Fusionsverhandlungen zwischen Rieseby und Holzdorf wurde in Hinblick auf Thumbyer Belange kurz genannt.
  • Der Rücktritt von Herrn Bürgermeister Siebke zum 30.09.2012 wird bekannt gegeben. Seine Leistungen und Verdienste werden gelobt. Eine Würdigung soll später in gebührendem Rahmen noch erfolgen. Die Nachfolge wird in Kürze geregelt, alle Fraktionen begrüßen die Bereitschaft von Frau von Bargen, dieses Amt bis zur kommenden Kommunalwahl zu bekleiden.
  • Es wird von der Besetzung der Amtsdirektorenstelle ab 01.01.2013 berichtet.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
  • Herr Mews aus Hakelmark mahnt an, dass die Gemeinde die Banketten an der Straße Hakelmark - Harzmoor nicht mäht und übt Kritik an den Risssanierung der Straße Hakelmark - Harzmoor. Bzgl. der Mäharbeiten erklärt die Vertretung, dass man in der Gemeinde auf Selbsthilfe setze, so funktioniert es im übrigen Gemeindegebiet auch. Die Risssanierung wird sich Herr Andresen ansehen.
  • Herr Stöcken berichtet, dass der Anlieger Dierksen gegenüber seines Hofes Bäume zurück schneiden muss, damit die Fahrbahn wieder in ganzer Breite genutzt werden kann. Jetzt weichen die Fahrzeuge teilweise auf die Bankette aus. Die Vertretung bittet höflich das Ordnungsamt tätig zu werden.
  • Herr Prosch verkündet als Gastwirt, dass am 02.10. das 10-jährige Bestehen der Gastwirtschaft gefeiert werde und die Gemeindevertreter anlässlich dieses Festes eingeladen sind. Gleichzeitig gibt er bekannt, dass die Familie Prosch den Betrieb der Gaststätte ab dem 01.01.2013 aus gesundheitsgründen einstellen werde. Dieses nimmt die Vertretung mit Bedauern zur Kenntnis.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Spielplatz "In den Tannen", Ruhebänke in der Gemeinde, Eingang Feuerwehrhaus
  • Das Aluminium-Fußballtor des Spielplatzes ist gebrochen und muss geschweißt werden. Herr Ohlsen organisiert dieses zusammen mit der Frima Metallbau Kruse Kappeln.
  • Die Torwand ist morsch und wird von Herrn Ohlsen beseitigt.
  • Herr Ohlsen meldet über Herrn Braun und Herrn Steinort, dass die Rundholzscheiben, die bei den öffentlichen Bänken der Gemeinde als Fuß fungieren, zunehmend rott sind. Herr Steinort erklärt, dass er drei neue Bänke bei den Behinderten-Werkstätten in Kappeln bestellen wird.
  • Herr Braun berichtet, dass der Schaden am Eingang des Feuerwehrgerätehauses durch Firma Warthöfer beseitigt wird.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 8/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Der Antrag wird vom örtlichen Ordnungsamt unterstützt. Ohne die finanzielle Hilfe der Gemeinden für den Bereich des Tierheims, der sich nicht mit der Unterbringung von Fundtieren beschäftigt, kann ein Weiterbetrieb des Tierheims nicht aufrecht erhalten bleiben.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld folgender Zuschuss gewährt:
  • 2012: Halbe Einwohnerzahl in Euro
  • 2013: Einwohnerzahl in Euro
Für die Beratung der Gewährung eines Zuschusses für 2014 soll ein „Geschäftsbericht“ vorgelegt werden. Die Verwaltung soll die Beratung in 2013 automatisch auf die Tagesordnung bringen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vergabe eines Straßennamens
Beschlussvorlage - 7/2012

Die Häuser an der K 77, Abzweigung Staunerhütten werden mangels eines eigenen Straßennamens unter „Sieseby“ geführt. Unter dieser Bezeichnung ist auch die alte Schmiede im Ortsteil Sieseby, Richtung Bienebek registriert, die mit den anderen Häusern räumlich keinerlei Verbindung hat. Zur besseren Zuordnung der Grundstücke, u. a. auch für die Rettungsdienste, sollten für beide Gebiete Straßennamen vergeben werden.

Die Häuser an der K77 werden im Sprachgebrauch „Groß Lück“ und „Boddelhoch“ genannt.


Nach Beratung verschiedener Optionen ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Straßennamen zu vergeben:

Häuser an der K77, Abzweigung Staunerhütten: heute Grundstück Hinkelmann, Groß-Lück 1; Grundstück ehemals Bendixen, Groß-Lück 2

Der Betonspurweg von Sieseby nach Bienebek entlang der Schlei soll „Schleiweg“ heißen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligung der Gemeinde Thumby am weiteren Ausbau der Siesbek
Beschlussvorlage - 9/2012

Der Wasser- und Bodenverband Bornbek-Bienebek plant den weiteren Ausbau der Siesbek. Die Kosten des Ausbaus werden auf ca. 5.000,00 € geschätzt. Der WaBoV bittet um finanzielle Beteiligung und Zustimmung zum Weiterbau.

Herr v.Spreckelsen sen. ist als Verbandsvorsteher des WaBo Bornbek-Bienebek anwesend und trägt vor. Herr Steinort erklärt, dass Prinz Holstein die Maßnahme unterstützt und die erforderlichen Flächen bereit stellt. Alle Beteiligten (Prinz Holstein, Herr Steinort, Herr Preuß-Drießen und Herr v.Spreckelsen) haben kürzlich einen Ortstermin abgehalten und haben einhellig eine mögliche Vorgehensweise vereinbart. Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Die Gemeinde Thumby stimmt dem Weiterausbau der Siesbek durch den Wasser- und Bodenverband Bornbek-Bienebek zu und beteiligt sich an den Kosten. Eine Summe wird bewusst nicht genannt, da die Gemeinde Thumby das Vorhaben ausdrücklich begrüßt und unterstützen möchte. Herr v.Spreckelsen sen. wird die Bauleitung federführend unter Beteiligung der Gemeinde und der HV erledigen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Reparaturmaßnahmen am Brückenkopf der Schleibrücke in Sieseby
Beschlussvorlage - 10/2012

Nachdem der Brückenkopf in jüngster Vergangenheit nicht zuletzt durch die anlegende Schleischifffahrt arg in Mitleidenschaft gezogen wurde, sind Reparaturen zur Vermeidung weiteren Schadens zwingend erforderlich. Bemühungen seitens Herrn Steinort, Schadensverursacher zur Rechenschaft zu ziehen, sind nur bedingt erfolgreich gewesen. Da nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer die Schäden im Einzelnen verursacht hat, wird die Gemeinde den Löwenanteil der Kosten der Reparturen selbst finanzieren müssen.

Am 21.08.2012 hat ein Ortstermin stattgefunden, an dem Herr Steinort als Vertreter der Gemeinde, ein Vertreter der WSG, ein Wasserbauer und Herr Andresen teilnahmen. Mittels eines von der WSG zur Verfügung gestellten Schlauchbootes wurde der Brückenkopf allseitig oberhalb der Wasseroberfläche gesichtet und inspiziert. Es wurde festgestellt, dass die schützenden Pfähle vor dem Brückenkopf derart labil sind, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die dynamischen Kräfte anlegende Schiffe werden nicht mehr vollständig von den Pfählen und den Jochen aufgenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kräfte durch unmittelbaren Kontakt auf das ganze Brückenbauwerk übertragen werden. Dieses ist zur Aufnahme dieser Kräfte allerdings nicht konzipiert und leidet dadurch über Gebühr.

Als Reparaturvorschlag wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die 4 vorkopf der Brücke stehenden, beschädigten Eichenpfähle werden gezogen und zur gemeindlichen Verwertung ans Ufer gelegt. Ebenso wird der Rest des vorhandenen, gebrochenen Joches abgebaut und abgelegt. Die aus drei Pfählen ausgebildeten, frei im Wasser stehenden Dalben links und rechts der Brücke bleiben bestehen. In einem Abstand zum Bohenbelag des Brückenkopfes von rund 40 cm werden 4 neue Pfähle in den Schleigrund eingebaut. Die äußeren Pfähle stehen bewusst etwas außerhalb der seitlichen Begrenzung des Bohlenbelags. Die 4 Pfähle werden durch ein stabiles, waagerecht montieretes Holzjoch, miteinander verbunden.

Diese Konstruktion lässt sich aus Stahl oder Holz herstellen.

Stahl ohne Rostschutz:
Rundrohrpfähle 355 x 12,5 mm,
Gleitschiene für die Schifffahrt aus HDPE 70 x 140 mm
Stahljoch aus U 300
Teile verschraubt und verschweißt

Hartholz:
Vierkantpfähle ca. 35 x 35 cm
optional Rundholzpfähle D = 25 - 35 cm
Joch aus Hartholz 2 mal 20 x 20 cm
Teile verbolzt, Holzverbindungen mit Krallendübeln

Die geschätzten Kosten der verschiedenen Bauweisen können wie folgt beziffert werden:

Bauweise Stahl: 16.500 €
Bauweise Holz: 12.500 €

Die Höhe der Kosten ergibt sich im Wesentlichen durch den hohen Rüst- und Arbeitsaufwand von der Wasserseite aus.

Der Vorlage ist eine Skizze beigefügt, die den Reparaturvorschlag beispielhaft darstellt.

Für die Reparatur eines Kniegurtes am Geländer sowie dem Austausch defekter Belagsbohlen und sonstigen, kleiner Reparaturen müssen zusätzlich 1.500 € veranschlagt werden.

Beim Ortstermin wurde erklärt, dass die Beleuchtung der Brücke seit langem nicht mehr funktioniere. Es müsste darüber beraten werden, ob diese wieder instand gesetzt werden soll.

Über die weiteren Details können zur Sitzung nähere Auskünkte gegeben werden.


Aus der Vertretung wird angeregt:
  • Bei der Prüfung der Elektrik der Beleuchtung soll die Kabelführung kritisch betrachtet werden. Möglicherweise wäre beim Bedarf einer Neuverlegung der Kabel die Montage von innen der Traghölzer sinnvoll. Heute halten sich badende Kinder und anlegende Segler an den außen verlegten Kabeln fest.
  • Der Elektriker soll auch die Fehlerschutzabsicherung hinsichtlich der Gefährdung badender Kinder prüfen. Die Kinder ziehen sich an Kabeln der Dreierdalben hoch.
  • Die Diskussion über ein Verbot des Anlegens der Schleischifffahrt soll außerhalb dieses TOPs ggf. in 2013 geführt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Schutz des Brückenkopfes zu erneuern und defekte Teile der Brücke zu reparieren. Es wird die Bauweise in Holz gewählt. Die Beleuchtung der Brücke soll überprüft werden. Sollte die Instandsetzung der Beleuchtung mit geringen Mitteln möglich sein, so soll die Instandsetzung sofort erfolgen. Sollte dieses nicht möglich sein, so soll dem Ausschuss das Ergebnis der Überprüfung in einem der kommenden Ausschusssitzungen vorgetragen werden.
Die Kosten in Höhe von 15.000 € (Bauweise Holz mit Rundholzpfählen + 1.500 € Reparaturen + ca. 1.000 € Beleuchtung) werden anerkannt. Die erforderlichn Mittel werden über den Nachtrag zum Haushalt 2012 bereit gestellt. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Regenwasserkanalsystem Sachsenburger Weg sowie übriges Sieseby
Beschlussvorlage - 12/2012

Für das zentral schmutzwasserentwässerte Ferienhausgebiet „ In den Tannen“ wird im Herbst 2012 die Kanalreinigung und -inspektion gestartet. Nach erfolgter Ausschreibung wird die Firma Vollert aus Büdelsdorf tätig.
Im Zuge der Beratungen über Straßenflickarbeiten wurde in Anbetracht des nur noch sehr bedingt sinnvoll ausbesserbaren Asphaltbelags des Sachsenburger Wegs in der vergangenen Sitzungsrunde angeregt, die Kosten einer kompletten Deckenerneuerung durch die Verwaltung schätzen zu lassen. Da in der Straße ein Regenwasserkanal verlegt ist und Straßenabläufe dort einbinden, ist die Kenntnis vom Zustand dieses Systems von Bedeutung. Vor einer Deckenerneuerung muss also der Zustand des Kanals ermittelt werden. Ferner müssen im Rahmen einer Deckenerneuerungsmaßnahme die Entwässerungsmulden und Straßenabläufe gerichtet oder erneuert werden.

Da die Firma Vollert beschriebenermaßen in Kürze im Ferienhausgebiet „In den Tannen“ tätig wird, bietet sich an, dass anschließend auch das Regenwassersystem im Sachseburger Weg gereinigt und aufgenommen wird. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit Herrn Dr.Rogge und Herrn Steinort angeregt, die Regenwassersysteme der Dorfstraße und des Pastoratswegs zu reinigen. Um sich der Grenzen des Straßenflurstücks des Sachsenburger Wegs bewusst zu werden, wird empfohlen, im Zuge der Kanalvermessung einige Punkte aufzunehmen. Alle gewonnenen Erkenntnisse können in dem, sich in Aufstellung befindlichen, Kanalkataster dokumentiert werden. Die Kosten für alle Maßnahmen belaufen sich auf rund 8.000 €.


Herr Braun berichtet, dass die Inspektion des Regenwasserkanals im Sachsenburger Weg bereits erledigt wurde und dass er während der Arbeiten beobachtet hat, dass Schäden erkannt wurden. Man muss sich wohl darauf einstellen, dass eine Kanalsanierung mit einer Straßensanierung einher gehen muss. Die Verwaltung hat das Ergebnis der Inspektion noch nicht erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt geschilderten und empfohlenen Arbeiten durchzuführen. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Da dieser zum Stand 13.09.2012 nur noch über 6.700 € verfügt, wird er im Nachtragshaushalt 2012 mit zusätzlichen 8.000 € ausgestattet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wegebaumaßnahme von der K 61 nach Hümark
Beschlussvorlage - 11/2012

Nachdem in der GV am 20.06.2012 beschlossen wurde, das entworfene Kernwegekonzept zu genehmigen und die im Betrefftext angegebene Maßnahme anzugehen, sollte eine Ausdehnung des Kernweges bis an den Wald Moorholz / Bredemaas geprüft werden.

Dieser Versuch wurde unterdessen durch Herrn Steinort, Frau Plewa (Aktiv-Regions-Vertreterin) und Herrn Andresen bei einem eigens dafür anberaumten Termin im Landesamt für Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek gestartet. Zuvor wurde über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee mit Post vom 03.08.2012 mitgeteilt, dass das eingereichte Konzept genehmigt und daher ein qualifizierter, projektscharfer Förderantrag zu stellen sei. Die Ausdehnung des als förderfähig anerkannten Wegeabschnittes begrenzt sich allerdings nur bis zum Betrieb „Kühl". Auch im Gespräch beim LLUR konnte keine Ausdehnung der Wegelänge erzielt werden, weder über den Betrieb „Kühl" hinaus, noch bis zum Wald. Somit kann vorbehaltlich der Genehmigung eines Förderantrages in Form der Erteilung eines Bewilliungsbescheides festgestellt werden, dass der Gemeinde für die Ertüchtigung der 580 m Straße von der K 61 bis zum Betrieb „Kühl" ein Zuschuss in Höhe von 55 % auf die Nettobaukosten in Aussicht gestellt wird.

Technische Angaben:

Länge des Weges:
580 m
Breite vorhanden:
ca. 3 m
Vorgesehene Breite:
4,20 m
  • Bauweise: Vorhandenen Straßenoberbau Durchfräsen und Material als Unterbau belassen, neue Tragschicht und Decke über eine Breite von 4,20 m, neue Banketten ausbilden

Rahmenbedingungen:

  • Grunderwerb: Um die Straße verbreitern zu können, muss Grunderwerb getätigt werden. Die betreffenden Anlieger haben gegenüber Herrn Steinort mündlich die Bereitschaft erklärt, Grund und Boden zum Zwecke des Straßenbaus zu veräußern. In der Summe handelt es sich um rund 2.300 m2 Fläche. Um diese mündliche Bereitschaft schriftlich zu dokumentieren, wurden die betrefenden Anlieger durch die Verwaltung angeschrieben. Im Vorgriff auf einen Notarvertrag wurden relevante Punkte notiert und um Anerkennung durch Unterschrift gebeten. Rückläufer stehen noch aus.

  • Naturschutz:

    • Um die Straße verbreitern zu können, müssen Birken beseitigt werden. Ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde muss gestellt werden. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich wird wohl zu leisten sein (Ersatzpflanzung o.ä.)

    • Eine Straßenverbreiterung bedingt eine zusätzliche Versiegelung. Diese ist bei der UNB zu beantragen und auszugleichen. Die Form des Ausgleichs kann noch nicht gewiss beziffert / benannt werden .

  • Wasserleitung und Hydrant: auf der östlichen Seite der Straße ist im Bankett eine Frischwasserleitung verlegt. Unterwegs befindet sich ein Hydrant und ein Wasserschieber. Gemäß Aussage des VVasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen kann die Leitung überbaut werden. Dieses wäre bei einer Verbreiterung nicht ausgeschlossen. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme muss der Hydrant aus dem Straßenbereich verlegt werden.

  • Niederschlagswasser: Auf freier Strecke befindet sich eine Senke, in der sich bisweilen eine Pfütze bildet. Da dieses die Statik der Straße beeinträchtigt, soll eine zukünftige Pfützenbildung durch eine Drainage oder dergleichen unterbunden / vermieden werden.

Die Kostenschätzung der Maßnahme schließt mit rund 115.000 €. Hier ist ein nicht bezuschussungsfähiger Grunderwerbsanteil in Höhe von geschätzten 9.000 € eingerechnet. Darin sind neben den Kosten für den Grund und Boden auch die Notar-, Grundbuchamts- und Vermessungskosten enthalten. Vorbehaltlich der Anerkennung der projektscharfen Maßnahme könnte ein Zuschuss von rund 49.000 € gewährt werden. Damit beliefe sich die Kofinanzierungssumme auf rund 66.000 €.

Empfehlung der Verwaltung:

Die betreffenden Landanlieger sollten in einem gewissen Rahmen in die Planung eingebunden werden, Kenntnisse über örtliche Verhältnisse können hilfreich sein.



Herr Steinort und Herr Andresen erläutern das Vorhaben und die Zusammenhänge und gehen auf Fragen der anwesenden Anlieger ein. Zwei Anlieger erklären, dass sie sich bis Anfang der kommenden Woche äußern werden, ob sie den vorgelegten Vereinbarungsentwurf zwecks Landveräußerung zustimmen werden. Herr Andresen erklärt, dass erst nach der Zustimmung die weitere Planung vorangetrieben wird.

Herr Ulf Leckband regt an, das Bushaltehäuschen auf die andere Straßenseite der Gemeindestraße zu stellen, damit der Westwind den Regen nicht so in das Häuschen hineintreibt. Herr Ralf Leckband hat das Häuschen seinerzeit gespendet und aufgestellt und merkt an, dass die Umstellung nur mit einem zu bauenden Rahmen funktionieren wird. Ferner bedarf es eines neuen Fundamentes. Die Anregung wird in die Planung aufgenommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme umzusetzen. Ein Planungsauftrag ist zu erteilen. Die qualifizierte Entwurfsplanung ist als Basis eines formellen Förderantrags kurzfristig zu erstellen. Der Antrag ist an das LLUR über die Aktiv-Region Schiel-Ostsee zu senden. Erforderliche Genehmigungen seitens der UNB sind einzuholen.

Die Maßnahme ist nach Bewilligung des Zuschusses planerisch zu vollenden, auszuschreiben und die erforderlichen Arbeiten sind an den wirtschaftlichsten Bieter einer Ausschreibung zu vergeben.

Der Grunderwerb ist vorzubereiten. Der Preis pro Quadratmeter soll sich am Preis vergangener Maßnahmen in der Gemeinde orientieren (Radwegebauten an Kreisstraßen). Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Vermessungsergebnisses sind Notarverträge zu formulieren und abzuschließen. Diese Verträge erlangen nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung Wirksamkeit.

Die Gesamtkosten in Höhe von geschätzten 115.000 € werden anerkannt. Der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 66.000 € wird im Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben


Dr. Helmut Rogge  Jan Andresen 
stellv. Bürgermeister  Protokollführer