Sitzungsort: | im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.52 Uhr |
Ausschussvorsitzender Peter Steinort |
stellv. Auschussvorsitzender Siegfried Braun |
Ausschussmitglied Carsten Siebke |
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken |
Ausschussmitglied Joachim Wendt |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreterin Britta Braun |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Alexander Hohmann |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Kanalsanierungen nach Vorlage des Zustandsberichtes |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde" |
Beschlussvorlage - 4/2015 | |
8. | Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Raum Schwansen |
Beschlussvorlage - 5/2015 | |
9. | Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 7/2015 | |
10. | Radwegeverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet darüber, dass der Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen derzeit gerade neue Trinkwasserversorgungsleitungen in Sieseby Dorfstraße und Schulweg verlegen lässt. Die Maßnahme wird seitens der Gemeinde begrüßt, da dadurch die Versorgungssicherheit erhöht wird. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Als TOP 10 wird eingefügt "Radwegverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63" |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Seitens anwesender Einwohner werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 6. | Kanalsanierungen nach Vorlage des Zustandsberichtes |
Beschlussvorlage - 6/2015 Nachdem dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss am 26.02.2015 das Kanalkataster sowie das Sanierungskonzept vorgestellt wurde und die Gemeindevertretung am 12.03.2015 beraten und weitere Nachforschungen sowie den Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen hat, soll nunmehr das Ergebnis der Nachforschungen und die Sanierungsvorplanung vorgetragen werden. Das Ingenieurbüro Aqua-Tec wird zur Sitzung des Bauausschusses erscheinen. Der Vortrag wird beinhalten:
Das Ergebnis der Beratungen der Gremien der Gemeinde sollte die weitere Vorgehensweise beschreiben. Zur Erinnerung sei aus der Vorlage zur letzten Beratung des Themas sowie aus dem Protokoll des vergangenen Bauausschusses wiederholend zitiert:
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Das Ingenieurbüro Aqua-Tec trägt die ergänzten Bestandspläne und das ergänzte Sanierungskonzept vor. Die vollständigen Unterlagen können beim Ingenieurbüro oder beim Amt eingesehen werden. Anhand von Schadenssteckbriefen und Fotos werden die verschiedenen Mängel an den Kanälen beschrieben und Abhilfemöglichkeiten aufgezeigt. Es wird deutlich, dass grabenlose Bauweisen nur angewendet werden können, wenn Schäden noch nicht zu schwerwiegend sind. Es wird nach den bereits geführten Beratungen in den vergangenen Sitzungen erneut deutlich gemacht, dass nur das Kanalsystem (RW und SW) im Erschließungsgebiet "In den Tannen" eine gebührenrechnende Einheit ist. Hier anfallende Kosten für Betrieb und Unterhaltung müssen über die Gebühren der angeschlossenen Haushalte getragen werden. Zudem wird auf die Wirkung der verschiedenen Bauweisen hinsichtlich der Abschreibungsmöglichkeiten und Gebührenentwicklung aufmerksam gemacht. Ferner wird deutlich, dass nunmehr eindeutig feststeht, welche Regenwasserkanäle entlang von Kreisstraßen in der Trägerschaft der Gemeinde liegen. In den Plänen sind die Lagen der OD-Steine dargestellt. RW-Systeme innerhalb der OD liegen in der Verantwortung der Gemeinde, Systeme außerhalb der OD in der Trägerschaft des Kreises. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen, einzelne Sanierungserfordernisse im Erschließungsgebiet "In den Tannen" weitergehend zu planen und zu ermitteln, wie die Kosten sich finanzieren lassen und wie sich diese auf die SW- und RW-Gebühr auswirken. Hinsichtlich der in gemeindlicher Verantwortung stehenden RW-Kanäle im übrigen Gemeindegebiet werden ebenfalls weitere Planungen betrieben. Das Ergebnis wird bis Ende August 2015 erbeten, damit es in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 berücksichtigt werden kann. Im Sinne wirtschaftlicher Preise wird angestrebt, mögliche Maßnahmen zusammen mit anderen Projekten anderer Gemeinden auszuschreiben und auszuführen. Die Finanzverwaltung wird prüfen, ob straßenausbaubeitragsrelevante Gesichtspunkte zu beachten sind. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde" |
Beschlussvorlage - 4/2015 Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden. Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendlich sollen an das Reiten heran geführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen. Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weiter gebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden. Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof. |
Herr Siemes trägt sein Anliegen vor. Anschließend wird abgestimmt. |
Beschluss:
* anliegender räumlicher Geltungsberteich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Raum Schwansen |
Beschlussvorlage - 5/2015 Zur allgemeinen Sachverhaltsdarstellung wird auf den Bericht des Amtsdirektors zum Amtsausschuss vom 09.06.2015 verwiesen. Dieser lautete wie folgt: Der Landtag hat im Mai das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Hierzu werden jedoch Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert, die Mitte dieses Monats vorliegen sollen. Hierbei wird es vermutlich zum einen klare Abgrenzungen (wie 800 m Abstand zur nächsten Siedlung) geben, zum anderen aber auch wieder Kriterien, die auszulegen sein werden. Ich erwarte, dass letzteres auch für unser Amtsgebiet gelten wird (beispielsweise hinsichtlich des charakteristischen Landschaftsraums), so dass wir nur durch sich anschließende Auslegungen und Bewertungen der Landesplanung (Staatskanzlei) Klarheit darüber erhalten werden, ob Ausnahmen von der Veränderungssperre bei uns greifen oder nicht. die Landesplanung wird ein eigenes Gutachten über die charakteristischen Landschaftsräume erstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Gutachten auf den Raum Schwansen auswirken wird. Die Sinnhaftigkeit der Einleitung oder Fortführung von Bauleitplanungen in unseren Gemeinden kann erst beurteilt werden, wenn die landesplanerischen Vorgaben geklärt sind. Die Gemeinden können sich für diesbezügliche Entscheidungen solange Zeit lassen, bis konkrete Anträge von Vorhabenträgern vorliegen. Bis zu einer landesplanerischen Klärung und Konkretisierung von Vorhaben sind gemeindliche Planungen nicht sinnvoll möglich. An der Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" werden sämtliche Gemeinden in den nächsten Jahren (erneut) durch das Land beteiligt. Zur Entwicklung von Windkraft im Raum Schwansen haben sich im Frühjahr dieses Jahres besorgte Bürger der Gemeinde Thumby geäußert. Neben allgemeinen Bedenken wurde insbesondere um Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme zur laufenden Bauleitplanung in der Nachbargemeinde Holzdorf gebeten. Folgende Punkte sollten danach Berücksichtigung finden:
Eine Fortführung der Bauleitplanung oder aber eines möglichen Antragsverfahrens für WKA in Holzdorf sind von den einleitend genannten Windenergieplanungssicherstellungsgesetz und den damit verbundenen Ausnahmeregelungen abhängig. Sofern eine Ausnahme in Aussicht gestellt werden sollte und die Bauleitplanung vorangetrieben wird, hat die Gemeinde Thumby nach § 4 (2) Baugesetzbuch die Möglichkeit eine Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Die Nachbargemeinden werden bei jeder Bauleitplanung beteiligt und haben die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die Gemeinde Holzdorf hat sich sodann mit den Stellungnahmen auseinanderzusetzen und eine Abwägung vorzunehmen. Über das Ergebnis würde die Gemeinde dann entsprechend unterrichtet werden. Aktuell kann nicht verbindlich mitgeteilt werden, ob und wie sich die Errichtung von WKA im Raum Schwansen entwickeln wird. Dies bleibt abzuwarten. |
Die Bürgermeisterin trägt vor und verließt die schon im vergangenen Jahr abgegebene Stellungnahme. Ein Beschluss wird nicht gefasst. |
Beschluss: |
zu TOP 9. | Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 7/2015 Durch den Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wurde angeregt, über mögliche Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet zu beraten. Denkbar sei dabei z. B. die Aufwertung des ehemaligen Hafenbereichs im Bereich Bienebek. Im Haushalt, Haushaltsstelle 36000.51000, stellt die Gemeinde hierfür einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung. In diesem Jahr sind hiervon noch 2.163,59 € verfügbar. In 2014 wurde aus diesen Mitteln insbesondere die Herrichtung des Pilgerweges unterstütz, Blumenbeete angelegt und Lichterketten angeschafft. |
Der Ausschussvorsitzende erinnert daran, dass man sich als Gemeindevertretung in den vergangenen Jahren stets Projekte zur Verschönerung der Gemeinde vorgenommen hat. Er regt eine Beratung über ein neues Projekt an. Gemeinsam reift die Idee, das Schleiufer in Bienebek möglicherweise wieder so zu rekonstruieren, wie es früher einmal war. Um einen Einstieg zu finden, wird überlegt, wer Informationen aus alten Zeiten beisteuern könnte. Ferner fragt man sich, ob ein solches Projekt für die Aktiv-Region förderungswürdig wäre. Möglicherweise ist auch nur eine Visualisierung in Form von Schautafeln denkbar. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen, das Projekt "Schleiufer Bienebek" zu konkretisieren. Die Verwaltung wird den Kontakt zur Planungsgruppe Plewa herstellen. Frau Plewa wird zusammen mit der Aktiv-Region gebeten, eine Stellungnahme zur Projektidee abzugeben. Über Archive und ortskundige ältere Bürger sollen Recherchen betrieben werden, wie das Ufer vor dem Gut Bienebek mit einem kleinen Hafen mal ausgesehen hat. Sofern verwertbare Erkenntnisse gewonnen werden, soll ein erstes Grobkonzept erstellt werden. Das Ergebnis soll in einer der kommenden Sitzungen vorgetragen werden. Für diese Leistungen wird zunächst ein Budget von 2.000 € bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Radwegeverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63 |
Der Bauausschussvorsitzende merkt an, dass der Radwegebau als Lückenschluss des Radwegenetztes zwischen Thumby und Damp entlang der K61 erneut beim Kreis RD-Eck angeregt werden sollte. Nachdem in der Vergangenheit schon vielfach darüber beraten und Schriftverkehr an den Kreis gerichtet wurde, wurden diese Bestrebungen in den letzten 2-3 Jahren nicht mit dem notwendigen Ehrgeiz weiter verfolgt. Hinsichtlich der möglichen Bauweisen eines Radweges spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass dem Kreis der unmittelbare Anbau an die Fahrbahn der Kreisstraße empfohlen werden soll. Man ist sich sicher, dass diese Bauweise die wirtschaftlichste sei. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Es wird beschlossen, den Kreis-Rendsburg Eckernförde als Straßenbaulastträger der K 61 anzuschreiben und den Bau eines Radweges als Lückenschluss zwischen Thumby und Damp zu erbitten. Ferner soll gleichzeitig die Erneuerung der Fahrbahn erbeten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen, deren Inhalt mit der Bürgermeisterin, dem Bauausschussvorsitzenden und dem Finanzausschussvorsitzenden abzustimmen und anschließend an den Landrat zu versenden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Peter Steinort |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |