N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 22.09.2011.

Sitzungsort:  im "Gasthof Alt-Sieseby", Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.56 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Steinort
stellv. Auschussvorsitzender Siegfried Braun
Ausschussmitglied Joachim Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Carsten Siebke (entschuldigt )
wählbarer Bürger Karl-Heinz Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bgm. (stellv. Mitglied) Joachim Siebke
stellv. Mitglied Britta Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 9/2011
8. Niederschlagswasserführung im Bereich "Harzmoor"
  Beschlussvorlage - 10/2011
9. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Details zum Winterdienst für den Winter 2011 / 2012 sollen bei nächster Gelegenheit besprochen werden.
  • Die untere Siesbek wird naturnah ausgebaut. Das Vorhaben wurde vom Bürgermeister in vergangenen Sitzungen bereits erwähnt. Bauherr ist der Wasser- und Bodenverband, nicht die Gemeinde. Kürzlich hat ein Ortstermin mit dem Grundeigentümer, dem Verbandsvorsteher des WBV, dem Zuschussgeber und dem Bürgermeister stattgefunden. Seitens des Bürgermeisters als Interessensvertreter der Gemeinde wurde versucht, die Renaturierungsmaßnahme auch auf die andere Straßenseite der K 77 auszuweiten. Aus Kostengründen wurde diese Anregung bisher aber nicht angenommen.
  • Der neue Gemeindearbeiter war nunmehr über die erste Wachstumssaison tätig. Sowohl er, als auch der Bürgermeister haben Anregungen, um den Aufwand und damit auch die Kosten der gemeindlichen Pflege zu reduzieren. Um darüber zu beraten, soll in Kürze eine Bereisung zusammen mit dem Gemeindearbeiter sattfinden. Allerdings stimmt der Ausschuss bereits heute der Anregung für den Austausch der Stiefmütterchenpflanzungen gegen Narzissen zu. Somit kann der Bürgermeister den Auftrag für das Setzen der Zwiebeln an den Gemeindearbeiter bereits jetzt erteilen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 9/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschluss vom 20.10.2010 hat sich die Gemeindevertretung Thumby dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich südlich der Hofstelle Neuteich und östlich des Gutes Sinkental zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.

Weiterhin hat zu diesem Thema am 08.09.2011 eine Info-Veranstaltung der CDU-Kreistagsfraktion in Holzbunge stattgefunden. Bei dieser Veranstaltung war neben dem Landrat des Kreises RD-ECK auch der Innenminister des Landes S.-H., Klaus Schlie, zugegen. Grundsätzlich wurde zum Ausdruck gebracht, dass für die Flächen in Schwansen die Tür ein Stück aufgehalten wird. Weiterhin sollen klare Aussagen / Begründungen folgen, die bisher gegen eine Aufnahme als Potentialfläche sprechen. Einen genauer Zeitpunkt für die Bereitstellung dieser Informationen konnte durch den Innenminister nicht genannt werden. Alle Gemeinden wurden aufgefordert entsprechende Stellungnahmen im Verfahren abzugeben.

Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet. Die Mailinhalte 15.+22.09.2011 von Herrn Breuer an Herrn Jordan wurden an die anwesenden Ausschussmitglieder verteilt. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

“Lage im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung des Raumes wird nicht gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die grade in diesem Bereich die Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen. Auch wenn alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird dem Votum des Kreises zur Streichung / Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht gefolgt.“

Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass nach Rücksprache mit der E.ON Netzwirtschaft in der näheren Umgebung ein Abspannmast der Hochspannungsleitung vorhanden ist, in den man den Strom über einen entsprechenden Transformator einspeisen könnte. Nähere Untersuchungen müssten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Beschluss:

Die Gemeinde Thumby weist nachdrücklich darauf hin, dass sie sich seinerzeit bei der Anmeldung von potentiellen Eignungsflächen ausdrücklich für die Etablierung der regenerativen Windenergie auf den aufgezeigten Flächen ausgesprochen hat. Man verlange mit Verweis auf die Plaungshoheit der Gemeinde, dass der Planungswille Berücksichtigung finde.

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich nordwestlich Maasleben soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Thumby nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

Der charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden Kenntnissen auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Die naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie eine evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen ist. Vielmehr sollte über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf der Halbinsel nachgedacht werden. Windkraftanlagen mögen ggf. neben Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch in das Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in der Region beeinträchtigen.“

Auf die Eignungsfläche Thumby bezogen, kann nicht entgegengehalten werden, dass diese derzeit noch in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Entlassung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde bereits in Aussicht gestellt.“

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.

Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.“


Im Bereich Thumby / Holzdorf ist eine Hochspannungsleitung mit entsprechendem Abspannungsmast vorhanden. Ein Anschluss an die Leitung über einen entsprechenden Transformator wäre für den aus der Windeignungsfläche erzeugten Strom durchaus denkbar. Erste Vorgespräche mit der E.ON Netzwirtschaft haben bereits stattgefunden.

Der Bürgermeister wird legitimiert, weitere Stellungnahmen abzugeben, die die Ansiedelung von Windkraft unterstützen. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung die Begründungen durch das Innenministerium offengelegt werden, die gegen die Ausweisung der einzelner Flächen sprechen.

Darüber hinaus ist folgendes Beschlussinhalt:

Um die Interessen der windkraftbefürwortenden Gemeinden des Amtes oder gar Schleswig-Holsteins gebündelt gegenüber dem Innenministerium zu vertreten, wünscht die Gemeinde Thumby die Unterstützung durch den SHGT. Das Amt Schlei-Ostsee soll diese Unterstützung erbitten.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Niederschlagswasserführung im Bereich "Harzmoor"
Beschlussvorlage - 10/2011

Mit Schreiben vom 01.08.2011 beklagt ein Anlieger Harzmoors, dass nach wie vor Straßenwasser auf sein Grundstück läuft und teilweise den Weg ins Gebäude findet (siehe Anlage nebst Fotos). Er bittet um Prüfung der Abhilfemöglichkeiten.

Nachdem das Thema schon vor ca. Jahresfrist in der Gemeinde beraten und kein Handlungsbedarf erkannt wurde, taucht es heute erneut auf. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten, den Sachverhalt näher zu ergründen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Dazu hat am Freitag den 19.08.2011 um 12:00 Uhr ein Ortstermin stattgefunden. Neben dem Problem des auf das Grundstück laufenden Wassers infolge der Gefällesituation ist die Vorflut von den Straßenabläufen weg nicht mehr ganz einwandfrei, so dass ein Rückstau entsteht.

Der Anlieger hat eine Firma mit der Erneuerung seiner privaten Entwässerungsleitungen beauftragt. Neben den Leitungen unmittelbar am Haus und auf dem Grundstück soll auch die Verbindung zur Vorflut Sinkental (von Herrn Geuenich) erneuert werden. Dieses kann aber erst erfolgen, wenn die auf der Wiese von Herrn Geuenich stehende Überschwemmung abgezogen ist.
Um zu erfahren, ob man ggf. als Gemeinde symbiotisch diese Gelegenheit nutzen könnte und am Tiefpunkt der Entwässerungsrinne einen komplett neuen Straßenablauf setzen könnte, wurden die Höhen zusammen mit dem Tiefbauer kontrolliert. Ein Anschluss über den privaten Hofplatz hin zum Kontrollschacht wäre möglich. Diesbzgl. liegt ein Angebot vor.

Unabhängig davon seien die Kosten durch Herrn Andresen kurz geschätzt:

Material:
  • 30 lfdm 150-er KG SN4-Leitung je 5 €/m'      =   150,00 €
  • 6 Bögen je 2,50 €/Stk         =   15,00 €
  • Teile Straßenablauf (Boden 1a mit KG-Anschluss, Schaft, Schlitzeimer, Begu-Aufsatz Rinne)
                                                            =            175,00 €
  • 5 m³ Kiestragschichtgeröll (7,5 €/to)      =   100,00 €
  • 1 m³ Perlgrand als Hofplatzkies (25 €/to)      =   50,00 €
  • 5 m³ Überschussboden kippen je 3 €/m³      =   15,00 €

Lohn und Gerät
  • 8 h Bagger mit Bedienung und 2 .Tiefbauer (90 €/h) =   720,00 €
  • 5 h LKW 7,5 to (wegen der Enge) zum An- und Abfahren von Boden , Geröll und Kies) je 55 €/h
                                                            =            275,00 €
  • Schacht anbohren         =   50,00 €
Summe netto                                                = 1.550,00 €
+ 19 % MwSt.                                                =            350,46 €
Summe brutto                                                = 1.844,50 €

Die Leitung würde so hergestellt, dass sie auch vom Schacht aus gespült werden könnte, d.h. sie würde separat in den Schacht eingeführt.
Dieses System würde den Großteil des ankommenden Straßenwassers abführen, so dass die beiden folgenden Abläufe Richtung Kreisstraße das dort noch ankommende Wasser fassen können.

Der Ausschuss tauscht kurz den Sachverhalt der als Tischvorlage verteilten Vorlage aus und kommt überein, dass der Inhalt der Beschlussvorlage und der dargestellte Lösungsvorschlag der Verwaltung zunächst zu überdenken ist. Man wolle gemeinsam mit allen Gemeindevertretern im Rahmen der kommenden Gemeindevertretersitzung die Beratung durchführen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf Kosten der Gemeinde in der dortigen Senke einen neuen Einlauf zu setzen. Dieser wir mit einer ca. 5 Meter langen Leitung an den Schacht der Hausdrainage an der Hausecke angeschlossen. Der Grundstückseigentümer ist über diese Arbeiten zu informieren, damit er seine Hausdrainageleitung entsprechend dimensionieren kann. Die Information an den Grundstückseigentümer ist Herrn Steinort vorab zuzumailen. Über diese Arbeiten ist ein Kostenangebot der Firma Rolf Kühl einzuholen. 



Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anfragen und Bekanntgaben

  • Herr Bürgermeister Siebke berichtet, dass am 12.10.2011 um 11:00 Uhr die Einweihung / Abnahme des Radweges in Thumby stattfinden wird. Eingeladen hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH (LBV-SH) als Bauherr. Eine Verschiebung des Termins auf einen Nachmittag oder auf ein Wochenende ist nicht möglich. Eingeladen sind Vertreter des LBV-SH, Vertreter der Kreisverwaltung, der Bürgermeister sowie ein Vertreter des Amtes Schlei-Ostsee. Der Gemeinde steht es allerdings nach Rücksprache mit dem LBV frei, weitere Personen einzuladen, allerdings dann auf eigene Kosten. Der Ausschuss kommt einhellig überein, dass der Bürgermeister die Einladung weiterer Teilnehmer aussprechen darf / soll (Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder, Nachbarbürgermeister, Kreistragsabgeordnete aus dem Amt Schlei-Ostsee). Diese Einladung müsste in der kommenden 39. KW versendet werden.
  • Frau Braun merkt an, dass die Asphaltierung der Oberfläche am neuen Durchlass in Helle noch aussteht.



Peter Steinort  Jan Andresen 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer