N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 17.09.2019.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Marc Kästner
Gemeindevertreter Ralf Leckband
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Annkatrin Rogge (entschuldigt )
Gemeindevertreter Thimo Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Siegfried Braun

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verabschiedung eines Gemeindevertreters
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales
  Beschlussvorlage - 21/2019
8. Wahl einer/s Vorsitzenden in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales
  Beschlussvorlage - 22/2019
9. Wahl eines Mitgliedes in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 17/2019
10. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 18/2019
11. Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 19/2019
12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Thumby für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
  Beschlussvorlage - 15/2019
13. Vergabe eines Straßennamens und einer Hausnummer
  Beschlussvorlage - 23/2019
14. Bericht zum Stand der Planungen eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 24/2019
15. Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V.
  Beschlussvorlage - 14/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verabschiedung eines Gemeindevertreters
Frau Bürgermeisterin von Bargen verabschiedet Herrn Siegfried Braun als Gemeindevertreter und dankt ihm im Namen der Gemeinde Thumby für 13 Jahre ehrenamtliches Engagement in der Gemeindevertretung.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um die Punkte "Wahl eines Mitgliedes in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss" und "Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss" ergänzt. Diese Positionen sind ebenfalls durch den Rücktritt von Herrn Siegfried Braun neu zu besetzen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der nicht öffentlichen Beratung von TOP 16 wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.

zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht von Frau Bürgermeisterin von Bargen erfolgt zu folgenden Punkten:

- Dank der Kapplelner Tafel für die Spende der Gemeinde in Höhe von 200,- €
- Aktion Analphabetismus, Ansprechpartnerin für einen Kontakt Gleichstellungsbeauftragte
Nina Jess
- Austausch Erdkabel in Schwansen durch die S.-H. Netz AG
- Neuer Werbeflyer auf der Homepage vom Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet
Kappeln
- Dezembersitzung am 12.12.2019
- Asphaltstreifen in der Dorfstraße wird noch mal behandelt
- Beauftragung Hr. Ohlsen mit der Mängelbeseitiung Spielplatz "In den Tannen"
- Hinweis Plakate Volksbegehren zum Schutze des Wassers
- Termin "Sauberes Schl.-Holst." am 14.03.2020
- Einladung Bürgermeister/in Planung Schleidörfer Tag 2020
- Erstellung Klimastrategie Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Teilnahme vom Amt beim Lauf ins Leben

Aus den Ausschüssen erfolgen keine Berichte.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es wird gefragt, ob eine Klärung hinsichtlich der Nummerierung der B-Pläne in der Gemeinde erfolgt ist. Dies bezieht sich auf den B-Plan "In den Tannen" sowie auf den unter TOP 12 genannten B-Plan. Herr Stöcks teilt mit, dass die Antwort hierzu vom Kreis als zuständige Behörde noch aussteht.
Ergänzung: Nach der jetzt vorliegenden Aussage des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist der B-Plan "In den Tannen" in der Nummerierung der B-Pläne der Gemeinde Thumby nicht zu berücksichtigen und somit ist die Nummerierung des B-Plans "Feuerwehrgerätehaus Damp" mit der Nr. 1 korrekt.

Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob es notwendig ist, 2 B-Pläne für das FWGH Damp aufzustellen, da dies ja 2x Steuergelder kostet. Hierzu teilt Herr Stöcks mit, das sich die Planung über 2 Gemeindegebiete erstreckt. Jede Gemeinde besitzt die Planungshoheit für Ihr Gebiet. Daher 2 Planungen, die aber komplett von der Gemeinde Damp bezahlt werden.

Diesbezüglich wird die Umgemeindung von den Flächen der Gemeinden, die jeweils in das andere Gemeindegebiet hineinragen, vorgeschlagen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, das es sich bei dem Wohngebiet "In den Tannen" um ein Ferienhausgebiet handelt.

Zwecks Informationen zu den Sitzungsterminen der Ausschüsse wird auf die Homepage des Amtes verwiesen.

Der Firma und den Planern für den Ausbau des Sachsenburger Weg wird für die gute Umsetzung gedankt. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales
Beschlussvorlage - 21/2019
Der wählbare Bürger Herr Christian Blunck hat mit Schreiben vom 05.08.2019 mitgeteilt, dass er nach Kappeln umgezogen ist. Durch den Umzug verliert er sein Mandat im Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales zu wählen. 

Beschluss:
Da die Person nocht nicht benannt werden kann, wird der TOP auf die nächste Sitzung verschoben. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wahl einer/s Vorsitzenden in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales
Beschlussvorlage - 22/2019
Der wählbare Bürger Herr Christian Blunck hat mit Schreiben vom 05.08.2019 mitgeteilt, dass er nach Kappeln umgezogen ist. Durch den Umzug verliert er seinen Vorsitz im Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales. Hierdurch bedingt ist ein/e neue/r Vorsitzende/r in den Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales zu wählen. 

Beschluss:
Da die Person nocht nicht benannt werden kann, wird der TOP auf die nächste Sitzung verschoben. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl eines Mitgliedes in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 17/2019
Der Gemeindevertreter Herr Siegfried Braun hat zum 01.07.2019 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss zu wählen. 

Beschluss:
Herr Björn Otterbeck wird als Mitglied in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss gewählt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden in den Bau,- Wege- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 18/2019
Der Gemeindevertreter Herr Siegfried Braun hat zum 01.07.2019 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Hierdurch bedingt ist ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r im Bau-, Wege- und Umweltausschuss zu wählen. 

Beschluss:
Herr Björn Otterbeck wird als stellvertretende/r Vorsitzender im Bau-, Wege- und Umweltausschuss gewählt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 19/2019
Die Gemeinde Thumby hatte bereits in der jüngsten Vergangenheit über die Auftsellung eines Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet beraten. Aufgrund der damals geltenden Mindestsätze in der Honorar- und Architektenordnung (HOAI) standen die Kosten für die Aufstellung eines solchen Planes nicht im Verhältnis mit dem dort notwendigen Aufwand. Da bereits bekannt war, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) bzgl. der Mindest- und Höchsätze der HOAI anhängig war, wurde der Wunsch auf Bauleitplanung nicht weiter verfolgt und zunächst ruhen gelassen. Nunmehr hat der EUGH am 04.07.2019 ein Urteil zu den Mindest- und Höchstsätzen gefasst. In diesem Urteil wurde entscheiden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen geltendes Europarecht verstoßen. Dies bedeutet, dass das Urteil die Möglichkeit eröffnet auch Angebote unterhalb der bisher geltenden Mindestsätze abzugeben, so dass sich deutlich günstigere Preise für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in Thumby ergeben, als bisher angeboten.

Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin soll erneut über dieses Thema beraten werden.

Die Verwaltung hatte folgenden Abstimmungstext vorgeschlagen.
  1. Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen Angebote von Planungsbüros eingeholt werden. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Nach der Beratung wird der Text abgeändert und wie folgt beschlossen:  

Beschluss:
  • Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
  • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  • Es sollen Angebote von Planungsbüros eingeholt werden.
  • Das Ergebnis der Anfrage wird dem Bauausschuss / der Gemeindevertretung in einer der kommenden Sitzungen vorgetragen.
  • Der wirtschaftlichste Bieter und/oder eine fachkundige Mitarbeiterin / ein fachkundiger Mitarbeiter der Verwaltung wird gebeten, zum Thema "Aufstellung eines F-Plans" in der kommenden Bauausschusssitzung vorzutragen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Thumby für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
Beschlussvorlage - 15/2019
Die Gemeinde Damp beabsichtigt ihr Feuerwehrgerätehaus (FWGH) zu erweitern. Zudem sollen Stellplätze geschaffen werden. Das bestehende Problem ist, dass die Erschließung des FWGH über den Teil eines Grundstückes erfolgt, welches sich in das Gemeindegebiet der Gemeinde Thumby erstreckt. Dies bedeutet, dass für diesen kleinen Teil einen Bebauungsplan der Gemeinde Thumby benötigt wird. Die Gemeinde Thumby verfügt derzeit weder über einen Bebauungsplan noch über einen Flächennutzungsplan. Nun bestünde nach dem Gesetz die Möglichkeit einen Bebauungsplan ohne Flächennutzungsplan zu erlassen. Da die Gemeinde Thumby aber selbst beabsichtigt einen Bebauungsplan für ein kleines Baugebiet mit Wohnbebauung aufzustellen, hat eine Rücksprache, im Rahmen eines Planungsgespräches, mit den Vertretern des Landes und des Kreises stattgefunden.
In diesem Gespräch wurde festgehalten, dass das Land aufgrund der besonderen ortsgebundenen Situation, kein Problem damit hätte beide Bebauungspläne, ohne einen Flächennutzungsplan mitzugehen. Der Kreis würde dies ebenfalls mittragen, da es sich bei der Planung für das FWGH um eine Planung handelt, welche durch die Gemeinde Damp ausgelöst wird.

Die Gemeinde Damp würde die Kosten für die Bauleitplanung tragen.  

Beschluss:
  • Für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp* wird der B-Plan Nr. 1 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Damp sowie Schaffung von Stellplätzen.
  • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  • Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird das Planungsbüro Springer beauftragt. Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch die Gemeinde Damp getragen.
  • Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  • Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vergabe eines Straßennamens und einer Hausnummer
Beschlussvorlage - 23/2019
Mit E-Mail vom 14.06.2018 machte Herr Caron Michel auf die Problematik bzgl. der SHELL-Tankstelle in der Gemeinde Thumby aufmerksam. Für Ortsunkundige und vor allem Rettungsdienste ist es schwierig, bei einem Unglück die richtige Stelle zu finden. Angaben wie Straßenname und Hausnummer sind nicht vorhanden. Die Tankstelle wird im Internet und in Navigationsgeräten unter Schwansenstraße 999/B203 geführt. Da die Schwansenstraße aber zu Damp gehört und nicht mit der Tankstelle in Verbindung gebracht werden darf, ist eine Navigation nicht möglich. Des Weiteren wird die Nummer der Bundesstraße häufig mit der Hausnummer verwechselt.

Herr Michel unterbreitete den Vorschlag, die Straße "Ochsenhagen 2" zu nennen. Dieser Vorschlag kann jedoch nicht angenommen werden, da die Tankstelle keinen Bezug zu der bereits bestehenden Adresse "Ochsenhagen 1" hat und zu weit weg liegt von diesem Objekt.

Die Straße, an der die Tankstelle liegt, ist eine Bundesstraße, die B 203. Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die Gremien mögen darüber beraten, ob es sinnvoll ist der Shell-Tankstelle einen bereits vorhandenen Straßennamen zuzuordnen oder einen neuen Straßennamen zu vergeben sowie eine entsprechende Hausnummer.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Shell Tankstelle den Straßennamen Schwansenstraße sowie die Hausnummer 1 zu vergeben. Eine entsprechende Beschilderung wird vorgenommen. Alle anfallenden Kosten sind von der Gemeinde Thumby zu tragen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bericht zum Stand der Planungen eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 24/2019
Nachdem zuletzt in der GV am 26.06.2019 ein Sachstandsbericht abgegeben wurde, wurde unterdessen ein Ortstermin mit der Umweltbehörde durchgeführt. Ferner hat sich herausgestellt, dass die Straßenbaubehörde (LBV-SH) leider keine verwertbaren Bestandspläne von der Straße hat. Daher wurde eine Vermessung des Bestandes durchgeführt. Auf Basis dieses Ergebnisses, dass Mitte Juli vorgelegt wurde, wurde eine erste Trassen- und Querschnittsplanung erstellt. Diese soll jetzt als vorläufiger Entwurf eines Grunderwerbsplanes dienen. Zeitnah sollen Termine zu Gesprächen mit den Grundeigentümern vereinbart werden. Im besten Falle soll in diesen Einzelgesprächen je ein formloser Vorvertrag für den Grunderwerb vorbereitet oder sogar abgeschlossen werden. Der Inhalt dieser Vorverträge dient später nach Fertigstellung und Schlussvermessung als Grundlage für die notariellen Kaufverträge. In den Vorverträgen wird i.d.R. auch eine Abschlagszahlung des Kaufpreises vereinbart, so dass die Verkäufer von Grund und Boden schon vor Abschluss des später erst abzuschließenden Notarvertrages den maßgeblichen Anteil des Kaufpreises ausgezahlt bekommen.

Die untere Naturschutzbehörde hat schon signalisiert, dass ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen sein wird. Dazu muss die Bauplanung allerdings zunächst auch soweit gereift sein, dass das Maß der Inanspruchnahme von Fläche und der Eingriff in die Natur bekannt sind. Sobald dieses der Fall ist, wird über eine Preisanfrage ein wirtschaftliches, zuverlässiges und kundiges Fachbüro ermittelt mit der Erstellung eines LBP beauftragt.
Hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtherstellungskosten wird sich über die weitere Bauplanung und die detaillierte Kostenberechnung der maßgebliche Bestandteil ergeben. Sobald diese Berechnung vorliegt, wird diese der Gemeinde zur Beratung über die Finanzierung vorgelegt. Das wird Ende 2019 oder Anfang 2020 der Fall sein. Für 2019 sind ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt. Für 2020 schlägt Herr Andresen vor, die Haushaltsstelle für Grunderwerb und Planungsaufwand mit weiteren 130.000 € auszustatten.

Darüber hinaus sind die nächsten Schritte die Fortführung der Planung bis zur Ausführungsplanung und Vorbereitung und der Vergabe sowie Ausschriebung, so dass im Herbst 2020 auf Basis der Zahlen des Submissionsergebnisses der formelle Antrag auf Gewährung des GVFG-Zuschusses beim Land (LBV-SH) eingereicht werden kann. Die Bindefrist für die Bieter muss ausreichend lang gewählt werden, denn der Auftrag darf erst an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden, wenn der Zuschussantrag formell genehmigt ist. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann ggf. beantragt werden. Ende 2020 bis Anfang 2021 soll dann der Auftrag für die Bauleistungen erteilt sein und der Bau im Frühjahr 2021 beginnen sowie bis Ende 2021 abgeschlossen werden. In 2022 würden dann spätestens die Schlussvermessung, die notariellen Kaufverträge und die Schlussabrechnungen mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. 

Der Kreis Rendsburg Eckernförde wurde über diese Zeitplanung auch in Hinblick auf die ohnehin notwendige und damit angeregte Asphalterneuerung auf der Fahrbahn der K61 informiert. Der Zeitplanung zum Radwegebau wurde zugestimmt. Die zuständige Mitarbeiterin hat zudem mitgeteilt, dass sich der Kreis zusammen mit dem LBV hinsichtlich der Anregung zur gleichzeitigen Asphalterneuerung der Fahrbahn beraten wird.

Anregung:

Die Asphaltdecke der Straße von der K61 zum Gut Grünholz ist ebenfalls marode. Um Synergien zu nutzen wird angeregt, zusammen mit den Maßnahmen an der K61 eine Deckenerneuerung zu planen. Der Weg ist im Eigentum der Herzoglichen Gutsverwaltung (HV). Ein Vertrag zwischen der HV und der Gemeinde vom 11.12.1995 regelt die Kostenteilung. Hier ist gemäß § 3 eine hälftige Kostenteilung zwischen HV und Gemeinde vorgesehen.     


Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, weiter vorzugehen. Die Haushaltsstelle 16/63000.96300 wird für 2020 mit weiteren 130.000 € ausgestattet.

Die Asphalterneuerung der Fahrbahn der K61 erachtet die Gemeindevertretung als sehr wichtig, so dass die Bürgermeisterin beauftragt wird, das Erfordernis direkt beim Landrat vorzutragen. Ferner soll beim Kreis angeregt werden, dass die kurzen Streckenabschnitte der K77 in Sensby, Bocksrüde und Haberkoppel im Zuge einer Asphaltierungsmaßnahme an der Fahrbahn der K61 im Jahr 2021 gleich mit erneuert werden.

Die Anregung zur Erneuerung der Asphaltdecke der Straße vor dem Gut Grünholz 2021 in Zusammenhang mit den Maßnahmen an der K61 wird von der Bürgermeisterin an den Prinzen herangetragen.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V.
Beschlussvorlage - 14/2019
Der Gemeinde liegt ein Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V. vor. Der Verein beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 100,- € pro Jahr.
Der Antrag liegt der Vorlage bei.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entscheidung über eine Zuschussgewährung zu vertagen und den Tierschutzverein im Rahmen einer Sozialausschusssitzung einzuladen, damit er sich und seine Arbeit vorstellen kann. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Frau von Bargen informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss. 


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer