N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 08.09.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Carsten Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock
Gast Herrn Ulrich Bendlin
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge
Bürgermeister Heiko Traulsen, Stadt Kappeln

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln
  Beschlussvorlage - 7/2016
7. Ergebnisse der Kanal- Sanierungsvorplanungen "In den Tannen" sowie Wirtschaftlichkeitsvergleich und Auswirkungen auf die Gebühren
  Beschlussvorlage - 4/2016
8. Verfahrensvorschläge für die Behandlung der Gemeindestraßen Hümark / Helle
  Beschlussvorlage - 3/2016
9. Verkehrsangelegenheiten: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf der K 77, Höhe "Groß-Lück 1" bis zum Ortsschild Sieseby sowie Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in Höhe des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
  Beschlussvorlage - 6/2016
10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 5/2016
11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 8/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der 1. stellv. Bürgermeister, Dr. Rogge, eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er teilt mit, dass die Bürgermeisterin verhindert sei, weshalb er die Sitzungsleitung übernehmen würde.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Die Ausschussvorsitzenden berichten aus der Arbeit ihres Zuständigkeitsbereiches. Der Sozialausschuss wird voraussichtlich im November tagen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es wird darauf hingewiesen, bei der kommenden Ausweisung von Windeignungsflächen aufmerksam zu sein.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln
Beschlussvorlage - 7/2016
Die Gründung eines Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird derzeit in Kappeln und diversen Gemeinden der Region um die Stadt Kappeln erörtert. Die entsprechenden Beschlüsse über den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag und die Verbandssatzung sollen noch in diesem Jahr in den potentiellen Mitgliedsgemeinden gefasst werden. Jetzt steht noch kein rechtsverbindlicher Teilnahmebeschluss, sondern eher eine ernst gemeinte Interessensbekundung an. Herr Bendlin von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Kappeln stellt den derzeitigen Planungs- und Verhandlungsstand dar.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stellt ein Interesse an einer Mitgliedschaft der Gemeinde Thumby im künftigen Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" fest. Die Gemeinde wird an den weiteren Verhandlungen teilnehmen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Ergebnisse der Kanal- Sanierungsvorplanungen "In den Tannen" sowie Wirtschaftlichkeitsvergleich und Auswirkungen auf die Gebühren
Beschlussvorlage - 4/2016
In der GV am 09.07.2015 wurde beschlossen, die Sanierungsplanungen zu konkretisieren und zu ermitteln, wie sich der Aufwand finanzieren lässt. Ferner sollte geprüft werden, ob straßenausbaubeitragsrelevante Gesichtspunkte zu beachten sind.
Das Ingenieurbüro Aqua-Tec hat die Planungen unterdessen fortgeführt und einen Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Bauweisen erstellt. Das Ergebnis ist sehr umfangreich und wird den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt. Die teilweise hohen Kosten gemäß Berechnung ergeben sich aus den ungünstigen örtlichen Umständen. Der SW-Kanal liegt bei einer Straßenbreite von weniger als 3 m in über 3 m Tiefe. Die Schäden im Regenwasserkanal zeichnen sich dadurch aus, dass eine Vielzahl der Rohre überhaupt nicht mehr miteinander verbunden sind, sondern dazwischen freies Erdreich zu sehen ist.

Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten hat am Donnerstag den 07.04.2016 eine Besprechung zwischen Bau- und Finanzverwaltung stattgefunden.
Status Quo gemäß Gebührensatzung vom 24.10.2002:
  • RW-Gebühr: 0,30 € pro angeschlossenem Quadratmeter
  • SW-Gebühren
    • Grundgebühr: 100 € pro Jahr und selbstständige Wohnung
    • Zusatzgebühr = verbrauchsabhängige Gebühr: 1,57 € pro Kubikmeter Schmutzwasser (Maßstab Frischwasserverbrauch)
  • Sonderrücklage Abwasser: (nur) 2.500 €
Im Regenwasserbereich gibt es nur wenige Gebührenzahler. Zur Zeit der Erschließung des Gebietes wurde das Ziel verfolgt, das Regenwasser der Grundstücke weitestgehend auf den Grundstücken zu versickern. Da das Kanalkataster aufzeigt, dass es im Regenwasserkanal Abzweiger gibt, die einen Anschluss von Grundstücken nicht ausschließen, wird empfohlen, das RW-System zu Kontrollzwecken zu nebeln. Dabei wird "Disconebel" über einen Schacht in der Straße mittels eines Lüfters in den Hauptkanal hineingedrückt. Der Nebel breitet sich im Rohrleitungssystem aus und tritt aus allen angeschlossenen Objekten aus. Sollten Dachflächen oder befestigte Hofflächen angeschlossen sein, so kommt Nebel aus den Hofabläufen oder Dachrinnen der Gebäude.

Tatsächlich fallen jährlich nur rund 1.000 m³ Schmutzwasser an, so dass sich jede Sanierung am Schmutzwassersystem extrem auf die Gebühr auswirkt. Im Regenwasserbereich sind unter 1.000 m² angeschlossene Fläche gemeldet. Auch hier würde sich jede Sanierung extrem auf die Gebühr auswirken.
Da der Aufwand von Reparaturen an  den Systemen kurzfristig durch die Gebühreneinnahmen refinanziert werden muss, scheiden Reparaturmaßnahmen quasi als Lösungsansatz aus. Ziel muss es sein, nach dem Gebührenrecht investive Maßnahmen durchzuführen, damit diese über einen langen Zeitraum abgeschrieben werden können / dürfen. Diese Vorgehensweise hätte zur Folge, dass die Gebühr die Finanzierung mit Zinsen und Tilgung erwirtschaften muss. Würde man die durch das Ingenieurbüro ermittelten Sanierungsmaßnahmen in Gänze durchführen, so würde die SW-Gebühr auf rund 10 €/m³ und die Regenwassergebühr auf über 10 €/m²*a steigen.

Da diese Dimension der Gebührensteigerung kaum vertretbar ist, wurde überlegt, welche Maßnahmen die Gemeinde mindestens durchführen muss, damit sie Ihrer Betreiberpflicht ausreichend nachgekommen ist.
Würde man sich auf die Beseitigung der gravierendsten Schäden beschränken, so wäre folgendes zu empfehlen:
  • Schmutzwasser: Sanierungen als Erneuerung, Volumen 50.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 1,00 €/m³
  • Regenwasser: Sanierung als Erneuerung, Volumen 60.000 €, 50 % entfallen auf die Straßenentwässerung und müssen nicht durch die Gebühren refinanziert werden, verbleiben also 30.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 0,75 €/m².

Bzgl. der Fragestellung zu Straßenausbaubeiträgen kann derzeit nur erklärt werden, dass nach der Festlegung des Sanierungsumfangs und der Bauweisen am Kanalsystem eine genaue Prüfung durch die Finanzverwaltung erforderlich ist. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine nochmalige Inspektion des Kanalnetzes vorzunehmen und das Ingenieurbüro Aqua tec zu beauftragen, den Lösungsvorschlag mit Einzelpumpwerk mit Druckrohrleitung auszuarbeiten, auch in Bezug auf die Abwassergebühren und des Gebührenrechts.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verfahrensvorschläge für die Behandlung der Gemeindestraßen Hümark / Helle
Beschlussvorlage - 3/2016
Um den gemeindlichen Straßenbestand in Hümark und Helle zu verbessern, wurde seitens der Gemeindevertretung bereits mehrfach über die Möglichkeit eines Ausbaus bzw. einer Sanierung der zuvor genannten Straßen nachgedacht und beraten. Nachfolgend sind im einzelnen die, nach Auffassung von Herrn Eggers, drei sinnvollsten Sanierungsvorschläge noch einmal zusammenfassend aufgeführt. Um einen Überblick über die zu schulternden Beträge für den baulich angedachten Streckenabschnitt zu erhalten, wurden jeweils die Kosten für einen Laufenden Meter Straße bei einer mittleren Breite von 3,50 Meter von der Bauamtsverwaltung geschätzt. Im Hinblick auf den Straßenaufbau kann man aufgrund von drei bereits erfolgten Bohrungen von einer durchschnittlichen Asphaltgesamtstärke von 10,5 cm ausgehen. Die Gesamtlänge der angedachten Sanierunsstrecke beträgt ca. 1.720 m. Dabei entfallen 480 m auf den Bereich Helle und 1.240 m auf den Bereich Hümark.

1.Vollausbau: - Die aus bautechnischer Sicht einwandfreie, aber auch kostenintensivste Lösung und straßenausbaubeitragspflichtig:
            > ca. 60 cm Neuaufbau von Frostschutzschicht, Asphalttragschicht, Asphaltdeckschicht und Banketterneuerung : ca. 220 € / Lfdm

2.Hocheinbau Var. 1: - Gute alternative Lösung und günstiger, aber auch straßenausbaubeitragspflichtig:
> ca.10 cm Aufbau auf den vorhandenen Straßenkörper, bestehend aus einer Ausgleichsschicht, Asphalttragschicht, Asphaltdeckschicht und Banketterneuerung: ca. 95 € / Lfdm

3.Hocheinbau Var. 2: - Günstigste alternative Lösung und nicht straßenausbaubeitragspflichtig:
> Max 4 cm Aufbau auf den vorhandenen Straßenkörper, bestehend aus einer Asphaltdeckschicht und einer Bankettangleichung: ca. 65 € / Lfdm  
Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter 2. und 3. aufgeführten Varianten bautechnisch um Kompromisslösungen handelt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass sich der Untergrund durch die jahrzehntelange, verkehrliche Belastung überwiegend konsolidiert hat, aber sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten.      
Die Anlieger sollen zum Baubeginn schriftlich informiert werden. Sie sollen gebeten werden, ggf. eigene ergänzende Maßnahmen (bspw. Setzen von Rasengittersteinen) in Eigenregie vorzunehmen. Der Bauausschussvorsitzende wird den Inhalt des Schreibens mit dem Bauamt abstimmen.

Beschluss:
Es wird die günstigste Alternative und nicht straßenausbaubeitragspflichtige Lösung, max. 4 cm Aufbau auf den vorhandenen Straßenkörper, bestehend aus einer Asphaltdeckschicht und einer Bankettangleichung, ca. 65 €/Lfdm, beschlossen.




Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsangelegenheiten: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf der K 77, Höhe "Groß-Lück 1" bis zum Ortsschild Sieseby sowie Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in Höhe des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
Beschlussvorlage - 6/2016
In Höhe des Hausgrundstückes Groß-Lück 1 befinden sich beidseitig an der K 77 Bushaltestellen. Hinzu kommt, dass nach der Sanierung/Ausbau der K 77 auf diesem Abschnitt sehr schnell gefahren wird. Hier sollte bis zum Ortsschild Sieseby die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert werden.
In Höhe des Feuerwehrhauses in Sieseby sollte die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Zum Einen befindet sich hier die Feuerwehrausfahrt und zum Anderen befinden sich auch hier beidseitig Bushaltestellen an der Dorfstraße (K 77).
GV´in Braun regt eine optische Einengung an den Ortseingangsbereichen an. GV Steinort schlägt die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf der K 77 (Höhe Groß-Lück 1 bis zum Ortsschild Sieseby) sowie die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Höhe des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. Alternativ soll eine optische Einengung an den Ortseingangsbereichen Sieseby´s beantragt werden. Ferner wird beschlossen, ein Geschwindigkeitsmessgerät zu erwerben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 5/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Thumby könnte maximal 32 Aktien zu einem Preis von 150.248,68 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 64 Aktien für 300.495,36 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016.

Beschluss:
Die Gemeinde erwirbt Aktien.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 8/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Thumby ist 25 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. 

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gunnar Bock  Dr. Helmut Rogge 
Protokollführer  1. stellv. Bürgermeister