Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
13/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
13.10.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 15.12.2011 

Betreff:
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen 15,00 € für den ersten und 30,00 € für jeden weiteren Hund.

Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Erhöhung und Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in Vierteljahresraten erhoben werden.


Abstimmungstext:

Der III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Thumby wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
            
  • 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung