Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
11/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
13.09.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschuss 26.09.2012 
Gemeindevertretung 27.09.2012 

Betreff:
Wegebaumaßnahme von der K 61 nach Hümark

Sachverhalt:

Nachdem in der GV am 20.06.2012 beschlossen wurde, das entworfene Kernwegekonzept zu genehmigen und die im Betrefftext angegebene Maßnahme anzugehen, sollte eine Ausdehnung des Kernweges bis an den Wald Moorholz / Bredemaas geprüft werden.

Dieser Versuch wurde unterdessen durch Herrn Steinort, Frau Plewa (Aktiv-Regions-Vertreterin) und Herrn Andresen bei einem eigens dafür anberaumten Termin im Landesamt für Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek gestartet. Zuvor wurde über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee mit Post vom 03.08.2012 mitgeteilt, dass das eingereichte Konzept genehmigt und daher ein qualifizierter, projektscharfer Förderantrag zu stellen sei. Die Ausdehnung des als förderfähig anerkannten Wegeabschnittes begrenzt sich allerdings nur bis zum Betrieb „Kühl". Auch im Gespräch beim LLUR konnte keine Ausdehnung der Wegelänge erzielt werden, weder über den Betrieb „Kühl" hinaus, noch bis zum Wald. Somit kann vorbehaltlich der Genehmigung eines Förderantrages in Form der Erteilung eines Bewilliungsbescheides festgestellt werden, dass der Gemeinde für die Ertüchtigung der 580 m Straße von der K 61 bis zum Betrieb „Kühl" ein Zuschuss in Höhe von 55 % auf die Nettobaukosten in Aussicht gestellt wird.

Technische Angaben:

Länge des Weges:
580 m
Breite vorhanden:
ca. 3 m
Vorgesehene Breite:
4,20 m
  • Bauweise: Vorhandenen Straßenoberbau Durchfräsen und Material als Unterbau belassen, neue Tragschicht und Decke über eine Breite von 4,20 m, neue Banketten ausbilden

Rahmenbedingungen:

  • Grunderwerb: Um die Straße verbreitern zu können, muss Grunderwerb getätigt werden. Die betreffenden Anlieger haben gegenüber Herrn Steinort mündlich die Bereitschaft erklärt, Grund und Boden zum Zwecke des Straßenbaus zu veräußern. In der Summe handelt es sich um rund 2.300 m2 Fläche. Um diese mündliche Bereitschaft schriftlich zu dokumentieren, wurden die betrefenden Anlieger durch die Verwaltung angeschrieben. Im Vorgriff auf einen Notarvertrag wurden relevante Punkte notiert und um Anerkennung durch Unterschrift gebeten. Rückläufer stehen noch aus.

  • Naturschutz:

    • Um die Straße verbreitern zu können, müssen Birken beseitigt werden. Ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde muss gestellt werden. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich wird wohl zu leisten sein (Ersatzpflanzung o.ä.)

    • Eine Straßenverbreiterung bedingt eine zusätzliche Versiegelung. Diese ist bei der UNB zu beantragen und auszugleichen. Die Form des Ausgleichs kann noch nicht gewiss beziffert / benannt werden .

  • Wasserleitung und Hydrant: auf der östlichen Seite der Straße ist im Bankett eine Frischwasserleitung verlegt. Unterwegs befindet sich ein Hydrant und ein Wasserschieber. Gemäß Aussage des VVasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen kann die Leitung überbaut werden. Dieses wäre bei einer Verbreiterung nicht ausgeschlossen. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme muss der Hydrant aus dem Straßenbereich verlegt werden.

  • Niederschlagswasser: Auf freier Strecke befindet sich eine Senke, in der sich bisweilen eine Pfütze bildet. Da dieses die Statik der Straße beeinträchtigt, soll eine zukünftige Pfützenbildung durch eine Drainage oder dergleichen unterbunden / vermieden werden.

Die Kostenschätzung der Maßnahme schließt mit rund 115.000 €. Hier ist ein nicht bezuschussungsfähiger Grunderwerbsanteil in Höhe von geschätzten 9.000 € eingerechnet. Darin sind neben den Kosten für den Grund und Boden auch die Notar-, Grundbuchamts- und Vermessungskosten enthalten. Vorbehaltlich der Anerkennung der projektscharfen Maßnahme könnte ein Zuschuss von rund 49.000 € gewährt werden. Damit beliefe sich die Kofinanzierungssumme auf rund 66.000 €.

Empfehlung der Verwaltung:

Die betreffenden Landanlieger sollten in einem gewissen Rahmen in die Planung eingebunden werden, Kenntnisse über örtliche Verhältnisse können hilfreich sein.



Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme umzusetzen. Ein Planungsauftrag ist zu erteilen. Die qualifizierte Entwurfsplanung ist als Basis eines formellen Förderantrags kurzfristig zu erstellen. Der Antrag ist an das LLUR über die Aktiv-Region Schiel-Ostsee zu senden. Erforderliche Genehmigungen seitens der UNB sind einzuholen.

Die Maßnahme ist nach Bewilligung des Zuschusses planerisch zu vollenden, auszuschreiben und die erforderlichen Arbeiten sind an den wirtschaftlichsten Bieter einer Ausschreibung zu vergeben.

Der Grunderwerb ist vorzubereiten. Der Preis pro Quadratmeter soll sich am Preis vergangener Maßnahmen in der Gemeinde orientieren (Radwegebauten an Kreisstraßen). Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Vermessungsergebnisses sind Notarverträge zu formulieren und abzuschließen. Diese Verträge erlangen nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung Wirksamkeit.

Die Gesamtkosten in Höhe von geschätzten 115.000 € werden anerkannt. Der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 66.000 € wird im Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt.




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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:

Lageplan