Sitzungsort: | im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender Joachim Wendt |
wählbarer Bürger Broder Preuß-Driessen |
Ausschussmitglied Carsten Siebke |
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreter Marc Kästner |
Gemeindevertreter Ralf Leckband |
Gemeindevertreterin Annkatrin Rogge |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 19/2019 | |
7. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Thumby für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp" |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
8. | Bericht zum Stand der Planungen eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 24/2019 | |
9. | Vergabe eines Straßennamens und einer Hausnummer |
Beschlussvorlage - 23/2019 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
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zu TOP 6. | Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 19/2019 Die Gemeinde Thumby hatte bereits in der jüngsten Vergangenheit über die Auftsellung eines Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet beraten. Aufgrund der damals geltenden Mindestsätze in der Honorar- und Architektenordnung (HOAI) standen die Kosten für die Aufstellung eines solchen Planes nicht im Verhältnis mit dem dort notwendigen Aufwand. Da bereits bekannt war, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) bzgl. der Mindest- und Höchsätze der HOAI anhängig war, wurde der Wunsch auf Bauleitplanung nicht weiter verfolgt und zunächst ruhen gelassen. Nunmehr hat der EUGH am 04.07.2019 ein Urteil zu den Mindest- und Höchstsätzen gefasst. In diesem Urteil wurde entscheiden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen geltendes Europarecht verstoßen. Dies bedeutet, dass das Urteil die Möglichkeit eröffnet auch Angebote unterhalb der bisher geltenden Mindestsätze abzugeben, so dass sich deutlich günstigere Preise für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes in Thumby ergeben, als bisher angeboten. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin soll erneut über dieses Thema beraten werden. Die Verwaltung hatte folgenden Abstimmungstext vorgeschlagen.
Nach der Beratung wird der Text abgeändert und wie folgt beschlossen:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Thumby für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp" |
Beschlussvorlage - 15/2019 Die Gemeinde Damp beabsichtigt ihr Feuerwehrgerätehaus (FWGH) zu erweitern. Zudem sollen Stellplätze geschaffen werden. Das bestehende Problem ist, dass die Erschließung des FWGH über den Teil eines Grundstückes erfolgt, welches sich in das Gemeindegebiet der Gemeinde Thumby erstreckt. Dies bedeutet, dass für diesen kleinen Teil einen Bebauungsplan der Gemeinde Thumby benötigt wird. Die Gemeinde Thumby verfügt derzeit weder über einen Bebauungsplan noch über einen Flächennutzungsplan. Nun bestünde nach dem Gesetz die Möglichkeit einen Bebauungsplan ohne Flächennutzungsplan zu erlassen. Da die Gemeinde Thumby aber selbst beabsichtigt einen Bebauungsplan für ein kleines Baugebiet mit Wohnbebauung aufzustellen, hat eine Rücksprache, im Rahmen eines Planungsgespräches, mit den Vertretern des Landes und des Kreises stattgefunden. In diesem Gespräch wurde festgehalten, dass das Land aufgrund der besonderen ortsgebundenen Situation, kein Problem damit hätte beide Bebauungspläne, ohne einen Flächennutzungsplan mitzugehen. Der Kreis würde dies ebenfalls mittragen, da es sich bei der Planung für das FWGH um eine Planung handelt, welche durch die Gemeinde Damp ausgelöst wird. Die Gemeinde Damp würde die Kosten für die Bauleitplanung tragen.
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Es muss geprüft werden, ob die B-Plannummer 1 nicht schon in Thumby vergeben ist.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Bericht zum Stand der Planungen eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 24/2019 Nachdem zuletzt in der GV am 26.06.2019 ein Sachstandsbericht abgegeben wurde, wurde unterdessen ein Ortstermin mit der Umweltbehörde durchgeführt. Ferner hat sich herausgestellt, dass die Straßenbaubehörde (LBV-SH) leider keine verwertbaren Bestandspläne von der Straße hat. Daher wurde eine Vermessung des Bestandes durchgeführt. Auf Basis dieses Ergebnisses, dass Mitte Juli vorgelegt wurde, wurde eine erste Trassen- und Querschnittsplanung erstellt. Diese soll jetzt als vorläufiger Entwurf eines Grunderwerbsplanes dienen. Zeitnah sollen Termine zu Gesprächen mit den Grundeigentümern vereinbart werden. Im besten Falle soll in diesen Einzelgesprächen je ein formloser Vorvertrag für den Grunderwerb vorbereitet oder sogar abgeschlossen werden. Der Inhalt dieser Vorverträge dient später nach Fertigstellung und Schlussvermessung als Grundlage für die notariellen Kaufverträge. In den Vorverträgen wird i.d.R. auch eine Abschlagszahlung des Kaufpreises vereinbart, so dass die Verkäufer von Grund und Boden schon vor Abschluss des später erst abzuschließenden Notarvertrages den maßgeblichen Anteil des Kaufpreises ausgezahlt bekommen. Die untere Naturschutzbehörde hat schon signalisiert, dass ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen sein wird. Dazu muss die Bauplanung allerdings zunächst auch soweit gereift sein, dass das Maß der Inanspruchnahme von Fläche und der Eingriff in die Natur bekannt sind. Sobald dieses der Fall ist, wird über eine Preisanfrage ein wirtschaftliches, zuverlässiges und kundiges Fachbüro ermittelt mit der Erstellung eines LBP beauftragt. Hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtherstellungskosten wird sich über die weitere Bauplanung und die detaillierte Kostenberechnung der maßgebliche Bestandteil ergeben. Sobald diese Berechnung vorliegt, wird diese der Gemeinde zur Beratung über die Finanzierung vorgelegt. Das wird Ende 2019 oder Anfang 2020 der Fall sein. Für 2019 sind ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt. Für 2020 schlägt Herr Andresen vor, die Haushaltsstelle für Grunderwerb und Planungsaufwand mit weiteren 130.000 € auszustatten. Darüber hinaus sind die nächsten Schritte die Fortführung der Planung bis zur Ausführungsplanung und Vorbereitung und der Vergabe sowie Ausschriebung, so dass im Herbst 2020 auf Basis der Zahlen des Submissionsergebnisses der formelle Antrag auf Gewährung des GVFG-Zuschusses beim Land (LBV-SH) eingereicht werden kann. Die Bindefrist für die Bieter muss ausreichend lang gewählt werden, denn der Auftrag darf erst an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden, wenn der Zuschussantrag formell genehmigt ist. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann ggf. beantragt werden. Ende 2020 bis Anfang 2021 soll dann der Auftrag für die Bauleistungen erteilt sein und der Bau im Frühjahr 2021 beginnen sowie bis Ende 2021 abgeschlossen werden. In 2022 würden dann spätestens die Schlussvermessung, die notariellen Kaufverträge und die Schlussabrechnungen mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Der Kreis Rendsburg Eckernförde wurde über diese Zeitplanung auch in Hinblick auf die ohnehin notwendige und damit angeregte Asphalterneuerung auf der Fahrbahn der K61 informiert. Der Zeitplanung zum Radwegebau wurde zugestimmt. Die zuständige Mitarbeiterin hat zudem mitgeteilt, dass sich der Kreis zusammen mit dem LBV hinsichtlich der Anregung zur gleichzeitigen Asphalterneuerung der Fahrbahn beraten wird. Anregung: Die Asphaltdecke der Straße von der K61 zum Gut Grünholz ist ebenfalls marode. Um Synergien zu nutzen wird angeregt, zusammen mit den Maßnahmen an der K61 eine Deckenerneuerung zu planen. Der Weg ist im Eigentum der Herzoglichen Gutsverwaltung (HV). Ein Vertrag zwischen der HV und der Gemeinde vom 11.12.1995 regelt die Kostenteilung. Hier ist gemäß § 3 eine hälftige Kostenteilung zwischen HV und Gemeinde vorgesehen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, weiter vorzugehen. Die Haushaltsstelle 16/63000.96300 wird für 2020 mit weiteren 130.000 € ausgestattet. Die Asphalterneuerung der Fahrbahn der K61 erachtet die Gemeindevertretung als sehr wichtig, so dass die Bürgermeisterin beauftragt wird, das Erfordernis direkt beim Landrat vorzutragen. Ferner soll beim Kreis angeregt werden, dass die kurzen Streckenabschnitte der K77 in Sensby, Bocksrüde und Haberkoppel im Zuge einer Asphaltierungsmaßnahme an der Fahrbahn der K61 im Jahr 2021 gleich mit erneuert werden. Die Anregung zur Erneuerung der Asphaltdecke der Straße vor dem Gut Grünholz 2021 in Zusammenhang mit den Maßnahmen an der K61 wird von der Bürgermeisterin an den Prinzen herangetragen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Vergabe eines Straßennamens und einer Hausnummer |
Beschlussvorlage - 23/2019 Mit E-Mail vom 14.06.2018 machte Herr Caron Michel auf die Problematik bzgl. der SHELL-Tankstelle in der Gemeinde Thumby aufmerksam. Für Ortsunkundige und vor allem Rettungsdienste ist es schwierig, bei einem Unglück die richtige Stelle zu finden. Angaben wie Straßenname und Hausnummer sind nicht vorhanden. Die Tankstelle wird im Internet und in Navigationsgeräten unter Schwansenstraße 999/B203 geführt. Da die Schwansenstraße aber zu Damp gehört und nicht mit der Tankstelle in Verbindung gebracht werden darf, ist eine Navigation nicht möglich. Des Weiteren wird die Nummer der Bundesstraße häufig mit der Hausnummer verwechselt. Herr Michel unterbreitete den Vorschlag, die Straße "Ochsenhagen 2" zu nennen. Dieser Vorschlag kann jedoch nicht angenommen werden, da die Tankstelle keinen Bezug zu der bereits bestehenden Adresse "Ochsenhagen 1" hat und zu weit weg liegt von diesem Objekt. Die Straße, an der die Tankstelle liegt, ist eine Bundesstraße, die B 203. Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Gremien mögen darüber beraten, ob es sinnvoll ist der Shell-Tankstelle einen bereits vorhandenen Straßennamen zuzuordnen oder einen neuen Straßennamen zu vergeben sowie eine entsprechende Hausnummer.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Shell Tankstelle den Straßennamen Schwansenstraße sowie die Hausnummer 1 zu vergeben. Eine entsprechende Beschilderung wird vorgenommen. Alle anfallenden Kosten sind von der Gemeinde Thumby zu tragen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Joachim Wendt |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |