N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 08.03.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  18.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2018
7. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018
8. Verabschiedung / Entlassung des Gemeindewehrführers
  Beschlussvorlage - 2/2018
9. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Thumby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. Verleihung einer Ehrenbezeichnung
  Beschlussvorlage - 4/2018
11. Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 6/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Der TOP 12 wird nichtöffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:
  • zusätzliche Förderungen im Kindergartenbereich und für Investitionen in Feuerwehrhäuser
  • Aufstellung von 3 neuen Bänken
  • Fahrbüchereiaktivitäten
  • Breitbandaktivitäten

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Entsprechende Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:
  • bei einer evt. Flächennutzungsplanaufstellung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt
  • der Erhalt der Schleitreppe am Pastorat wird im Bau- und Wegeausschuss behandelt
  • die Heizungseinstellung im Feuerwehrgerätehaus wird überprüft
  • die Zuständigkeit für totholzbehaftete Linden im Sachsenburger Weg wird geklärt
  • wegen fehlender Rasengittersteine im Bereich des Weges "Hümark" führt die Bürgermeisterin noch Gespräche

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Thumby eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Herr Martin Helmut von Spreckelsen, geb. 12.03.1970 in Eckernförde, wohnhaft Thumby 6, 24351 Thumby, Betriebswirt, hat sich darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.

Beschluss:
Als Schöffe/Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Herr Martin Helmut von Spreckelsen vorgeschlagen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verabschiedung / Entlassung des Gemeindewehrführers
Beschlussvorlage - 2/2018
Der Gemeindewehrführer Herr Ulrich Erichsen hat mit Schreiben vom 07.12.2017 den Antrag auf Entlassung aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer gestellt. Die Freiwillige Feuerwehr Sieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 12.01.2018 Herrn Jörg Albrecht zum Nachfolger gewählt. Herr Erichsen bleibt bis zur Aushändigung der Entlassungsurkunde Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Erichsen mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu entlassen.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Ulrich Erichsen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu.

Bürgermeisterin Ulrike von Bargen wird Herrn Erichsen im Rahmen der Verabschiedung am 09.03.2018 die Entlassungsurkunde übergeben.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Thumby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 3/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Sieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 12.01.2018 Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Thumby zu.

Bürgermeisterin Ulrike von Bargen wird die Ernennung von Herrn Jörg Albrecht zum Gemeindewehrführer am 09.03.2018 vornehmen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verleihung einer Ehrenbezeichnung
Beschlussvorlage - 4/2018
Gemäß § 28 Nr. 8 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 20 Jahre Ehrenbeamtinnen oder -beamte gewesen und in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

Funktionen von Ulrich Erichsen als Ehrenbeamter:

Gemeindewehrführer:                        10. Januar 1997 bis 09.03.2018

Herr Ulrich Erichsen war als Gemeindewehrführer über 21 Jahre Ehrenbeamter der Gemeinde Thumby.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung ernennt Herrn Ulrich Erichsen zum Ehrenwehrführer der Gemeinde Thumby.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 6/2018
Die Gemeinde Thumby hat sich dazu entscheiden über die Beratung der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (F-Planes) zu beraten.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch.

Im F-Plan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1) Baugsetzbuch - BauGB). Der Flächennutzungsplan hat eine rein darstellende Funktion und entfaltet keine direkte Rechtswirkung. Einzelne Bebauungspläne sind später aus dem bestehenden Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Amtsdirektor Bock erläutert die grundsätzliche Sinnhaftigkeit eines Flächennutzungsplanes. Problematisch erscheinen jedoch die Regelungen der geltenden Honorarordnung. Danach ist die Flächengröße der Gemeinde maßgeblich. Für Thumby wäre mit Kosten in Höhe von ca. 140.000,00 € zu rechnen, obwohl Planungsbüros ihren Aufwand mit lediglich ca. der Hälfte dieser Summe einschätzen.
Die EU-Kommission hat aus wettbewerblichen Gründen Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die die Beseitigung dieser Honorarordnung zum Ziel hat. Sie wurde dem Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2017 zugestellt. Vor diesem Hintergrund fällt es der Verwaltung schwer, eine Empfehlung zur Aufstellung des F-Planes abzugeben. Die Gemeindevertretung muss abwägen, ob anstehende planerische Entwicklungen in der Gemeinde einen jetzigen Aufstellungsbeschluss rechtfertigen bzw. erfordern.

GV Dr. Rogge spricht sich für die Aufstellung aus, um als Gemeinde Thumby Entwicklungen planerisch zu begleiten bzw. zu beeinflussen.

Bürgermeisterin von Bargen plädiert für eine Zurückstellung.

Beschluss:
  1. Für das Gemeindegebiet Thumby wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sind drei leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das wirtschaftlichste Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Die Angelegenheit wird bis auf Weiteres zurückgestellt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Dr. Helmut Rogge

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin gibt den nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt und teilt noch verschiedene Angelegenheiten mit.


Gunnar Bock  Ulrike von Bargen 
Protokollführer  Bürgermeister