Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschuss | 26.09.2012 |
Gemeindevertretung | 27.09.2012 |
Betreff: |
Wegebaumaßnahme von der K 61 nach Hümark |
Sachverhalt: | |||||||||
Nachdem in der GV am 20.06.2012 beschlossen wurde, das entworfene Kernwegekonzept zu genehmigen und die im Betrefftext angegebene Maßnahme anzugehen, sollte eine Ausdehnung des Kernweges bis an den Wald Moorholz / Bredemaas geprüft werden. Dieser Versuch wurde unterdessen durch Herrn Steinort, Frau Plewa (Aktiv-Regions-Vertreterin) und Herrn Andresen bei einem eigens dafür anberaumten Termin im Landesamt für Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek gestartet. Zuvor wurde über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee mit Post vom 03.08.2012 mitgeteilt, dass das eingereichte Konzept genehmigt und daher ein qualifizierter, projektscharfer Förderantrag zu stellen sei. Die Ausdehnung des als förderfähig anerkannten Wegeabschnittes begrenzt sich allerdings nur bis zum Betrieb „Kühl". Auch im Gespräch beim LLUR konnte keine Ausdehnung der Wegelänge erzielt werden, weder über den Betrieb „Kühl" hinaus, noch bis zum Wald. Somit kann vorbehaltlich der Genehmigung eines Förderantrages in Form der Erteilung eines Bewilliungsbescheides festgestellt werden, dass der Gemeinde für die Ertüchtigung der 580 m Straße von der K 61 bis zum Betrieb „Kühl" ein Zuschuss in Höhe von 55 % auf die Nettobaukosten in Aussicht gestellt wird. Technische Angaben:
Rahmenbedingungen:
Die Kostenschätzung der Maßnahme schließt mit rund 115.000 €. Hier ist ein nicht bezuschussungsfähiger Grunderwerbsanteil in Höhe von geschätzten 9.000 € eingerechnet. Darin sind neben den Kosten für den Grund und Boden auch die Notar-, Grundbuchamts- und Vermessungskosten enthalten. Vorbehaltlich der Anerkennung der projektscharfen Maßnahme könnte ein Zuschuss von rund 49.000 € gewährt werden. Damit beliefe sich die Kofinanzierungssumme auf rund 66.000 €. Empfehlung der Verwaltung: Die betreffenden Landanlieger sollten in einem gewissen Rahmen in die Planung eingebunden werden, Kenntnisse über örtliche Verhältnisse können hilfreich sein. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme umzusetzen. Ein Planungsauftrag ist zu erteilen. Die qualifizierte Entwurfsplanung ist als Basis eines formellen Förderantrags kurzfristig zu erstellen. Der Antrag ist an das LLUR über die Aktiv-Region Schiel-Ostsee zu senden. Erforderliche Genehmigungen seitens der UNB sind einzuholen. Die Maßnahme ist nach Bewilligung des Zuschusses planerisch zu vollenden, auszuschreiben und die erforderlichen Arbeiten sind an den wirtschaftlichsten Bieter einer Ausschreibung zu vergeben. Der Grunderwerb ist vorzubereiten. Der Preis pro Quadratmeter soll sich am Preis vergangener Maßnahmen in der Gemeinde orientieren (Radwegebauten an Kreisstraßen). Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Vermessungsergebnisses sind Notarverträge zu formulieren und abzuschließen. Diese Verträge erlangen nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung Wirksamkeit. Die Gesamtkosten in Höhe von geschätzten 115.000 € werden anerkannt. Der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 66.000 € wird im Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. |
Anlagen: |
Lageplan |