Sitzungsort: | im Feuerwehrhaus, Sieseby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 18.35 Uhr |
Ausschussmitglied Siegfried Braun |
Ausschussmitglied Carsten Siebke |
Ausschussmitglied Karl-Heinz Stöcken |
stellv. Mitglied Joachim Wendt (stellv. für Thimo Siebke) |
Ausschussmitglied Thimo Siebke (entschuldigt vert. durch Joachim Wendt) |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Wahl der oder des Vorsitzenden |
3. | über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Thumby. |
Beschlussvorlage - 8/2018 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Wahl der oder des Vorsitzenden |
Zum Vorsitzenden wird einstimmig Herr Karl-Heinz Stöcken gewählt.
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zu TOP 3. | über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Thumby. |
Beschlussvorlage - 8/2018 Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat. Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Thumby noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben. Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen. Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben. |
Beschluss: Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Karl-Heinz Stöcken | Christoph Stöcks |
Ausschussvorsitzender | Protokollführer |