N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 19.02.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied Marc Kästner
Ausschussmitglied Ralf Leckband
Ausschussmitglied Thimo Siebke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Joachim Wendt
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2019
6. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
  Beschlussvorlage - 2/2019
7. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Thumby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
Beschlussvorlage - 2/2019
Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 06.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner * 416 Einwohner = 1.664,00 €.

Außerdem schlägt die Kirchengemeinde die Bildung eines Friedhofkuratoriums vor.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Grundsätzlich ist die Gemeinde somit verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen.
Die Kirchengemeinden haben die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen und haben ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betrieben. Daher kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinden in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Thumby bezuschusst den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Sieseby ab 2019 mit jährlich 4,00 € je Einwohner.
  2. Ein Friedhofskuratorium soll gebildet werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgaben

Das Geländer der Brücke in Bienebek muss erneuert werden.


Anja Schnutz  Annkatrin Rogge 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r