N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 13.12.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 21/2017
7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
  Beschlussvorlage - 20/2017
8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 25/2017
9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 23/2017
10. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 24/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderunganträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet über folgende Punkte:

- Breitbandinformationsflyer für die Gemeinde Thumby wird z. Zt. erstellt, mehrere
Informationsveranstaltungen in 2018 geplant, Umsetzung aber erst in 2019
- Stadtwerke Schleswig haben für das Projekt die Mitarbeiterzahl sehr aufgestockt und
inzwischen viel Material verlegt und verbaut
- Das Land will einen 100 %igen Ausbau fördern
- Schule Waabs bietet wieder Schwimmunterricht an
- Amtsumlage bleibt unverändert
- Jubiläumsfeier zum 10jährigen Bestehen des Amtes geplant
- Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge stark gesunken
- Erneuerung Brücke Lindaunis erst in 2022
- WaBo hat die Wiese am Feuerlöschteich an die Herzogliche Verwaltung Grünholz verkauft,
diese hat die Wiese an den WaBo wieder verpachtet
- Kappelner Tafel bedankt sich für die Spende

Aus den Ausschüssen erfolgen keine Mitteilungen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage bestätigt Herr Steinort, dass die Hausanschlüsse bei der Glasfaserversorgung kostenlos sind, wenn dieser nicht mehr als 20 Meter von Grundstücksgrenze entfernt ist. Dazu kommt eine einmalige Anschlussgebühr von 90,- € sowie die monatlich Vertragskosten.

Frau Rogge teilt mit, dass an sie der Wunsch von Anliegern aus der Straße "An den Tannen" zur Erweiterung der dortigen Straßenbeleuchtung herangetragen wurde. Herr Braun verweist hierzu auf einen Beschluss der Gemeindevertretung, dass eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung dort nicht erfolgen soll.  

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 21/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: FWGH Sieseby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Dr. Hilmar Poser
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Burkhard Brügge
  3) Schriftführer/in:                         Uli Erichsen
  4) stellv. Schriftführer/in:             Dr. Franziska Pabst
  5) Beisitzer/in:                         Alexandra Blunck
  6) Beisitzer/in:                         Marianne Valentiner
  7) Beisitzer/in:                         Ulrich Hinkelmann
  8) Beisitzer/in:                         Andrea Konrad
  9) Beisitzer/in:                        Dirk Seidel
10) Beisitzer/in:                        Hans Mewes

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
Beschlussvorlage - 20/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung Thumby vom 20.06.2017 wurde beschlossen, das Architekturbüro Wohlenberg aus Eckernförde mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung einer Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby zu beauftragen. Die Ergebnisse der Ausarbeitung wurden innerhalb der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2017 durch das Architekturbüro Wohlenberg vorgestellt und erläutert. Grundsätzliches Ziel sollte es sein, das vorplanerische Konzept als Beratungsgrundlage für die Sitzung der Gemeindevertretung zu sehen um anschließend das angedachte Vorhaben konstruktiv voranzutreiben. Es wurde beschlossen, den Entwurf in den gemeindlichen Gremien zu diskutieren und den weiteren Verfahrensweg abzustimmen.
Herr Steinort informiert darüber, dass mit Unterstützung des Bauunternehmers Leckband ein Entwurf für die Erweiterung des FWGH ausgearbeitet wurde, der lediglich ein Anbau ohne Abriss an das bestehende Gebäude vorsieht. Dieser muss in den Gremien beraten sowie der Feuerwehrunfallkasse zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Herr Wendt beantragt, dass das Architekturbüro Wohlenberg aufgeforderten werden soll, ebenfalls einen Alternativentwurf ohne Abriss, unter Einhaltung der HFUK-Vorgaben und Kostenmitteilung, vorzulegen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den mit dem Bauunternehmen Leckband erarbeiteten Entwurf gemeinsam mit der HFUK im Rahmen eines Ortstermins abzustimmen.

Gleichzeitig wird beschlossen, dass das Architekturbüro Wohlenberg aufgeforderten werden soll, ebenfalls einen Alternativentwurf ohne Abriss unter Einbeziehung der bestehenden Gebäudeteile, unter Einhaltung der HFUK-Vorgaben, vorzulegen. Hierzu ist eine neue Kostenermittlung sowie vorweg ein Kostenangebot über die Architekturleistungen vorzulegen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 25/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren. Diese sind zweckgebunden für die Präparation von Seeadlern, die dann für Unterichtszwecke verwendet werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 23/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 

Herr Dr. Rogge stellt die Veränderung durch den 1. Nachtragshaushaltplan 2017 gegenüber dem Haushaltsplan 2017 dar. Zur Erläuterung verweist er auf erläuternde Diagramme, die dem Protokoll beigefügt werden.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 24/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Herr Dr. Rogge stellt die Eckdaten des Haushaltsplan 2018 vor. Hierzu verweist er ebenfalls auf zusätzlich erstellte Diagramme zur Erläuterung des Haushalts. Diese werden dem Protokoll beigefügt.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      547.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      547.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      424.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      424.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          200 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          200 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         250 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschluss.


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer