N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 20.06.2019.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.58 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Joachim Wendt
wählbarer Bürger Broder Preuß-Driessen
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzender Siegfried Braun (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Ralf Leckband
Gemeindevertreter Thimo Siebke
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Sachstandsbericht zu den Planungen zum Bau eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 9/2019
7. Sperrung von Wegen in der freien Landschaft zum Schutz des Seeadlers
  Beschlussvorlage - 10/2019
8. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 11/2019

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Es wird berichtet:

  • Die WSG reinigt den Vorplatz des Schleianlegers.

  • Es wurden drei Rettungsringe für den Schleianleger als Ersatzbeschaffung auf Vorrat besorgt.

  • Das vorkopf des Schleianlegers montierte Schild "Freihalten für die Schleischiffahrt" wurde wieder gefunden und wird von der WSG wieder montiert.

  • Die Beleuchtung des Schleianlegers wird vom Elektriker instandgesetzt.

  • Die Badetreppe wurde für die Sommersaison montiert.

  • Am 25.06.2019 findet zusammen mit den SL-Stadtwerken und den ausführenden Tiefbauern eine Befahrung aller Trassen für Breitband im Ort statt.

  • Der Spielplatz in Sieseby ist ungepflegt. Es muss Abhilfe organisiert werden.

  • Der Zaun um die Kläranlage "In den Tannen" ist marode und muss repariert werden. 


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es wird die Frage gestellt, wer festgelegt hat, dass die Oberfläche des Sachsenburger Weges gepflastert werden soll. Es wird erklärt, dass es die GV beschlossen hat. Tatsächlich ist dieses unter TOP 11 der GV vom 14.03.2019 protokolliert. Es soll der Ausbau wie im Sachverhalt geschrieben vorgenommen werden. Im Sachverhalt steht eindeutig, dass Betonpflaster zum Einsatz kommen soll.

Es wird gefragt, was das Thema "Feuerwehrhausanbau" macht. Es wird erklärt, dass dieses bisher zurückgestellt wurde, weil genügend Projekte die Ressourcen der ehrenamtlichen Gemeindevertretung binden. 

zu TOP 6. Sachstandsbericht zu den Planungen zum Bau eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 9/2019
Vorweg verweist Herr Andresen auf den Sachverhalt der letzten Vorlage und des letzten Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.09.2018.

Unterdessen wurde der Radwegebau vom Land SH erfreulicherweise als förderfähig anerkannt und ins Landesförderprogramm aufgenommen. Daher wurden die weitergehenden Planungen begonnen. Zunächst wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer befragt, ob die Bereitschaft zum Verkauf eines Streifens Grund und Boden an die Gemeinde für einen Radwegebau denkbar ist. Man hat erklärt, dass man den Bau eines Radweges begrüßt und daher unter bestimmten Voraussetzungen auch bereit ist, dafür Grund und Boden zu veräußern. Für Verhandlungen müssten allerdings Pläne gezeigt werden, wie man sich den Bau vorstellt.

In Planungsgesprächen wurde in Abstimmung mit dem LBV-SH der zur Verfügung gestellte, vorläufige Projektzeitenplan erstellt. Dieser sieht in groben Zügen vor, dass in 2019 die Planung so weit vorangetrieben wird, dass Grunderwerbspläne vorliegen und auf Basis dessen Grunderwerbsverhandlungen geführt und Vorverträge abgeschlossen werden können. Ferner soll der formelle Förderantrag auf Basis der qualifizierten Entwurfsplanung an das Land SH gestellt werden. Parallel und bis Erhalt der Bewilligung der Fördermittel sollen die Ausführungsplanungen dann in der ersten Jahreshälfte 2020 vollendet werden, damit anschließend in der zweiten Jahreshälfte die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vollzogen werden kann. Damit ist ein Baubeginn aus heutiger Sicht und bei positiver Entwicklung des Projektes zu Beginn 2021 wahrscheinlich.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde als späterer Übernehmer des Radweges wurde von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten. Ferner wurde angeregt, dass der Kreis bei seiner Haushaltsplanung für 2021 Mittel für die Asphaltdeckenerneuerung der K61 vorsieht und diese Maßnahme mit der Radwegemaßnahme koppelt.

Als nächstes steht am 09.05.2019 ein erster Abstimmungstermin mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde an. Ferner wird versucht, Bestandspläne des Straßenkörpers zu erhalten und erste Vermessungen werden organisiert.


Hinsichtlich des Mittelbedarfes dürften die bereits beschlossenen 50.000 € zunächst ausreichen. Sobald auf Basis der beginnenden Planungen eine belastbarere Kostenschätzung vorliegen wird, werden auch die Planungskosten (Ingenieurbüro, Baugrunderkundung, Vermessung, Straßenverkehrssicherheitsaudit...) und der daraus für die zweite Jahreshälfte 2019 und das Jahr 2020 hervorgehende Mittelbedarf genauer beziffert werden können. Spätestens dann wird auch ein Finanzierungsplan zu erstellen und im Finanzausschuss zu beraten sein.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Vorgehensweise zu verfolgen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sperrung von Wegen in der freien Landschaft zum Schutz des Seeadlers
Beschlussvorlage - 10/2019
Im Gemeindegebiet Thumby ist in einer Forstfläche ein Seeadler ansässig. Spaziergänger und Dritte nutzen aktuell Wege in der freien Landschaft, die sich u. a. im Nahbereich des Horstes befinden. Um die Störung des Seeadlers so gering wie möglich zu halten, beabsichtigt der Grundeigentümer die Sperrung seiner in der freien Landschaft vorhandenen Wege.

Gemäß § 31 Landesnaturschutzgesetz S.-H (LNatschG) können Wegen in der freien Landschaft gesperrt werden. Die Sperrung kann mit Genehmigung der Gemeinde befristet erfolgen soweit der Schutz der Erholungssuchenden oder der Natur oder schutzwürdige Interessen der Eigentümerinnen oder Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigten dies erfordern. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Für die Sperrung der Wege ist grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.


Der Eigentümer des Weges bittet um entsprechende Zustimmung zur Sperrung.  

Beschluss:
Dem Antrag des Grundeigentümers auf Sperrung von Wegen in der freien Landschaft wird zum Schutz des Seeadlers zugestimmt. Die Sperrfristen sind durch die Untere Naturschutzbehörde festzulegen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 11/2019
Mit Schreiben vom 03.05.2019 hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Gemeinde Thumby über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

"Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in den Gemeinden ist in der Regel in zentral und dezentral zu entwässernde Gebiete aufgeteilt. Einige kleine Gemeinden haben sich aber entschlossen, ausschließlich eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen zu betreiben.
Die Lage und die bauliche Struktur der Gebiete bot oftmals nur die Möglichkeit, das in Kleinkläranlagen gereinigte Schmutzwasser zusammen mit dem Niederschlagswasser über sogenannte "Bürgermeisterkanäle" gemeinschaftlich abzuleiten.

Dieses entspricht jedoch nicht den rechtlichen Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine zusätzliche Regelung in die Landesfassung der DIN 4261 (Kleinkläranlagen) eingeführt, die unter vorgegebenen Bedingungen einen Anschluss von Kleinkläranlagen an "Bürgermeisterkanäle", zukünftig Regenwasserkanäle bezeichnet, zulässt.

Seit längerem wird in einer Gemeinde die Umsetzbarkeit dieser Regelung geprüft und steht nun kurz vor dem Abschluss im Sinne des o.a. Erlasses.

Mit diesem Hintergrund fordere ich nun alle anderen Gemeinden mit "Bürgermeisterkanälen" auf, die Ziffer 1.4 aus der DIN 4261(Landesfassung) umzusetzen.
Ich gebe den betroffenen Gemeinden bis 30.12.2019 Zeit, sich der Sache anzunehmen und eine den Umständen angepasste und umsetzbare Lösung (Konzept, Satzung) zu erarbeiten und bei mir einzureichen.
Daraus folgen auch Änderungen und Aufhebungen von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die die untere Wasserbehörde zu bescheiden hat."

Ziffer 1.4 sagt folgendes aus:
Die gemeinsame Ableitung von Regenwasser und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gereinigtem Schmutzwasser aus bestehenden Kleinkläranlagen in einem bestehenden Kanal ist zulässig, sofern die Gemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht wieder übernimmt und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke das nach dem Stand der Technik gereinigte Abwasser als Indirekteinleiter in den Regenwasserkanal einleiten.

Dies passt insoweit mit anderen anhängigen Anträgen im Bereich Sieseby zusammen. Unter Berücksichtigung dieser Anträge und dass spätestens zum 01.01.2021 das Abwasserbeseitigungskonzept, die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen sind, sollte die Gemeinde bereits frühzeitig mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Dies wird notwendig, da die Beitrags- und Gebührensatzung zum 31.12.2020 ausläuft. Die dann neu zu erlassene Satzung muss auf rechtlich aktuellen Grundlagen beruhen.
Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Abwasserbeseitigungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung auf den Weg zu bringen. Das Amt wird gebeten, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Verlängerung der Frist zu beantragen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Joachim Wendt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender