Sitzungsort: | im Feuerwehrhaus, Sieseby |
Beginn der Sitzung: | 17.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 18.20 Uhr |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreterin Britta Braun |
Gemeindevertreter Siegfried Braun |
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge |
Gemeindevertreter Carsten Siebke |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken |
Gemeindevertreter Joachim Wendt |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 | |
7. | Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 1/2018 | |
8. | Verabschiedung / Entlassung des Gemeindewehrführers |
Beschlussvorlage - 2/2018 | |
9. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Thumby sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
10. | Verleihung einer Ehrenbezeichnung |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
11. | Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 6/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Der TOP 12 wird nichtöffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Entsprechende Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 1/2018 Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Thumby eine Person vorzuschlagen ist. Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden. Herr Martin Helmut von Spreckelsen, geb. 12.03.1970 in Eckernförde, wohnhaft Thumby 6, 24351 Thumby, Betriebswirt, hat sich darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.
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Beschluss: Als Schöffe/Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Herr Martin Helmut von Spreckelsen vorgeschlagen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Verabschiedung / Entlassung des Gemeindewehrführers |
Beschlussvorlage - 2/2018 Der Gemeindewehrführer Herr Ulrich Erichsen hat mit Schreiben vom 07.12.2017 den Antrag auf Entlassung aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer gestellt. Die Freiwillige Feuerwehr Sieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 12.01.2018 Herrn Jörg Albrecht zum Nachfolger gewählt. Herr Erichsen bleibt bis zur Aushändigung der Entlassungsurkunde Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby. Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Erichsen mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu entlassen.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Ulrich Erichsen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu. Bürgermeisterin Ulrike von Bargen wird Herrn Erichsen im Rahmen der Verabschiedung am 09.03.2018 die Entlassungsurkunde übergeben.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Thumby sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 3/2018 Die Freiwillige Feuerwehr Sieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 12.01.2018 Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu. Bürgermeisterin Ulrike von Bargen wird die Ernennung von Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer am 09.03.2018 vornehmen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Verleihung einer Ehrenbezeichnung |
Beschlussvorlage - 4/2018 Gemäß § 28 Nr. 8 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 20 Jahre Ehrenbeamtinnen oder -beamte gewesen und in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Funktionen von Ulrich Erichsen als Ehrenbeamter: Gemeindewehrführer: 10. Januar 1997 bis 09.03.2018 Herr Ulrich Erichsen war als Gemeindewehrführer über 21 Jahre Ehrenbeamter der Gemeinde Thumby.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung ernennt Herrn Ulrich Erichsen zum Ehrenwehrführer der Gemeinde Thumby.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 6/2018 Die Gemeinde Thumby hat sich dazu entscheiden über die Beratung der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (F-Planes) zu beraten. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Im F-Plan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1) Baugsetzbuch - BauGB). Der Flächennutzungsplan hat eine rein darstellende Funktion und entfaltet keine direkte Rechtswirkung. Einzelne Bebauungspläne sind später aus dem bestehenden Flächennutzungsplan zu entwickeln.
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Amtsdirektor Bock erläutert die grundsätzliche Sinnhaftigkeit eines Flächennutzungsplanes. Problematisch erscheinen jedoch die Regelungen der geltenden Honorarordnung. Danach ist die Flächengröße der Gemeinde maßgeblich. Für Thumby wäre mit Kosten in Höhe von ca. 140.000,00 € zu rechnen, obwohl Planungsbüros ihren Aufwand mit lediglich ca. der Hälfte dieser Summe einschätzen. Die EU-Kommission hat aus wettbewerblichen Gründen Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die die Beseitigung dieser Honorarordnung zum Ziel hat. Sie wurde dem Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2017 zugestellt. Vor diesem Hintergrund fällt es der Verwaltung schwer, eine Empfehlung zur Aufstellung des F-Planes abzugeben. Die Gemeindevertretung muss abwägen, ob anstehende planerische Entwicklungen in der Gemeinde einen jetzigen Aufstellungsbeschluss rechtfertigen bzw. erfordern. GV Dr. Rogge spricht sich für die Aufstellung aus, um als Gemeinde Thumby Entwicklungen planerisch zu begleiten bzw. zu beeinflussen. Bürgermeisterin von Bargen plädiert für eine Zurückstellung.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Die Angelegenheit wird bis auf Weiteres zurückgestellt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier abwesend: | Herr Dr. Helmut Rogge |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Die Bürgermeisterin gibt den nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt und teilt noch verschiedene Angelegenheiten mit.
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Gunnar Bock | Ulrike von Bargen |
Protokollführer | Bürgermeister |