N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 26.11.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.47 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied Marc Kästner
Ausschussmitglied Ralf Leckband
Ausschussmitglied Carsten Siebke (stellv. für Thimo Siebke)

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Thimo Siebke (entschuldigt vert. durch Carsten Siebke)

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Joachim Wendt
Verwaltung Ulrich Erichsen
Protokollführer/in Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Antrag auf Erweiterung der Feuerwehr Sieseby um eine Verwaltungsabteilung und eine Reserveabteilung
  Beschlussvorlage - 25/2018
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 20/2018
7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 26/2018
8. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 21/2018
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Der anwesende Einwohner hat keine Fragen.

zu TOP 5. Antrag auf Erweiterung der Feuerwehr Sieseby um eine Verwaltungsabteilung und eine Reserveabteilung
Beschlussvorlage - 25/2018
Der Gemeindewehrführer möchte die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby verändern, um die Einsatzfähigkeit der Wehr zu erhalten und dem Mitgliederschwund entgegenzutreten. Es soll eine Verwaltungsabteilung und eine Reserveabteilung aufgebaut werden. Durch die Neustrukturierung entstehen für die Gemeinde keine Kosten.
Für die Bildung der Abteilungen ist gemäß § 8a BrSchG die Entscheidung der Gemeindevertretung erforderlich.
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Sieseby eine Verwaltungsabteilung und eine Reserveabteilung zu bilden. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 20/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen sind eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 26/2018
Der Verein "Frauenzimmer e.V." in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Zuschussantrag ist als Anlage beigefügt.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln, im Rahmen der Pauschalbeträge einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.  


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 21/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      557.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      557.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      25.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      25.500,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,47 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          200 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          200 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         250 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.   


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgaben

Für die Stiftung der Weihnachtsbäume wird sich die Bürgermeisterin bei Herrn von Ahlefeldt im Namen der Gemeinde bedanken.


Anja Schnutz  Annkatrin Rogge 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r