N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 10.12.2009.

Sitzungsort:  im "Gasthof Alt-Sieseby", Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (BWU) Peter Steinort
stellv. Vorsitzende (FA) Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied (FA) Britta Braun
stellv. Auschussvorsitzender (BWU) Siegfried Braun
wählbarer Bürger (BWU) Axel Landgraf
Ausschussmitglied (FA) Bgm. Joachim Siebke
Ausschussmitglied (BWU) Joachim Wendt

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Helmut Rogge (entschuldigt )
Ausschussmitglied (FA + BWU) Carsten Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
Protokollführer Hans-Jürgen Witt

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 10. 2009
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Entwässerungsmaßnahme Verrohrung Moorholz
6. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
  Beschlussvorlage - 15/2009
7. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010,Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 16/2009
8. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Steinort eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es wird angefragt, wann das Geschwindigkeitsmeßgerät an anderen Stellen aufgestelt wird. Herr Steinort teilt hierzu mit, dass neue Befestigungen noch anzubringen sind und dann wird es an anderen Standorten aufgestellt.

Herr Landgraf hat zur Wegebereisung keine Einladung erhalten.
Herr Steinort teilt hierzu mit, dass die Einladung in einer Gemeindevertretersitzung mündlich erfolgte. Zukünftig wird Herr Landgraf schriftlich eingeladen.



zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 10. 2009
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15.10.2009 gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 5. Entwässerungsmaßnahme Verrohrung Moorholz
Allen Mitgliedern liegt das Protokoll der Bereisung der außerörtlichen Wege und Gemeindestraßen in Thumby vom 17.11.2009 zur Beratung vor.

In der Beratung wird mitgeteilt, dass es im Weg nach Bienebek im Bereich Wohnung Rahlmeier einen Rohrbruch gegeben hat. Dieser wurde durch den WBV Mittelschwansen beseitigt. Es ist jetzt darauf zu achten, ob in der Straße Absackungen erfolgen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, zu den im obigen Protokoll festgehaltenen Punkten wie folgt zu verfahren:
  1. Die Bank am Weg Bienebek-Winnemark soll aufgestellt werden. Die HV Grünholz als Eigentümer soll von der Amtsverwaltung angeschrieben werden und um Genehmigung gebeten werden. Gleichzeitig hat ein Ortstermin stattzufinden.
  2. Die Beschilderung und Pfosten am Weg Bienebek-Winnemark sind unauffindbar. Daher soll der Bürgermeister Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Wenn die Schilder wieder aufgestellt werden, ist der Grundstückseigentümer vorher um Genehmigung zu bitten.
  3. Das Geschwindigkeitsmeßgerät soll in Cale und in Hümark bei R. Leckband aufgestellt werden.
  4. Die Gemeinde Thumby ist für den Rückstau bei der Überfahrt in Bredemaas Richtung B 203 Kratt nicht zuständig. Daher soll der WBV Schwastrumer Au diesen Mangel beseitigen. Herr Witt berichtet aus der gemeinsamen Vorstands- und Ausschußsitzung des WBV am 04.12.2009, wo der Verband beschlossen hat, sich an den Mängelbeseitigungskosten nicht zu beteiligen. Damit hier eine Einigung erzeilt wird, ist der Verband durch die Amtsverwaltung zu einem Ortstermin einzuladen.
  5. Zur Beseitigung der Staunässe in der Kurve Krüger ist durch die Gemeinde nichts zu veranlassen.
  6. Zu „Sonstiges“ im Protokoll: Das Efeu ist wegzuschneiden. Die Baumpflanzung ist in einer extra Sitzung festzulegen. Es ist abzuwarten, welchen Vorschlag Herr Prosch zur Aufstellung seiner zu stiftenden Bank unterbreitet. Die Bänke am Denkmal sind auf Haltbarkeit zu überprüfen.


Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


Die Angelegenheit wird angenommen.

 

zu TOP 6. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
Beschlussvorlage - 15/2009
Der dänische Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. beantragt für das Jahr 2010 einen pauschalen Zuschuss von der Gemeinde.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antrag abzulehnen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010,Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 16/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.


Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Ebenfalls ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.



In der Beratung über den Haushaltsplan 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft „Deutscher Wald“ ist zu kündigen.
  2. Der Pauschalbeitrag für den Naturschutzbund Ortsgruppe Nordschwansen ist zu streichen.
  3. Der Zuschuss für die Sportvereine VFL Damp-Vogelsang und TSV Waabs ist zusammenzufassen mit einer Summe in Höhe von 756,00 EUR. Die Verteilung dieses Gesamtbetrages auf die vorgenannten Vereine ist nach der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre im Verein mit Stichtag 01.10. eines jeden Jahres vorzunehmen.
  4. Bei den Pauschalbeträgen 2010 ist die IG Reitwege Schwansen mit einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR neu aufzunehmen.
  5. Der Pauschalbetrag 2010 für die Kirchengemeinde Sieseby für Altenbetreuung ist von 102,00 EUR auf 200,00 EUR zu erhöhen.

  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden mit den Änderungen beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      416.200,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      416.200,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      500,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      500,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,-- EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anfragen und Bekanntgaben
Bgm. Siebke teilt mit, dass der Schneepflug der Gemeinde im Bereich der Kufen einen hohen Verschleiß hat. Eine Änderung mit Anbau von Rädern ist zu teuer. Da die Straßenbauverwaltung gut erhaltene Schneepflüge zu günstigen Preisen verkauft, wird einstimmig beschlossen, hier einen Schneepflug zu erwerben und den alten Schneepflug der Gemeinde zu verkaufen.


Es wird einstimmig beschlossen, das Gemeindehaus in Sieseby am 17.12.2009 den Kaufinteressenten zum Kaufpreis in Höhe von 350.000,00 EUR anzubieten, wenn diese die Mieter mit übernehmen. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist das Gemeindehaus anderen Kaufinteressenten für 320.000,00 EUR anzubieten, wenn diese ebenfalls die Mieter übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in dieser Verhandlung als Verhandlungsbasis bis zum Betrag in Höhe von 300.000,00 EUR runter zugehen.

Bgm. Siebke teilt mit, dass er durch die Zeitung erfahren hat, dass die Gemeinde Holzdorf mit Nachbargemeinden fusionieren will. Er fragt daher an, wie er sich bei einer Anfrage der Gemeinde Holzdorf verhalten soll.
Die Mehrheit der Mitglieder spricht sich dafür aus, erst einmal
abzuwarten und bei Anfrage Gesprächsbereitschaft zu signalisieren.




Peter Steinort  Hans-Jürgen Witt 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer