N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 12.10.2015.

Sitzungsort:  im "Gasthof Alt-Sieseby", Dorfstraße 24, 24351Thumby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Helmut Rogge
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied Britta Braun
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Thimo Siebke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied Siegfried Braun
stellv. Mitglied Peter Steinort
stellv. Mitglied Karl-Heinz Stöcken
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 11/2015
6. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 14/2015
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 12/2015
8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 13/2015
9. Sonstiges/Aktuelle Mitteilungen der Bürgermeisterin

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Sonstiges/Aktuelle Mitteilungen der Bürgermeisterin" zu erweitern.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 11/2015

Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Thumby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 4 Abs.2:
Die bisherige Satzung enthielt keine Regelung zur Besteuerung von gefährlichen Hunden.
Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer ist allgemein üblich und von der Rechtsprechung anerkannt.

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.

Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze in Thumby sind die niedrigsten im Amtsbereich, wurden zuletzt zum 01.01.2002 verändert (nur Umrechnung in €) und betragen seitdem unverändert:
  • für den ersten Hund 15 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund 30 € pro Jahr

Allein die Verwaltungskosten betragen im Jahr derzeit 28 € pro Fall .
Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Thumby, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, keine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 14/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 12/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.

Der Sachverhalt wird ausführlich von Herrn Steinort erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 13/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sonstiges/Aktuelle Mitteilungen der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen erläutert das Vorhaben der Ostseefjord Schlei im kommenden Jahr am 24.07. wieder einen Schleidörfertag durchzuführen. Die Kosten würden sich auf maximal ca. 750 € belaufen.

Der Ausschuss spricht bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen am Schleidörfertag 2016 teilzunehmen.

Ferner berichtet Bürgermeisterin Ulrike von Bargen von Gesprächen bezüglich der Wegeausbesserung und Oberflächenentwässerung im Pastorratsweg in Sieseby. Sie legt ein Kostenagebot der Fa. Kühl vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, die Wegeausbesserung und Oberflächenentwässerung bei einer angemessenen Beteiligung der Anlieger durchzuführen.

Britta Braun berichtet, dass die Straßenlampen in Höhe Börentwedt 11 und Dorfstraße 9 in Sieseby defekt sind. Ebenso die Lampe auf dem Schleianleger.
Ferner hat sie eine Absackung des Radweges/Gehweges in Höhe des Rosenbeetes an der Kreuzung Dorfstraße/Landesstraße festgestellt.

Abschließend weist Britta Braun auf die Problematik der Mülltonnen im Feriengebiet "In den Tannen" hin.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Dr. Helmut Rogge 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender