N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 03.12.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Helmut Rogge
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied Britta Braun
Ausschussmitglied Carsten Siebke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Thimo Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied Siegfried Braun
stellv. Mitglied Peter Steinort
stellv. Mitglied Karl-Heinz Stöcken
stellv. Mitglied Joachim Wendt
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 27/2013
6. Zuschuss zur Einrichtung "Kleiner Pilgerweg in Sieseby"
7. Beschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes
  Beschlussvorlage - 23/2013
8. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 28/2013
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.            

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 27/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird vom Ausschussvorsitzenden vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschuss zur Einrichtung "Kleiner Pilgerweg in Sieseby"
Die Kirchengemeinde Sieseby möchte einen kleinen Pilgerweg mit 7 Stationen einrichten.
Für die Herstellung und Aufstellung der Schilder bittet die Kirchengemeinde um eine finanzielle Unterstützung.
Die Gesamtkosten für Herstellung und Aufstellung werden auf ca. 2.300 € geschätzt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, das Projekt der Kirchengemeinde Sieseby zur Herrichtung eines kleinen Pilgerweges mit 900 € von Seiten der Gemeinde Thumby zu unterstützen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes
Beschlussvorlage - 23/2013

Die Geschwindigkeitsanzeige der Gemeinde wurde gestohlen. Daher ist beabsichtigt ein neues Geschwindigkeitsanzeigegerät anzuschaffen. Als Anlage zu dieser Vorlage sind zwei Prospekte mit Preisliste beigefügt.

Alle Geräte haben eine Verschlussmöglichkeit. Das Wavetec-Gerät wird über Vorhängeschlösser gesichert und das Gerät von M&F Verkehrstechnik (Sierzega) wird über die stabile Innenverschraubung gesichert.

Über das Für und Wider eines Geschwindigkeitsmessgerätes wird diskutiert.

Ein Meinungsbild der Ausschussmitglieder und anwesenden Gemeindevertreter ergibt eine negative Meinung zur Neubeschaffung.

Damit hat sich die Angelegenheit erledigt.

Beschluss:

Die Gemeinde Thumby erwirbt kein Geschwindigkeitsmessgerät.


zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 28/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wird vom Ausschussvorsitzenden vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               514.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               514.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              43.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               43.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben.


Ulrich Erichsen  Dr. Helmut Rogge 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender