N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 25.03.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Burkhard Brügge
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schlei-Ostsee
7. I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 3/2013
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2013
9. Anschaffung einer Picknickbank als Spende für den Schulbauernhof Helle
10. Bezuschussung Frauenhaus Rendsburg
11. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
12. Errichtung eines Müllsammelplatzes in der Straße "An den Tannen"
13. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "In den Tannen"
  Beschlussvorlage - 5/2013
14. Erneuerung des Geräteschrankes für den Kompressor der Kläranlage Sieseby
  Beschlussvorlage - 6/2013
15. Vergabe von Hausnummern für den Bereich Kummerholz und Staun
16. Zustand der Sitzbänke in der Gemeinde
17. Nutzung des Feuerwehrgeräteshauses für Feierlichkeiten
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Frau von Bargen stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

1. neuer TOP 15 „Vergabe von Hausnummern für den Bereich Kummerholz und Staun“
2. neuer TOP 16 „Zustand der Sitzbänke in der Gemeinde“
3. neuer TOP 17 „Nutzung des Feuerwehrgerätehauses für Feierlichkeiten“

Die folgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die neuen Tagesordnungspunkte

- neuer TOP 15 „Vergabe von Hausnummern für den Bereich Kummerholz und Staun“
- neuer TOP 16 „Zustand der Sitzbänke in der Gemeinde“
- neuer TOP 17 „Nutzung des Feuerwehrgerätehauses für Feierlichkeiten“

zu erweitern. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet über folgende Punkte:

- Leiterin vom Kindergarten Damp hört zum 01.07.2013 auf
- Sammlung vom Müttergenesungswerk in der Gemeinde vom 27.04. - 12.05.2013
- Gesprächsplanung zur Ansiedelung eines Eisvogels an der Siesbek


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern wird hinsichtlich des Sachstandes zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gefragt. Frau von Bargen teilt mit, dass eine Satzung z. Zt. noch nicht in der Vorbereitung ist.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schlei-Ostsee

Frau Nina Jeß stellt sich den Anwesenden als neue Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee vor. Sie hat ihre Tätigkeit zum 01.01.2013 aufgenommen und erläutert kurz die Schwerpunkte der Tätigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Hilfestellung für Frauen in Not z. B. bei häuslicher Gewalt, Vernetzung von Vereinen und Verbänden hinsichtlich gesellschaftlicher Themen, Zusammenarbeit mit den amtsangehörigen Gemeinden. Sie ist aber Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger.


zu TOP 7. I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 3/2013

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Thumby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Herr Dr. Rogge berichtet kurz über die geprüften Anordnungen.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung einer Picknickbank als Spende für den Schulbauernhof Helle

Es wird auf die Diskussion im Finanz- sowie Bau-, Wege und Umweltausschuss hingewiesen. Diese haben eine Anschaffung als Spende befürwortet. Innerhalb der Gemeindevertretung wird kurz über die möglich Lieferanten einer solchen Bank diskutiert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Picknick-Bank von den Kappelner Werkstätten zu einem Preis von 320,- € für den Schulbauernhof Helle anzuschaffen. Sollte eine Anschaffung in dieser Form nicht möglich sein, wird eine Bank aus einem Baumarkt angeschafft.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bezuschussung Frauenhaus Rendsburg

Frau von Bargen berichtet über die Beschlussempfehlung aus der Sozialausschusssitzung und den interessanten Vortag über die Arbeit des Frauenhauses Rendsburg. Innerhalb der Gemeindevertretung wird kontrovers diskutiert, ob die Zuschusssumme entgegen der Beschlussempfehlung von 400,- € auf 500,- € erhöht wird. Herr Dr. Rogge stellt den Antrag, den Zuschuss auf 500,- € zu erhöhen. Herr Wendt schlägt als Sozialausschussvorsitzender vor, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen.
Somit liegen 2 Empfehlungen vor. Da der Antrag von Herrn Dr. Rogge der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, an das Frauenhaus Rendsburg einen Zuschuss für 2013 in Höhe von 500,- € zu zahlen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Thumby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.100,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Thumby von ca. 700,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Thumby ca. 800,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Steinort als Bauausschussvorsitzender und Herr Stöcks erläutern den Hintergrund der Vorlage sowie die Notwendigkeit von Küstenschutzmaßnahmen.


Beschluss:

Die Gemeinde Thumby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.100,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Errichtung eines Müllsammelplatzes in der Straße "An den Tannen"

Frau von Bargen erläutert kurz die dortige Problematik der Lagerung der Wertstoffsäcke, welche schon mehrere Tage vor dem Abholtermin an die Straße gestellt werden. Bei Wind werden die Säcke durch die Straße geweht und locken dann auch Ungeziefer usw. an. Im Rahmen der Bauausschusssitzung wurde mitgeteilt, dass sich in der Straße hierfür Sammelkörbe befinden. Es wird für wichtig gehalten, dass die Anlieger auf die ordnungsgemäße Lagerung der Säcke zu den Abholterminen hingewiesen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das die Anlieger aus der Straßen „In den Tannen“ vom Ordnungsamt angeschrieben werden und darauf hingewiesen werden, wie und wann die Müllsäcke an den Sammelkörben gelagert werden dürfen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "In den Tannen"
Beschlussvorlage - 5/2013

Seitens der Gemeinde Thumby wird erwogen, die Straße „In den Tannen“ als sog. Spielstraße auszuweisen. Diese Überlegungen resultieren u. a. daraus, da z. B. im vergangenen Jahr ein Unfallereignis in der Straße zu verzeichnen war.  

Hierzu folgende Informationen:

Die Anordnung obliegt der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für die Beantragung wäre ein entsprechender Beschluss des Straßenbaulastträgers / der Gemeinde erforderlich.

Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.

Die Verkehrsberuhigung wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
  • Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich.
  • Das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich ist per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.

Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches

  • graphic

    Zeichen 325.1
    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • graphic

Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs



Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Straße „In den Tannen“ ein Schild anzuschaffen, welches der Form vom Schild K3 entsprechen soll. Das Schild soll den Text „Freiwillig Schrittgeschwindigkeit“ enhalten und die Abmessungen 650x 1000 mm haben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erneuerung des Geräteschrankes für den Kompressor der Kläranlage Sieseby
Beschlussvorlage - 6/2013

Die Anlieger der Straße „In den Tannen“ haben sich verstärkt über die Lärmbelästigung durch den Kompressor der Kläranlage Sieseby beschwert. Da dieser in einem Holzverschlag untergebracht ist , findet kaum eine Schalldämmung statt. Um den Geräuschpegel zu mindern, ist angedacht, den Kompressor in einem Geräteschrank aus Waschbeton unterzubringen, der mit Stahltüren und Schalldämmmatten ausgestattet ist. Die Entlüftung erfolgt zu der der Bebauung abgewandten Seite.

Die Kosten für die Lieferung und Montage eines solchen Geräteschrankes einschl. der Demontage des vorhandenen Schrankes werden von einer Fachfirma auf ca. 3.200,00 € geschätzt. Die Finanzierung müsste aus der Rücklage erfolgen, die sich auf 4.000,00 € beläuft. Dabei ist zu beachten, dass die vorläufige Auswertung der Kanalfilmung ergeben hat, dass im Schmutzwasserbereich kein sofortiger oder kurzfristiger, sondern ein mittelfristiger Handlungsbedarf besteht.


Es wird sich darauf geeinigt, das zum Termin der Wegebegehung am 13.04.2013 ein Angebot für Schalschutzhaube vorliegt


Beschluss:

Anläßlich der Wegebegehung soll vor Ort die Angelegenheit besprochen werden.


zu TOP 15. Vergabe von Hausnummern für den Bereich Kummerholz und Staun

Frau von Bargen erläutert kurz den Tagesordnungspunkt und die Notwendigkeit der Maßnahme. Herr Steinort macht darauf aufmerksam, dass die Hausnummern mit den alten Brandgildenummern der Häuser abgestimmt werden müssen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für den Bereich Kummerholz und Staun Hausnummern zu vergeben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zustand der Sitzbänke in der Gemeinde

Es wird auf den teilweise schlechten Zustand einiger Sitzbänke in der Gemeinde hingewiesen. Herr Steinort teilt als Bauausschussvorsitzender mit, dass die Bänke gemeinsam mit dem Gemeindearbeiter besichtigt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass diese durch Herrn Ohlsen mit vorhandenen Mitteln repariert werden können. Einzelne Bänke werden bei der Wegebegehung angesehen.


zu TOP 17. Nutzung des Feuerwehrgeräteshauses für Feierlichkeiten

Frau von Bargen teilt mit, dass kurzfristig ein Antrag von Thumbyer Bürgern eingegangen ist, in dem beantragt wird, das Feuerwehrgerätehaus für Feierlichkeiten zu nutzen. Herr Steinort weist auf verschiedene Probleme hin, die durch die Vermietung entstehen können. Herr Brügge erläutert als einer der Antragssteller, dass die Nutzung nur für „vernünftige“ Feiern gelten soll. Der Raum soll nicht zur Konkurrenz für die örtlich Gastronomie werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus für Feierlichkeiten zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Es erfolgen keine Bekanntgaben, da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist.



Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer