Sitzungsort: | in der Gaststätte "Schliekrog", Sieseby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.10 Uhr |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreter Siegfried Braun |
Gemeindevertreter Carsten Siebke |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken |
Gemeindevertreter Joachim Wendt |
Gemeindevertreterin Britta Braun (entschuldigt ) |
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 |
Beschlussvorlage - 20/2013 | |
7. | Neugestaltung des Spielplatzes "In den Tannen" Sieseby |
Beschlussvorlage - 21/2013 | |
8. | Verlegung Hydrant Guckelsby |
Beschlussvorlage - 26/2013 | |
9. | Einrichtung "Kleiner Pilgerweg in Sieseby" |
Beschlussvorlage - 25/2013 | |
10. | Zuschuss "Kleiner Pilgerweg in Sieseby" |
11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 27/2013 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 28/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Anträge gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Frau von Bargen berichtet über folgende Punkte: - Verkehrsschild zur Geschwindigkeitbegrenzung in Hakelmark wurde vom Kreis abgelehnt - Dank an die Feuerwehr für ihren Einsatz während der Stürme - 3 neue Bänke in der Gemeinde aufgestellt - Herr Ost wurde wegen durchzuführender Knickpflege angeschrieben - Neuer Boden in der Turnhalle Waabs u. Duschsanierung wegen Legionellen-Vorbeugung - Kindergarten Damp neue U3-Gruppe geplant - Neue Fahnenstange in der Gemeinde aufgestellt - Dank vom Frauenhaus und Kinderheim Dresden für die Spenden - Neuer Münzautomat im Toilettenhaus - Hinweisschild zur Zahlungspflicht für Toilettennutzung geplant |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 |
Beschlussvorlage - 20/2013 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Thumby am 12.12.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Thumby für gültig. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neugestaltung des Spielplatzes "In den Tannen" Sieseby |
Beschlussvorlage - 21/2013 In vergangenen Sitzungen und zu einem Ortstermin im September 2013 hat die Gemeinde entschieden, eine Neugestaltung des Spielplatzes für 2014 zu planen. Herr Andresen wurde gebeten, einen Gestaltungsvorschlag zu unterbreiten. Die Gerätewahl wurde u.a. anhand einer Besichtigung des Spielplatzes in Winnemark vorgegeben. Der zur Verfügung gestellte Lageplan zeigt die Anordnung der neu zu beschaffenden sowie bereits vorhandenen Geräte und möge als Anordungsvorschlag verstanden werden. Die Anordnung wurde so vorgenommen, dass künftig auch noch eine Knickpflege mit einem adäquaten Gerät möglich ist. Bzgl. der Materialwahl sollte bei der Turmkombination beraten werden, ob die Bauteile bunt sein dürfen / sollen oder ob gedecktere Farben gewünscht sind. Die Schaukeln und die Seilbahn sind rot. Man könnte die Stahlteile der Turmkombination beispielsweise tannengrün und die Dächer rot färben. Bevor die Spielgeräte montiert werden, sollte der Knick entweder auf den Stock gesetzt oder aufgekappt werden. Dazu sollten Frosttage im Winter genutzt werden. Ob das Buschwerk aufgebrannt oder geschreddert werden soll, sollte die Gemeindevertretung definieren. Die zur Verfügung gestellte Kostenschätzung zeigt in Einheitspositionen alle erforderlichen Bau- und Lieferleistungen auf und schließt mit einer Bruttosumme von gerundet 34.000 €. Die Zuwegung zur Baustelle kann nur über die schmalen Fußwege von der Schlei bzw. vom Erschließungsgebiet "In den Tannen" erfolgen. Alternativ kann ggf. bei Trockenwetter oder Frost über die Wiese des Nachbarn gefahren werden. Der Nachbar müsste um Genehmigung gebeten werden. Diesen Umstand berücksichtigend, sind für die wahrscheinlich entstehenden Flurschäden an Wegen und Wiesen Wiederherstellungskosten in der Kostenschätzung berücksichtigt. So oder so kann nicht mit großen LKW bis an die Baustelle gefahren werden, so dass Transporte mit Radlader vorzusehensind. Hinsichtlich der Terminierung wird vorgeschlagen:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Spielplatz "In den Tannen" neu zu gestalten. Es werden die in der Kostenschätzung im Titel 2 benannten Geräte angeschafft und aufgestellt. Die Turmkombination soll farblich wie folgt gestaltet werden: Tragende Teile und Zaunelemente vergleichbar tannengrün, Dächer und Rutsche rot. Der Knick an der nördöstlichen und nordwestlichen Seite des Spielplatzes soll nach Möglichkeit im Winter von Herrn Rolf Ohlsen auf den Stock gesetzt werden. Mit der Montage und Aufstellung der Geräte sowie den erforderlichen Erdarbeiten wird eine Fachfirma beauftragt. Der wirtschaftlichste Bieter wird über eine Preisanfrage ermittelt. Die Gesamtkosten in Höhe von 34.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Verlegung Hydrant Guckelsby |
Beschlussvorlage - 26/2013 Durch die Verlegung des Weges vor einigen Jahren am Grundstück des Herrn Schwarzkopf in Guckelsby befindet sich der Löschwasserhydrant nunmehr quasi auf Privatgrund. Die Zugänglichkeit gestaltet sich durch Beengung und einer großen Pforte mehr als schwierig. Über eine Verlegung an den Rand des jetzigen neuen Weges sollte nachgedacht werden. Der genaue Standort müsste nach Absprache zwischen der Gemeinde, der Feuerwehr und dem Wasserbeschaffungsverband festgelegt werden. |
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den betreffenden Anlieger anzuschreiben und über die Umstände aufzuklären. Eine Kostenübernahme durch ihn ist anzustreben. Um die Kosten zu kennen, soll zuvor ein Angebot für den Bau eines zusätzlichen Hydranten eingeholt werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Einrichtung "Kleiner Pilgerweg in Sieseby" |
Beschlussvorlage - 25/2013 Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde beabsichtigt in Sieseby einen "kleinen Pilgerweg" einzurichten. Hierfür sollen an verschiedenen Stationen Hinweisschilder und Karten aufgestellt werden. Einige der geplanten Schilder sind dabei auf gemeindlichem Grund und Boden geplant. Weitere Informationen werden im Rahmen der Sitzung durch eine Vertreterin der Kirchengemeinde vorgetragen. Es ist darüber zu beraten, ob die gemeindlichen Flächen für die beabsichtigten Standorte zur Verfügung gestellt werden. |
Beschluss: Der Einrichtung des "kleinen Pilgerweges" wird zugestimmt. Die im Sachverhalt genannten Standorte werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zuschuss "Kleiner Pilgerweg in Sieseby" |
Herr Braun fragt an, ob lediglich eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Thumby erfolgen wird. Frau von Bargen informiert über die geplante Antragstellung der Kirche auf Kostenbeteiligung bei der Gemeinde Damp. Eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Holzdorf dürfte sich aufgrund ihrer finanziellen Lage eher als schwierig gestalten. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 27/2013 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 28/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 514.000,00 EUR in der Ausgabe auf 514.000,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 43.700,00 EUR in der Ausgabe auf 43.700,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Frau von Bargen macht folgende Bekanntgaben: - Neues Finanzausgleichsgesetz wirkt sicht nachteilig für die kleinen Gemeinden aus - Steigende Zahl der Asylbewerber, die im Amtsgebiet unterzubringen sind - Stattgefundene Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge - Beauftragung der Firma Communa zur Erstellung von Straßenausbaubeitragsbescheiden - 24.01. - 08.02.2014 Bürgermeisterin in Urlaub |
Ulrike von Bargen | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |