N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 27.11.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Joachim Wendt
stellv. Auschussvorsitzender Siegfried Braun
wählbarer Bürger Broder Preuß-Driessen
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Marc Kästner
Gemeindevertreter Ralf Leckband
Gemeindevertreterin Annkatrin Rogge
Protokollführer Jan Andresen
EZ, Herr Steinmetz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H.- Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 15/2018
6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 16/2018
6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 17/2018
6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 18/2018
7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 19/2018
8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 13/2018
9. Vermessungsarbeiten im Sachsenburger Weg als Grundlage für die Sanierungsplanung
  Beschlussvorlage - 23/2018
10. Brücke über die Siesbek, seitliche Sicherung
  Beschlussvorlage - 24/2018
11. Kanalsanierung "In den Tannen"
  Beschlussvorlage - 22/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Es gibt noch keine Mitteilung des Breitbandzweckverbandes, ob die Gemeinde Thumby die erforderliche Quote für den Ausbau eines Breitbandnetztes erreicht hat.
  • Im Sachsenburger Weg mussten einige Anlieger gebeten werden, Hecken und Bäume zurückzuschneiden.
  • In Hümark wird an der, mit einer neuen Asphaltdecke versehenen Straße das Bankett in einer Kurve ausgefahren. Im Rahmen der nächsten Wegebereisung im Frühjahr soll eine Abhilfe geplant werden.
  • Der An- bzw. Umbau des Feuerwehrgerätehauses wird erst 2019 wieder auf die Tagesordnung kommen. 

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt. 

zu TOP 6. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H.- Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 15/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 16/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 17/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 18/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 19/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.    

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 13/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  

Die Ausschussmitglieder beraten über den Nutzen einer Klimaschutzagentur für die Gemeinde Thumby. Man erkennt, dass die Agentur wahrscheinlich vornehmlich die Kommunen unterstützen soll, die Schulen, Sporteinrichtungen und sonstige öffentlichen Angebote vorhalten. Neben der reinen Energieberatung soll die Agentur auch bei der Aquirierung von Fördergeldern unterstützen. Daher gibt es gute Gründe, aus Solidarität das Vorhaben zu unterstützen. Andererseits wird die Gemeinde Thumby selbst möglicherweise kaum die Dienste in Anspruch nehmen.
Da man Schwierigkeiten hat, ein Votum abzugeben, wird die Beschlussfassung in die GV vertagt. 

Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben  


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Vermessungsarbeiten im Sachsenburger Weg als Grundlage für die Sanierungsplanung
Beschlussvorlage - 23/2018
Nachdem die Gemeindevertretung im September beschlossen hat, eine erste Sanierungsplanung für den Sachsenburger Weg zu beauftragen, hat das Planungsbüro unterdessen erste Grundlagen zusammengetragen. Ferner hat ein Ortstermin mit der Gemeinde, dem Planungsbüro und der Verwaltung stattgefunden. Dabei wurde offenbar, dass es unabdingbar ist, die Grenzen zwischen Straßen- und Privatgrundstücken vor Ort zu markieren und darzustellen. Es deutet einiges darauf hin, dass sowohl öffentliche Flächen privat genutzt als auch umgekehrt private Flächen öffentlich genutzt werden. Da der Aufwand einer Vermessung nicht ganz unerheblich ist, muss die Gemeindevertretung beraten und beschließen.
   
Nachdem der Ausschussvorsitzende in das Thema eingeleitet hat, fasst Herr Andresen den bisherigen Werdegang zusammen und gibt einen Ausblick auf die weiteren Schritte. Nach den Vorgesprächen wird die Planung so entwickelt, dass die vorhandene Regenwasserkanalisation größtenteils erneuert und die Fahrbahnoberfläche gepflastert wird. Die Versorger wurden allesamt angeschrieben und um Prüfung ihrer Leitungszustände gebeten. Sie erklären, dass kein Handlungsbedarf an deren Leitungen besteht.

Folgende Terminkette wäre denkbar:
  • Die Vermessung wird bis Mitte Januar 2019 vorliegen.
  • Vorplanung und beginnende Entwurfsplanung samt Kostenschätzung bis Anfang Februar 2019
  • Bauausschusssitzung Ende Februar 2019
  • Gemeindevertretersitzung Anfang März 2019
Wenn Einigkeit besteht und ein positiver Beschluss gefasst wird, dann:
  • Ausführungsplanung bis Ende Mai 2019
  • Ausschreibung & Vergabe wäre möglich bis Mitte Juli 2019
  • Baubeginn möglich im August 2019

Sofern der Breitbandzweckverband den Breitbandausbau in Thumby durchführen wird und derzeitige Terminpläne dann noch gültig sind, soll das Netz im Juli 2019 in Dienst gestellt werden. D.h., die Verlegung der Leerrohre im Sachsenburger Weg wird zwischen März und Juni 2019 stattfinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Straßenbau bis dahin noch nicht begonnen sein. Daher muss im Dialog zwischen Breitbandzweckverband / Schleswiger Stadtwerke, Gemeinde und Planungsbüro eine Trassierung für die Leerrohre festgelegt werden, die später die Verlegung eines neuen RW-Kanals minimal behindert. Die Oberflächen des Leerrohrgrabens müssen dann nicht wieder hergestellt werden und der Minderaufwand kann der Gemeinde vergütet werden.
Ob es sinnvoll sein wird, den aufgezeigten Zeitplan tatsächlich so umzusetzten, hängt nicht zuletzt auch von der konjunkturellen Situation der Tief- und Straßenbauer im Sommer 2019 ab. Wenn es sich abzeichnet, merkt Herr Leckband an, dass nur wenige Firmen überhaupt Kapazitäten haben und ein Angebot abgeben würden, sollte auch die Option einer Ausschreibung im Herbst 2019 und der Bau im Frühjahr 2020 in Betracht gezogen werden. Da das Projekt nicht unter Termindruck steht, stimmt der Ausschuss dieser Sichtweise zu. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Grenzen zwischen Straßen- und Privatgrundstücken durch einen Vermessungsingenieur markieren und darstellen zu lassen. Die Kosten in Form eines Honorars nach Gebührenordnung werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt bereit gestellt.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Brücke über die Siesbek, seitliche Sicherung
Beschlussvorlage - 24/2018

Die Siesbek wird in Sieseby am Betonspurweg nach Bienebek von einer kleinen Brücke überspannt (Durchlass). Als die Betonspurbahn gebaut wurde, wurden die Seiten des Durchlasses mit ca. 50 cm hohen Wangen aus Granitsteinen gesichert. Seither sind diese Wangen schon mehrfach von großen LKWs beschädigt worden. Auch wenn die Brücke in der Örtlichkeit nicht den Eindruck einer Engstelle macht, so ist sie es offenbar für besonders lange LKW doch. Denn im Sommer hat ein Liefer-LKW mit Baumaterial schon wieder einen Schaden verursacht. Der Spediteur hat dieses auch sogleich gemeldet.

Nun wurde aus Reihen der Gemeindevertretung angeregt, die seitliche Sicherung nicht in der alten Form als Wange wieder herzustellen. Im Dialog zwischen Bürgermeisterin, Bauausschussvorsitzendem und Verwaltung wurde der Vorschlag erarbeitet, ein metallernes Geländer anzubringen. Die Breite der Wangen könnte als Betonbalken ausbetoniert und damit überfahrbar hergerichtet werden. Seitlich dieses Betonbalkens könnte ein Schlosser anschließend ein Geländer befestigen.

Beim Geländer gäbe es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Standardgeländer aus verzinktem Stahlrohr = Technisches Geländer (Varinte A):

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Rundrohr 60,3 mm, Höhe 1 m

Kosten incl. Betonbalken rund 4.500 €

  • Schmiedeeisernes Geländer (Variante B):

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  • Stützen Quadratrohr 80x80 mit Zieraufsatz

  • Handlauf Rundrohr 60,3 mm

  • Knieleiste Rundrohr 42,4 mm

  • Anstrich mit Schmiedelack anthrazit

Kosten incl. Betonbalken 6.000 €

Beispiele für Zierausätze:

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In Anbetracht des historischen Ambientes in Sieseby würde das „technische Geländer“ der Variante A möglicherweise wie ein Fremdkörper wirken. Unter diesem Gesichtspunkt wäre das schmiedeeisern anmutende Geländer eher zu empfehlen. Sofern Zweifel an der Optik existieren, können Beispielobjekte zur Bemusterung benannt werden.

Für die Abstellung des letzten Anfahrschadens hat Herr Andresen ein Angebot eingeholt. Dieses wurde der Versicherung des Spediteurs zugesendet. Es wurde anerkannt. Wenn allerdings der Schaden nicht 1:1 beseitigt wird, wird nur der Nettobetrag erstattet. Dementsprechend werden rund 1.800 € von der Versicherung erstattet. Die Auszahlung wurde bereits angefordert.

  

Der Bauausschussvorsitzende schlägt vor, auch die Option einer Holzbauweise des Geländers zu beraten. Mehrheitlich stellt sich heraus, dass eine Holzbauweise wegen einer beschränkten Haltbarkeit nicht zum Tragen kommen soll. Vielmehr ergibt sich, dass die Variante B zur Umsetzung kommen soll. Statt eines Anstrichs mit Schmiedelack sollen die Metallteile feuerverzinkt und weiß pulverbeschichtet werden.

Auch wenn der Weg Eigentum der Herzoglichen Familie ist, so ist er der Öffentlichkeit zugänglich und wird von sehr vielen Einheimischen und Gästen als Spazier- und Wanderweg genutzt. Ein Geländer soll in erster Linie diese Nutzer schützen. In Bienebek gibt es auch Geländer, die seit Jahr und Tag von der Herzoglichen Famile unterhalten werden. Im partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Gemeinde und Herzoglicher Familie soll das Geländer in Sieseby nun nach einhelliger Auffassung des Ausschusses auf Kosten der Gemeinde erneuert werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die gemauerten Wangen nicht wieder herzurichten, sondern die Variante B umzusetzen. Die Kosten in Höhe von rund 6.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Haushalt 2019 eingestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kanalsanierung "In den Tannen"
Beschlussvorlage - 22/2018
Nachdem die Gemeinde schon vor einiger Zeit über das Thema beraten hat, wurde es aufgrund zahlreicher anderer, dringlicherer Themen, sowohl in der Gemeinde als auch in der Verwaltung bzw. bei denPlanungsbüros, zunächst nicht weiter verfolgt. Dazu hat auch die bis vor kurzem noch herrschende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beigetragen.
Da diese Pflicht jetzt durch den Gesetzgeber abgeschafft ist und das Schadensbild der Kanäle aber befürchten lässt, dass irgendwann doch mal ein Rohrbruch droht, kann ein komplettes Ausblenden des Problems nicht empfohlen werden. Vielmehr ergibt sich möglicherweise mit der geplanten Sanierung des Sachsenburger Weges die Chance, wirtschaftliche Synergieren hinsichtlich Baustelleneinrichtung und dergleichen zu nutzen. Daher empfiehlt Herr Andresen darüber nachzudenken, die dringlichsten und unbedingt notwendigen Sanierungen schadhafter Kanäle "In den Tannen" jetzt mit zu planen und auszuschreiben.

2016 hat Herr Andresen zuletzt den Sachverhalt zum Thema in der Beschlussvorlage 04/2016 zusammengefasst. Diese Zusammenfassung sei hier kurz in Teilen zitiert:

Das Ingenieurbüro Aqua-Tec hat die Planungen unterdessen fortgeführt und einen Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Bauweisen erstellt. Das Ergebnis ist sehr umfangreich und wird den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt. Die teilweise hohen Kosten gemäß Berechnung ergeben sich aus den ungünstigen örtlichen Umständen. Der SW-Kanal liegt bei einer Straßenbreite von weniger als 3 m in über 3 m Tiefe. Die Schäden im Regenwasserkanal zeichnen sich dadurch aus, dass eine Vielzahl der Rohre überhaupt nicht mehr miteinander verbunden sind, sondern dazwischen freies Erdreich zu sehen ist.

Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten hat am Donnerstag den 07.04.2016 eine Besprechung zwischen Bau- und Finanzverwaltung stattgefunden.
Status Quo gemäß Gebührensatzung vom 24.10.2002:
  • RW-Gebühr: 0,30 € pro angeschlossenem Quadratmeter
  • SW-Gebühren
    • Grundgebühr: 100 € pro Jahr und selbstständige Wohnung
    • Zusatzgebühr = verbrauchsabhängige Gebühr: 1,57 € pro Kubikmeter Schmutzwasser (Maßstab Frischwasserverbrauch)
  • Sonderrücklage Abwasser: (nur) 2.500 €
Im Regenwasserbereich gibt es nur wenige Gebührenzahler. Zur Zeit der Erschließung des Gebietes wurde das Ziel verfolgt, das Regenwasser der Grundstücke weitestgehend auf den Grundstücken zu versickern. Da das Kanalkataster aufzeigt, dass es im Regenwasserkanal Abzweiger gibt, die einen Anschluss von Grundstücken nicht ausschließen, wird empfohlen, das RW-System zu Kontrollzwecken zu nebeln. Dabei wird "Disconebel" über einen Schacht in der Straße mittels eines Lüfters in den Hauptkanal hineingedrückt. Der Nebel breitet sich im Rohrleitungssystem aus und tritt aus allen angeschlossenen Objekten aus. Sollten Dachflächen oder befestigte Hofflächen angeschlossen sein, so kommt Nebel aus den Hofabläufen oder Dachrinnen der Gebäude.

Tatsächlich fallen jährlich nur rund 1.000 m³ Schmutzwasser an, so dass sich jede Sanierung am Schmutzwassersystem extrem auf die Gebühr auswirkt. Im Regenwasserbereich sind unter 1.000 m² angeschlossene Fläche gemeldet. Auch hier würde sich jede Sanierung extrem auf die Gebühr auswirken.
Da der Aufwand von Reparaturen an  den Systemen kurzfristig durch die Gebühreneinnahmen refinanziert werden muss, scheiden Reparaturmaßnahmen quasi als Lösungsansatz aus. Ziel muss es sein, nach dem Gebührenrecht investive Maßnahmen durchzuführen, damit diese über einen langen Zeitraum abgeschrieben werden können / dürfen. Diese Vorgehensweise hätte zur Folge, dass die Gebühr die Finanzierung mit Zinsen und Tilgung erwirtschaften muss. Würde man die durch das Ingenieurbüro ermittelten Sanierungsmaßnahmen in Gänze durchführen, so würde die SW-Gebühr auf rund 10 €/m³ und die Regenwassergebühr auf über 10 €/m²*a steigen.

Da diese Dimension der Gebührensteigerung kaum vertretbar ist, wurde überlegt, welche Maßnahmen die Gemeinde mindestens durchführen muss, damit sie Ihrer Betreiberpflicht ausreichend nachgekommen ist.
Würde man sich auf die Beseitigung der gravierendsten Schäden beschränken, so wäre folgendes zu empfehlen:
  • Schmutzwasser: Sanierungen als Erneuerung, Volumen 50.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 1,00 €/m³
  • Regenwasser: Sanierung als Erneuerung, Volumen 60.000 €, 50 % entfallen auf die Straßenentwässerung und müssen nicht durch die Gebühren refinanziert werden, verbleiben also 30.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 0,75 €/m².

Ende Zitat!

Herr Andresen schlägt vor, dass das Planungsbüro beauftragt wird, die oben beschriebenen Sanierungen als Titel mit in die Ausschreibung zur Sanierung "In den Tannen" aufzunehmen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Das Planungsbüro wird gebeten, in einer Bauausschusssitzung im Zusammenhang mit der Vorstellung der Sanierungsplanung des Sachsenburger Weges auch nähere Angaben zu einer Sanierung mit Teilerneuerung für die gravierendsten Schäden "In den Tannen" zu geben.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Joachim Wendt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender