Sitzungsort: | im Landgasthaus "Alt-Sieseby", Dorfstraße 24, 24351Thumby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.25 Uhr |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreterin Britta Braun |
Gemeindevertreter Siegfried Braun |
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge |
Gemeindevertreter Carsten Siebke |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken |
Gemeindevertreter Joachim Wendt |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Einweihungsgeschenk Kirche Sieseby |
7. | Oberflächeninstandsetzung "Alter Schulweg" |
Beschlussvorlage - 21/2015 | |
8. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
9. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
10. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 19/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet zu folgenden Punkten: - Einnahmen Betrieb WC-Gebäude 1.300,- € - Müllablagerungen im Wald und im Ferienhausgebiet "In den Tannen" - Am 24.01.2016 Einweihung der renovierten Kirche - Treffen für die Ideensammlung zur Veranstaltung 750-Jahre Thumby zu Beginn des Jahres - Prüfung Fördermittel für das Projekt "Hafen Bienebek" durch Büro PLEWA - Projekt Informationstafeln "Was lebt in und auf der Schlei" steht auf der Agenda der AktivRegion - Kündigung einer Gebäudeversicherung durch die Versicherung - Teilweise ungenügende Straßenreinigung am Ende des Sachsenburger Weges - Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung - Kreisumlage bleibt 2016 bei 31 % Herr Steinort berichtet über eine illegale Müllablagerung im Wald bei Bredemas und der Aufforderung einzelner Grundstückseigentümer zum Knickputzen durch das Amt. Herr Dr. Rogge berichtet über die Teilnahme am Kindergartenausschuss. Im Kindergarten werden viele Projekte durchgeführt und gute Arbeit geleistet.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Einweihungsgeschenk Kirche Sieseby |
Frau von Bargen verweist hierzu auf die Beratung im Finanzausschuss, dass die Gemeinde Thumby als Standortgemeinde ein Einweihungsgeschenk für die Kirche im Werte von 1.000,- € geben wird. Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Thumby als Standortgemeinde zur Einweihung der Kirche in Sieseby, nach den umfangreichen Renovierungsarbeiten, ein Einweihungsgeschenk in Höhe von 1.000,- € für die Instandsetzung der Kirchenuhr geben wird.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Oberflächeninstandsetzung "Alter Schulweg" |
Beschlussvorlage - 21/2015 Im Zuge der Straßenunterhaltung ist es notwendig geworden, an dem wassergebundenen Weg "Alter Schulweg" Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. An einem örtlich anberaumten Termin wurde folgende Vorgehensweise besprochen:
Die gesamte zu behandelnde Fläche beträgt ca. 1000 m² und wird laut vorläufiger Schätzung eines lokal ansässigen Tiefbauunternehmens auf ca. 7.500 € brutto geschätzt. An dieser Stelle sei noch der Hinweis gegeben, dass wassergebundene Wege und Plätze grundsätzlich und in regelmäßigen Abständen unterhalten werden müssen.
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Herr Steinort erläutert als Bauausschussvorsitzender den Sachverhalt und die notwendigen Tiefbauarbeiten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschrieben Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 7.500,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 15/2015 Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete. Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben. Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995. Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes. Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden. Gleichzeitig sollte der Steuersatz von bisher 10 % auf den landesweiten durchschnittlichen Steuersatz von 12 % angehoben werden. Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses. Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 14.000 € belaufen.
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Herr Steinort vertritt die Auffassung, dass eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer für die Gemeinde nicht notwendig ist. Hierzu verweist er u. a. auf die hohe Rücklage der Gemeinde.
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Thumby wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 18/2015 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 19/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 521.300,00 EUR in der Ausgabe auf 521.300,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 9.200,00 EUR in der Ausgabe auf 9.200,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Frau vom Bargen informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.
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Ulrike von Bargen | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |