N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 26.04.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindewehrführer/Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Einholung von Angeboten zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Sieseby
  Beschlussvorlage - 4/2017
7. Ergebnisse Wegebegehung
8. Neugestaltung Fläche zur Abfallentsorgung "In den Tannen"
9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Thumby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby
  Beschlussvorlage - 1/2017
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 2/2017
12. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 5/2017
13. Beratung über die Aufstellung eines Flächennutzungsplan für die Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 6/2017
14. Bezuschussung DRK-Ortsverein Holzdorf-Thumby

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen beantragt, die Tagesordnung um den Punkt: "Bezuschussung des DRK-Ortsvereines Holzdorf-Thumby" zu erweitern.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen spricht in ihrem Bericht folgende Punkte an:
  • Kindergarten St.-Johannes-Stift
  • Rechtsprechung in Sachen Winterdienst
  • Spatenstich für die Breitbandversorgung
  • Wegebaumaßnahme Hümark/Helle
  • Windkraft
  • 750-Jahr-Feier
  • Hundetütenspender
  • Jubiläum Blumen-Brauer

Abschließend dankt sie Dr. Rogge für die Vertretung.

Annkatrin Rogge berichtet über die Zusammenkünfte der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der 750-Jahr-Feier.
Peter Steinort sprcht die Reparatur des Schleianlegers an und vermutet, dass in 5-6 Jahren der Schleianleger erneuert werden muss.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Dr. Poser bittet die Gemeinde, eine Stellungnahme zur Windkraftnutzung abzugeben und bedauert die Nichtteilnahme an der Demo in Kl. Waabs.
Die Gemeindevertretung nimmt dieses zur Kenntnis.

Dr. Poser spricht Abfallentsorgungsprobleme "In den Tannen" an.
Bürgermeisterin von Bargen und Herr Steinort kündigen ein Anschreiben durch das Ordnungsamt an.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Einholung von Angeboten zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Sieseby
Beschlussvorlage - 4/2017
Von der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby wird darauf hingewiesen, dass die Garage im Feuerwehrhaus in Sieseby nicht den Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Diese besagen, dass bei geöffneten Türen noch ein Abstand von einem Meter bis zu den Außenwänden vorhanden sein muss. Dieses ist nicht der Fall.

Es muss nun in den gemeindlichen Gremien darüber beraten werden, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll.

Das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby vom 15.02.2017 ist der Vorlage beigefügt.
Gemeindewehrführer Uli Erichsen erläutert den Sachverhalt und zeigt die beengten Verhältnisse in der Fahrzeughalle auf.
Er berichtet, dass ein Ortstermin mit der HFUK bisher nicht zustande gekommen ist. Es wurden aber Fotos eingereicht. Hierauf hat die HFUK erste Feststellungen getroffen, die an alle Mandatsträger ausgehändigt werden.
Die HFUK schreibt, dass anhand der Fotos gravierende Mängel an der Fahrzeughalle festzustellen sind. Diese Mängel müssen zwingend baulich abgestellt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine schriftliche Stellungnahme der HFUK (Hanseatische Feuerwehrunfallkasse) nach einem Ortstermin einzuholen. Anschließend soll über die Notwendigkeit des Umbaus in der Gemeindevertretung abgestimmt werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Ergebnisse Wegebegehung
Vor der Gemeindevertretersitzung hat eine Wegebegehung stattgefunden.
Die Ergebnisse werden in einem gesonderten Protokoll festgehalten.

zu TOP 8. Neugestaltung Fläche zur Abfallentsorgung "In den Tannen"
Eine Verkleidung der Behälter soll ins Ausge gefasst werden.
Im Übrigen wird auf die Ergebnisse der Wegebegehung verwiesen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Thumby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
Herr Erichsen erläutert den Sachverhalt.

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Thumby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby wird beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.

Dr. Rogge berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung am 23.03.2017.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 2/2017
Ein Vorhabenträger ist im Jahr 2015 an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Weiterhin ist eine Reithalle mit Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planten eine Erweiterung des Betriebes in verschiedenen Bereichen.

Die Gemeindevertretung Thumby hatte am 09.07.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde" gefasst. Der Vorhabenträger wurde von Seiten der Verwaltung, bezüglich der Umsetzung der Planung, mehrfach angeschrieben. Ein Interesse an der Durchführung scheint nicht mehr zu bestehen. Die Gemeinde sollte den Aufstellungsbeschluss somit aufheben.

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.07.2015 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde"* wird aufgehoben.

* Räumlicher Geltungsbereich

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 5/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich nicht mit der Angelegenheit zu befassen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beratung über die Aufstellung eines Flächennutzungsplan für die Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 6/2017
In der Gemeinde Thumby soll über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (F-Plan) beraten werden. Derzeit hat die Gemeinde weder einen F-Plan noch einen Bebauungsplan (B-Plan). Der F-Plan unterscheidet sich zum B-Plan dahingehend, als dass der F-Plan keine direkte Rechtskraft hat. Während der B-Plan eine Satzung mit Festsetzungen ist, handelt es sich bei dem F-Plan um einen Plan mit Darstellungen. Der F-Plan findet in Bereichen der Bauleitplanung später Anwendung, als dass die künftigen B-Pläne aus dem F-Plan heraus entwickelt werden müssen. Zudem wird er bei Bauanträgen für die planungsrechtliche Beurteilung mit heran gezogen. So dürfen Vorhaben im Außenbereich beispielsweise nicht den Darstellungen des F-Planes widersprechen.

Stellt die Gemeinde einen F-Plan auf, so befasst sie sich mit den Inhalten, die die Gemeinde für die Zukunft betreffen. Wie will sich die Gemeinde entwickeln und was ist für bestimmte Bereiche geplant. Dies sind Überlegungen die in eine solche Planung mit eingehen. Die Darstellungen des F-Planes wirken nicht nach außen, sondern sind zunächst lediglich gemeindeintern. Der F-Plan fasst lediglich die Vorstellungen und Pläne der Gemeinde zusammen. Insbesondere wird durch den F-Plan kein konkretes Baurecht geschaffen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass ein Eigentümer, nur weil eine Fläche im F-Plan als Baufläche dargestellt ist, deshalb nicht für sich herleiten kann , dass er eine Baugenehmigung erhält oder dass die Gemeinde die Fläche mit einem Bebauungsplan belegen müsste.


Beschluss:
Es wird beschlossen, Kostenvoranschläge für die Aufstellung eines F-Planes einzuholen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bezuschussung DRK-Ortsverein Holzdorf-Thumby
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen berichtet, dass nach Auflösung des DRK-Ortsvereines Thumby-Sieseby 20 Mitglieder in den neuen DRK-Ortsverein Holzdorf-Thumby gewechselt sind und bittet um eine Bezuschussung.

Es wird beschlossen, dem DRK-Ortsverein Holzdorf-Thumby einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Ulrike von Bargen 
Protokollführer/in  Bürgermeister