N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 02.07.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.52 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Steinort
stellv. Auschussvorsitzender Siegfried Braun
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken
Ausschussmitglied Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Thimo Siebke
Protokollführer Jan Andresen
Gast Alexander Hohmann
Herr Siemes, Hof Bocksrüde
Herr Hoffmann, Planer / Baudienst vom Hof Bocksrüde

Frau Apsitis, Aqua-Tec
Frau Karkossa-Schwarz, EZ

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Einwohnerfragestunde
6. Kanalsanierungen nach Vorlage des Zustandsberichtes
  Beschlussvorlage - 6/2015
7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 4/2015
8. Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Raum Schwansen
  Beschlussvorlage - 5/2015
9. Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 7/2015
10. Radwegeverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet darüber, dass der Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen derzeit gerade neue Trinkwasserversorgungsleitungen in Sieseby Dorfstraße und Schulweg verlegen lässt. Die Maßnahme wird seitens der Gemeinde begrüßt, da dadurch die Versorgungssicherheit erhöht wird.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 10 wird eingefügt "Radwegverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63"


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Seitens anwesender Einwohner werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 6. Kanalsanierungen nach Vorlage des Zustandsberichtes
Beschlussvorlage - 6/2015

Nachdem dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss am 26.02.2015 das Kanalkataster sowie das Sanierungskonzept vorgestellt wurde und die Gemeindevertretung am 12.03.2015 beraten und weitere Nachforschungen sowie den Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen hat, soll nunmehr das Ergebnis der Nachforschungen und die Sanierungsvorplanung vorgetragen werden. Das Ingenieurbüro Aqua-Tec wird zur Sitzung des Bauausschusses erscheinen.
Der Vortrag wird beinhalten:
  • Ergänzungen von Leitungen im Kataster nach erfolgten Nachforschungen.
  • Ergebnis der Sanierungsvorplanung mit Fokus auf das Schmutzwassersystem "In den Tannen" und die Regenwasserleitung in Thumby. Dabei wird zwischen offenen und geschlossenen Bauweisen unterschieden und die örtlichen Rahmenbedingungen werden berücksichtigt (z.B. schmale Straße "In den Tannen").
  • Kostenberechnung für die Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle "In den Tannen".
Das Ergebnis der Beratungen der Gremien der Gemeinde sollte die weitere Vorgehensweise beschreiben.
Zur Erinnerung sei aus der Vorlage zur letzten Beratung des Themas sowie aus dem Protokoll des vergangenen Bauausschusses wiederholend zitiert:
  • Die derzeitigen Gebühren "In den Tannen":
    Grundgebühr: 100 €
    Zusatzgebühr pro m³ Frischwasserverbrauch: 1,57 €
    Niederschlagswassergebühr: 0,30 € pro befestigtem m²
  • Kosten aus Reparaturen können nicht abgeschrieben werden, sondern belasten bestenfalls binnen 3 Jahren die Gebühr. Daraus kann gerade bei einem kleinen Satzungsgebiet ein sprunghafter Anstieg der Gebühr die Folge sein. Aus diesem Grunde sollte angestrebt werden, einer Sanierung oder Erneuerung den Vorzug zu geben, so dass die Kosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können.


Das Ingenieurbüro Aqua-Tec trägt die ergänzten Bestandspläne und das ergänzte Sanierungskonzept vor.

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Die vollständigen Unterlagen können beim Ingenieurbüro oder beim Amt eingesehen werden.

Anhand von Schadenssteckbriefen und Fotos werden die verschiedenen Mängel an den Kanälen beschrieben und Abhilfemöglichkeiten aufgezeigt. Es wird deutlich, dass grabenlose Bauweisen nur angewendet werden können, wenn Schäden noch nicht zu schwerwiegend sind.

Es wird nach den bereits geführten Beratungen in den vergangenen Sitzungen erneut deutlich gemacht, dass nur das Kanalsystem (RW und SW) im Erschließungsgebiet "In den Tannen" eine gebührenrechnende Einheit ist. Hier anfallende Kosten für Betrieb und Unterhaltung müssen über die Gebühren der angeschlossenen Haushalte getragen werden. Zudem wird auf die Wirkung der verschiedenen Bauweisen hinsichtlich der Abschreibungsmöglichkeiten und Gebührenentwicklung aufmerksam gemacht.
Ferner wird deutlich, dass nunmehr eindeutig feststeht, welche Regenwasserkanäle entlang von Kreisstraßen in der Trägerschaft der Gemeinde liegen. In den Plänen sind die Lagen der OD-Steine dargestellt. RW-Systeme innerhalb der OD liegen in der Verantwortung der Gemeinde, Systeme außerhalb der OD in der Trägerschaft des Kreises.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, einzelne Sanierungserfordernisse im Erschließungsgebiet "In den Tannen" weitergehend zu planen und zu ermitteln, wie die Kosten sich finanzieren lassen und wie sich diese auf die SW- und RW-Gebühr auswirken.
Hinsichtlich der in gemeindlicher Verantwortung stehenden RW-Kanäle im übrigen Gemeindegebiet werden ebenfalls weitere Planungen betrieben. Das Ergebnis wird bis Ende August 2015 erbeten, damit es in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 berücksichtigt werden kann. Im Sinne wirtschaftlicher Preise wird angestrebt, mögliche Maßnahmen zusammen mit anderen Projekten anderer Gemeinden auszuschreiben und auszuführen. Die Finanzverwaltung wird prüfen, ob straßenausbaubeitragsrelevante Gesichtspunkte zu beachten sind.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 4/2015

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden.

Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendlich sollen an das Reiten heran geführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen.

Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weiter gebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden.

Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof.


Herr Siemes trägt sein Anliegen vor. Anschließend wird abgestimmt.


Beschluss:

  1. Für das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde"* wird ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des bestehenden Freihofes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen durch die Verwaltung drei fachkundige leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros angeschrieben werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* anliegender räumlicher Geltungsberteich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Raum Schwansen
Beschlussvorlage - 5/2015

Zur allgemeinen Sachverhaltsdarstellung wird auf den Bericht des Amtsdirektors zum Amtsausschuss vom 09.06.2015 verwiesen. Dieser lautete wie folgt:

Der Landtag hat im Mai das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Hierzu werden jedoch Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert, die Mitte dieses Monats vorliegen sollen. Hierbei wird es vermutlich zum einen klare Abgrenzungen (wie 800 m Abstand zur nächsten Siedlung) geben, zum anderen aber auch wieder Kriterien, die auszulegen sein werden. Ich erwarte, dass letzteres auch für unser Amtsgebiet gelten wird (beispielsweise hinsichtlich des charakteristischen Landschaftsraums), so dass wir nur durch sich anschließende Auslegungen und Bewertungen der Landesplanung (Staatskanzlei) Klarheit darüber erhalten werden, ob Ausnahmen von der Veränderungssperre bei uns greifen oder nicht. die Landesplanung wird ein eigenes Gutachten über die charakteristischen Landschaftsräume erstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Gutachten auf den Raum Schwansen auswirken wird.

Die Sinnhaftigkeit der Einleitung oder Fortführung von Bauleitplanungen in unseren Gemeinden kann erst beurteilt werden, wenn die landesplanerischen Vorgaben geklärt sind. Die Gemeinden können sich für diesbezügliche Entscheidungen solange Zeit lassen, bis konkrete Anträge von Vorhabenträgern vorliegen. Bis zu einer landesplanerischen Klärung und Konkretisierung von Vorhaben sind gemeindliche Planungen nicht sinnvoll möglich.

An der Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" werden sämtliche Gemeinden in den nächsten Jahren (erneut) durch das Land beteiligt.

Zur Entwicklung von Windkraft im Raum Schwansen haben sich im Frühjahr dieses Jahres besorgte Bürger der Gemeinde Thumby geäußert. Neben allgemeinen Bedenken wurde insbesondere um Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme zur laufenden Bauleitplanung in der Nachbargemeinde Holzdorf gebeten. Folgende Punkte sollten danach Berücksichtigung finden:
  • Landschafts-und Naturschutz müssen Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben, insbesondere ist der spezielle Status von Sieseby als Flächendenkmal mit dem Landschaftsschutzgebiet Schwansener Schleilandschaft besonders im Fokus zu behalten.
  • Die in Holzdorf geplanten Windkraftanlagen (WKA) sollen nur knapp 1,5 km Luftlinie von dem Seeadlerhorst in Maasholrn entstehen. Das führt zu einer unmittelbaren Gefährdung für das seit langem in Bienebek ansässige Adlerpaar und seine Jungtiere. Eine solche Planung ist mit den Belangen des Artenschutzes nicht vereinbar.
  • Da es keinesfalls wissenschaftlich belegt ist, welche Auswirkungen WKA auf Bewohner und Umwelt haben, sollte Zurückhaltung geübt werden was die tatsächlichen Belastungen anbelangt durch Lichtwechselzonen, Druck- und Lärmbelästigungen und tieffrequenten (lnfra-)Schall wie auch die direkten Einflüsse auf die geschützten Vogel- und Säugetierarten.
  • Um einigermaßen vor schädigenden Einflüssen geschützt zu sein‚ sollten WKAs, hier speziell in Maasleben, in der Höhe auf 100 m begrenzt sein (wegen Nachtbefeuerung), der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 650 m betragen, wenn gewährleistet ist, dass sämtliche Belange des Naturschutzes berücksichtigt sind.
  • Die Gemeinde Holzdorf verfolgt mit ihrem Bürgerbegehren die obigen Mindestanforderungen.
  • Wir sollten als Gemeinde Thumby die Sorgen der Holzdorfer, die ja auch uns als Nachbargemeinde direkt betreffen, teilen und bitten den Gemeinderat um einen entsprechenden Beschluss.
  • Dies bekräftigen wir durch unsere Unterschriften.

Eine Fortführung der Bauleitplanung oder aber eines möglichen Antragsverfahrens für WKA in Holzdorf sind von den einleitend genannten Windenergieplanungssicherstellungsgesetz und den damit verbundenen Ausnahmeregelungen abhängig. Sofern eine Ausnahme in Aussicht gestellt werden sollte und die Bauleitplanung vorangetrieben wird, hat die Gemeinde Thumby nach § 4 (2) Baugesetzbuch die Möglichkeit eine Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Die Nachbargemeinden werden bei jeder Bauleitplanung beteiligt und haben die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die Gemeinde Holzdorf hat sich sodann mit den Stellungnahmen auseinanderzusetzen und eine Abwägung vorzunehmen. Über das Ergebnis würde die Gemeinde dann entsprechend unterrichtet werden.

Aktuell kann nicht verbindlich mitgeteilt werden, ob und wie sich die Errichtung von WKA im Raum Schwansen entwickeln wird. Dies bleibt abzuwarten.


Die Bürgermeisterin trägt vor und verließt die schon im vergangenen Jahr abgegebene Stellungnahme. Ein Beschluss wird nicht gefasst.


Beschluss:

zu TOP 9. Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 7/2015

Durch den Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wurde angeregt, über mögliche Verschönerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet zu beraten. Denkbar sei dabei z. B. die Aufwertung des ehemaligen Hafenbereichs im Bereich Bienebek.

Im Haushalt, Haushaltsstelle 36000.51000, stellt die Gemeinde hierfür einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung. In diesem Jahr sind hiervon noch 2.163,59 € verfügbar.

In 2014 wurde aus diesen Mitteln insbesondere die Herrichtung des Pilgerweges unterstütz, Blumenbeete angelegt und Lichterketten angeschafft.


Der Ausschussvorsitzende erinnert daran, dass man sich als Gemeindevertretung in den vergangenen Jahren stets Projekte zur Verschönerung der Gemeinde vorgenommen hat. Er regt eine Beratung über ein neues Projekt an. Gemeinsam reift die Idee, das Schleiufer in Bienebek möglicherweise wieder so zu rekonstruieren, wie es früher einmal war. Um einen Einstieg zu finden, wird überlegt, wer Informationen aus alten Zeiten beisteuern könnte. Ferner fragt man sich, ob ein solches Projekt für die Aktiv-Region förderungswürdig wäre. Möglicherweise ist auch nur eine Visualisierung in Form von Schautafeln denkbar.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Projekt "Schleiufer Bienebek" zu konkretisieren. Die Verwaltung wird den Kontakt zur Planungsgruppe Plewa herstellen. Frau Plewa wird zusammen mit der Aktiv-Region gebeten, eine Stellungnahme zur Projektidee abzugeben. Über Archive und ortskundige ältere Bürger sollen Recherchen betrieben werden, wie das Ufer vor dem Gut Bienebek mit einem kleinen Hafen mal ausgesehen hat. Sofern verwertbare Erkenntnisse gewonnen werden, soll ein erstes Grobkonzept erstellt werden. Das Ergebnis soll in einer der kommenden Sitzungen vorgetragen werden. Für diese Leistungen wird zunächst ein Budget von 2.000 € bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Radwegeverbindung zwischen Thumby und Damp entlang der K63


Der Bauausschussvorsitzende merkt an, dass der Radwegebau als Lückenschluss des Radwegenetztes zwischen Thumby und Damp entlang der K61 erneut beim Kreis RD-Eck angeregt werden sollte. Nachdem in der Vergangenheit schon vielfach darüber beraten und Schriftverkehr an den Kreis gerichtet wurde, wurden diese Bestrebungen in den letzten 2-3 Jahren nicht mit dem notwendigen Ehrgeiz weiter verfolgt.
Hinsichtlich der möglichen Bauweisen eines Radweges spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass dem Kreis der unmittelbare Anbau an die Fahrbahn der Kreisstraße empfohlen werden soll. Man ist sich sicher, dass diese Bauweise die wirtschaftlichste sei.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Kreis-Rendsburg Eckernförde als Straßenbaulastträger der K 61 anzuschreiben und den Bau eines Radweges als Lückenschluss zwischen Thumby und Damp zu erbitten. Ferner soll gleichzeitig die Erneuerung der Fahrbahn erbeten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen, deren Inhalt mit der Bürgermeisterin, dem Bauausschussvorsitzenden und dem Finanzausschussvorsitzenden abzustimmen und anschließend an den Landrat zu versenden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Peter Steinort 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender