N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 12.03.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gemeindewehrführer FFW Sieseby Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der GemeindeThumby und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 1/2015
7. Vorstellung des Kanalkatasters und des Sanierungskonzeptes
  Beschlussvorlage - 2/2015
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2015
9. Zuschuss Schulobstprogramm
  Beschlussvorlage - 19/2014
10. Bezuschussung 125-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Frau von Bargen stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 10 "Bezuschussung der 125-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby" zu erweitern. Die folgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.
Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Durch die Bürgermeisterin wird beantragt, den ursprünglichen Tagesordnungspunkt 10 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.




zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet zu folgenden Punkten:

- Angebote über Ferienbetreuung
- Nachschulische Betreuung an der Grundschule Waabs, z. Zt. 32 Kinder
- Geplanter Ortstermin mit der Verkehrsaufsicht hinsichtlich der Ausweisung des
Bürgersteiges vom FWGH bis zum Parkplatz als reinen Fussweg und zu einer möglichen
Geschwindigkeitsreduzierung vor dem dortigen Ortseingangsschild Sieseby
- Reinigungsintervalle für die Straßeneinläufe müssen erhöht werden
- Informationsschreiben an die Anlieger Sachsenburger Weg hinsicht Straßenreinigungs-
und Räumpflicht
- Situation zu Asylbewerbern im Amtsgebiet
- 2014 haben 471 Bürger/innen die Fahrbücherei genutzt
- Verabschiedung von Familie Möller / Schliekrog
- 100,- Euro Spende an die Landjugend
- Frauenhaus Rendsburg bedankt sich für die Spende
- 6 Bushaltestellen in der Gemeinde vom Maßnahmenplan Barrierefreiheit betroffen
- Eingang eines Schreibens von Herrn Dr. Poser zum Thema Windenergie mit 60
Unterschriften
- Momentane rechtliche Situation zu der Genehmigung von Windenergieanlagen
- Windenergie als mögliches Thema für eine Einwohnerversammlung

 


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Siegfried Braun bittet darum, alle Grundstückseigentümer in Sieseby zur Räum- und Straßenreinigungspflicht anzuschreiben. Die Bürgermeisterin wird dies veranlassen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der GemeindeThumby und Ernennung.
Beschlussvorlage - 1/2015

Am 09.01.2015 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby Herrn Ulrich Erichsen zum Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Nach der erfolgten Zustimmung zur Wahl spricht Frau von Bargen Herrn Erichsen als wiedergewählten Wehrführer stellvertretend für alle Kameradinnen und Kameraden für die geleistete Arbeit in den vielen Einsätzen sowie für das kulturelle Engagement ihren Dank aus.


Beschluss:

Der Wahl von Ulrich Erichsen zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin Frau von Bargen ernennt Herrn Erichsen unter Berufung als Ehrenbeamten zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vorstellung des Kanalkatasters und des Sanierungskonzeptes
Beschlussvorlage - 2/2015
Nachdem schon 2009 beschlossen wurde, ein Kanalkataster nebst Sanierungskonzept von den gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanälen zu erstellen, wurde im Jahr 2011 das betraute Ingenieurbüro vorgestellt und der Maßnahmenumfang festgelegt. 2012 wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde überlegt, die Erschließungsstraße "Sachsenburger Weg" zu sanieren. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, auch den dortigen Regenwasserkanal sowie weitere Kurzstrecken zu reinigen und zu inspizieren.
Nunmehr steht noch die Vorstellung des fertigen Katasters sowie Sanierungskonzeptes an. Nachdem am 20.01.2015 eine diesbezügliche Vorbesprechung mit der Bürgermeisterin, dem Bauausschussvorsitzenden, dem Planungsbüro sowie der Verwaltung stattgefunden hat, soll nun in der Bauausschusssitzung am 26.02.2015 das Ergebnis vorgetragen werden. Dieses wird das Büro Aqua-tec anhand eines Leinwandvortrages erledigen.

Es wurde sich darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag des Planungsbüros vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird erläutert, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Thumby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Besonders muss darauf hingewiesen werden, dass nur die Eigentümer der Grundstücke der Erschließung "In den Tannen" Abwassergebühren bezahlen, da in der Gemeinde Thumby nur dieses Gebiet als "zentral entwässert" deklariert ist. Nur hier greift die Selbstüberwachungsverordnung des Landes SH. Alle übrigen Ortsteile und Straßen sind als "dezentral entwässert" deklariert. Dortige Regenwasserkanäle, die nunmehr erfasst sind und in der Baulast der Gemeinde stehen, dienen vielleicht neben der Straßenentwässerung auch der Entwässerung von Grundstücken, jedoch ohne Gebührenpflicht.

Da das Kataster relativ umfangreich ist, soll es aus Kostengründen nicht jedem Gemeindevertreter separat in Papierform vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter, ggf. der Gemeindearbeiter und Klärwärter ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 3 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da die Gemeindevertretung aber erst definieren soll, in welchem Umfang Sanierungen vorgenommen werden sollen, kann das Honorar der Vorplanung noch nicht genau beziffert werden. Betragen die Bruttobaukosten beispielsweise 50.000 €, so beläuft sich das Gesamthonorar auf rund 7.800 € und das der LP 2 auf rund 1.200 €.

Sonstiges:
Die stets seit 2010 übertragene Vermögenshaushaltsstelle "Erstellung Kanalkataster" ist noch mit 1.703,98 € ausgestattet. Dieser Betrag wird für die Begleichung der Schlussrechnung des Planungsbüros nicht ausreichen. Die Schlussrechnung wird bei knapp 7.000 € liegen, eine Abschlagszahlung in Höhe von 4.165 € wurde bereits gezahlt, so dass neben dem Haushaltsrest weitere 1.000 € bereit gestellt werden müssten. Man bedenke, dass das Planungsbüro durch die nachträgliche Ausweitung der Untersuchungen in 2012 auch mehr Aufwand gehabt hat, der natürlich zu den vereinbarten Einheitspreisen zu vergüten ist.
  • Die derzeitigen Gebühren "In den Tannen":
    Grundgebühr: 100 €
    Zusatzgebühr pro m³ Frischwasserverbrauch: 1,57 €
    Niederschlagswassergebühr: 0,30 € pro befestigtem m²

Beschluss:
Es wird beschlossen, aus dem Wegeunterhaltungshaushalt den Rest der nicht mehr ausreichend bereitsstehenden Mittel für die Aufstellung des Katasters bereit zu stellen. Es wird ferner beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und als Stufenauftrag zu erteilen.
Im Pastoratsweg 4 / 5 soll der Verlauf der Abflussleitung des dortigen Straßenablaufes mittels Reinigung und Inspektion erkundet werden. In Sieseby sollen entlang der K 77 die Regenwasserkanäle, die in die Siesbek münden, gereinigt und inspiziert werden. In Thumby sollen an der K 77 die im Themenplan rot und orange gekennzeichneten Kanäle sowie die letzte Haltung vor der Einleitstelle ins Verbandsgewässer gereinigt und inspiziert werden.
Im kommenden Bauausschuss wird das Ergebnis der Vorplanung und der Nachinspektionen vorgetragen. Der Termin dieser Bauausschusssitzung wird in Abstimmung mit Herrn Hohmann gewählt.

Für die Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in "In den Tannen" sollen die Kosten ermittelt und bis zur nächsten Bauausschusssitzung vorgelegt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2015
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Thumby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.

Herr Dr. Rogge berichtet kurz über die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung im Rahmen der letzten Finanzausschusssitzung. Dabei geht er kurz auf die Eckdaten der Jahresrechnung ein.


Beschluss:
Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschuss Schulobstprogramm
Beschlussvorlage - 19/2014

Der Förderverein der Schule Mittelschwansen ermöglicht den Schülern derzeit eine tägliche Portion Obst (z. Zt. Äpfel/Bananen).
Dem Förderverein entstehen Kosten von ca. 100 € je Monat. Die Kassenlage des Förderverins ermöglicht es derzeit das Projekt fortzusetzen.
Für die Zukunft kann dieses aber nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.

Über einen Zuschuss der Gemeinde würde sich der Förderverein freuen.


Herr Dr. Rogge berichtet hierzu über die Beratung im Finanzausschuss und dessen Empfehlung, dass Schulobstprogramm mit 200,- € zu bezuschussen.



Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein der Schule Mittelschwansen für das Schulobstprojekt einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bezuschussung 125-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby
Den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegt eine Kostenaufstellung für die 125-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby vor. Diese wird durch Herrn Erichsen auf Nachfrage zu einzelnen Punkten erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby zur 125-Jahr-Feier einen Kostenrahmen von 4.000,- Euro zur Verfügung zu stellen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Frau Bürgermeisterin von Bargen macht folgende Bekanntgaben:

- Aktion Saubere Gemeinde am 28.03.2015, Beginn 09:30 Uhr, Treffpunkt FWGH
- Überwachung "Ruhender Verkehr" wird in der Gemeinde erfolgen
- Schaden an der Brücke über die Siesbek wird von der Firma behoben, die diesen
verursacht hat
- Wegebegehung in der Gemeinde durch die Gemeindevertreter/innen am 18.04.2015,
09:30 Uhr, Treffpunkt FWGH
- Angebot der AWR zur Reinigung der Biotonnen
- Prüfung von Feuerlöschern am 21.03.2015, ab 09:30 Uhr, FWGH



Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer