N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 06.09.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Marc Kästner
Gemeindevertreter Ralf Leckband
Gemeindevertreterin Annkatrin Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thimo Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Britta Braun
Gast Helmut Rogge
Gast Peter Steinort

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 9/2018
7. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K61 von Thumby bis Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 10/2018
8. Sanierung des Sachsenburger Weges
  Beschlussvorlage - 11/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Vor der Abgabe ihres Berichts verabschiedet Frau von Bargen die ausgeschiedenen Gemeindevertreter Britta Braun, Dr. Helmut Rogge und Peter Steinort. Insgesamt sind es 63 Jahre kommunalpolitische Arbeit. Frau von Bargen spricht Frau Braun und den Herren Rogge und Steinort ihren persönlichen Dank für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren aus sowie auch im Namen der Gemeinde Thumby.

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:

- Gespräch mit der Kirche über Veränderungen in der Kirchengemeinde aufgrund nicht zu
besetzender Pastorenstellen
- Teilnahme Schlei-Dörfer-Tag
- Wahl der stellvertr. Amtsdirektoren
- Neuer Entwurf Regionalplan Wind
- Unfallkasse erhebt 2,- €/Einw. Umlage
- Aktion "Sauberes Schleswig-Holstein" am 23.03.2019
- Kappelner Tafel bedankt sich für die Spende
- Bisher wurde kein Beitrag an das DRK Holzdorf gezahlt, künftig 500,- € jährlich, da die
Thumbyer Damen nach Auflösung des eigenen Ortsvereins dort jetzt mitwirken
- Spende für die Aalaussetzung in der Schlei getätigt
- Bericht zum historischen Rundgang
- Planung Wegebegehung
- Veranstaltung zum Thema Klimaschutz 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Auf die Frage, ob die Windeignungsfläche Maasleben noch aktuell ist, teilt Frau von Bargen mit, dass im Gemeindegebiet Thumby selbst keine Flächen mehr ausgewiesen worden sind. Die Fläche in Maasleben wird in der aktuellen Planung ebenfalls nicht mehr geführt.

Es wird angefragt, ob in der Gemeinde schon die jährlichen Straßenflickarbeiten durchgeführt worden sind. Dies wird bejaht. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 9/2018
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Thumby am 06.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Thumby für gültig.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K61 von Thumby bis Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 10/2018

Nachdem die Gemeindevertretung am 21.06.2018 trotz der sich geänderten Rahmenbedingungen im Radwegebau an klassifizierten Straßen (Gemeinde ist zunächst Bauherr und übergibt nach Fertigstellung an den Kreis) beschlossen hat, den Bau eines Radweges grundsätzlich vorantreiben zu wollen, wurde fristgerecht zum 31.07.2018 ein Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gerichtet. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen hat ein Ingenieurbüro im Stundenlohn unterstützt. Dabei ging es zunächst nur um eine grobe Beschreibung und Erläuterung der Vorhabens mit einer kartographischen Darstellung, einigen Regelquerschnitten, einer Beschreibung der Netzfunktion des Radweges mit Verweis auf das kreisweite Radverkehrsnetz von 2010 sowie einer groben Kostenabschätzung.

Da die Reaktion des Ministeriums hinsichtlich der Förderfähigkeit des Projektes erst Ende des Jahres erwartet wird, gleichzeitig eine Anerkennung der Förderfähigkeit aber in Aussicht steht, regt die Verwaltung an, die Planung schon langsam voranzutreiben.

Die Finanzierung derartiger Projekte sieht wie folgt aus:

  • Zuschuss aus GVFG: ca. 60 % auf die Bau- und Grunderwerbskosten

    • Zuschuss des Kreises RD-Eck: 80% auf die nach GVFG-Förderung verbleibenden Baukosten sowie auf die vollen Baunebenkosten (Planungskosten)
  • Danach verbleibender Rest = Anteil der Gemeinde:      grob sind 10 – 12 % der Gesamtkosten durch die Gemeinde zu finanzieren

Sobald die Planung in die Leistungsphase der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung nach HOAI vorangetrieben sein wird, können belastbare Kosten genannt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Anerkennung der Förderfähigkeit, die Planung und der Grunderwerb einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird vorgeschlagen, zunächst über den Nachtrag 2018 Mittel in Höhe von 50.000 € für erste Planungen, Baugrunderkundungen, Vermessungen etc. bereit zu stellen.

Um die erfahrungsgemäß manchmal zeitaufwendigen Grunderwerbsverhandlungen rechtzeitig zu beginnen, wird empfohlen, nach Vorliegen eines ersten, aussagefähigen Grunderwerbplanes sogleich mit den Verhandlungen zu beginnen. Dabei kann es im ersten Schritt nur um den Abschluss von Vorverträgen mit den einzelnen Eigentümern gehen. In diesen sollen sich die Eigentümer bestenfalls bereit erklären, dass sie bereit sind, mit Verweis auf die genaue Flurstücksbezeichnung Grund und Boden zum Zwecke des Radwegebaus zu veräußern. Der Preis pro Quadratmeter soll definiert (vorzugsweise einheitlicher Preis für alle) und die zu erwerbende Fläche grob abgeschätzt werden. Besonderheiten sollen abgesprochen und vereinbart (Gartenmauern, Einfriedungen…) und alle wichtigen Inhalte eines später abzuschließenden Notarvertrages niedergelegt werden. Somit können diese Vorverträge später Grundlage für abzuschließende Notarverträge werden.

Einhergehend mit dem Bau des Radweges sollte in Börentwedt die Straßenbeleuchtung von der nördlichen auf die südliche Straßenseite entlang des Radweges verlegt und in dem Zuge auf LED-Technik modernisiert werden. Ferner muss geschaut werden, ob eine Breitbandtrasse von Vogelsang nach Thumby verlaufen wird. Wenn ja, dann muss in Abstimmung die Lage definiert werden, so dass nicht das eine das andere behindert.

Zu guter letzt regt Herr Andresen an, dass die Gemeinde den Kreis RD-Eck bittet, zusammen mit der Radwegemaßnahme auch eine Asphaltdeckenerneuerung der K61 von Grünholz nach Thumby durchzuführen. Möglicherweise ließen sich die Maßnahmen auch zusammen ausschreiben und an eine Firma vergeben, denn an den Einmündungen, Grundstücks- und Koppelzufahrten und an der Engstelle in Börentwedt werden sich Maßnahmen an der Fahrbahn und dem Radweg zwangsläufig sowieso bedingen oder berühren. 

Herr Leckband bittet darum, dass die betroffenen Landeigentümer rechtzeitig informiert und in die Planung, soweit es möglich ist, einbezogen werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 werden zunächst 50.000 € bereitgestellt. Die Vorfinanzierungsmöglichkeiten der Gesamtmaßnahme wird von der Finanzverwaltung geprüft. Ergebnisse werden der Gemeindevertretung zur weiteren Beschlussfassung zu gegebener Zeit vorgelegt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erste Aufträge zu erteilen und Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen.

Der Kreis RD-Eck wird angeschrieben und gebeten, die ohnehin anstehende Asphaltdeckenerneuerung der K61 haushalterisch einzuplanen und ggf. mit der Radwegemaßnahme zu kombinieren. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung des Sachsenburger Weges
Beschlussvorlage - 11/2018
Im kommenden Jahr wird der Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln vorbehaltlich des Erreichens einer ausreichenden Anschlussquote den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Thumby in definierten Berechen durchführen. Optimistisch davon ausgehend, dass die Quote erreicht wird und der Ausbau auch im Sachsenburger Weg stattfindet, regt die Bürgermeisterin an, über die Komplettsanierung des Sachsenburger Weges zu beraten. Dadurch, dass die Leerrohre des Breitbandzweckverbandes im Sachsenburger Weg mangels zur Verfügung stehenden Platzes in der Fahrbahn verlegt werden müssen, muss die ohnehin marode Asphaltdecke für Rohrgräben und Kopflöcher geöffnet werden.
Überdies attestiert das Kanalkataster und der Kanalzustandsbericht aus 2014, dass teilweise Haltungen und Anschlussleitungen des Regenwasserkanals sanierungsbedürftig sind und / oder auf Privatgrund liegen.
Sollte eine Gesamtsanierung der Straße in Betracht gezogen werden, muss auch überlegt werden, ob die Straßenbeleuchtungskabel nebst ggf. der Straßenleuchten erneuert werden sollen.
Ferner müssen die übrigen Versorger gebeten werden zu prüfen, ob Leitungserneuerungen anstehen und sinnvoll sind.

Jedenfalls gibt es zahlreiche Synergien, die man nutzen könnte. Die Beratung soll ergeben, ob die Gemeindevertretung diese Gelegenheit ebenso erkennt und eine erste Sanierungplanung in Auftrag gegeben werden soll.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Sanierung des Sachsenburger Weges nebst der darin verlegten Infrastruktur zu verfolgen. Um nicht zuletzt zusammen mit dem Breitbandzweckverband eine sinnvolle und nachhaltige Trassierung des Breitbandleerrohrnetzes vornehmen zu können, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, eine erste Sanierungsplanung in Auftrag zu geben. Dafür werden Mittel in Höhe von zunächst 5.000 € bereit gestellt. Das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzungen vorgetragen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin berichtet über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer