Die Gemeindevertretung hat am 20.06.2012 beschlossen, eine Erfassung ihrer Baulandpotentiale durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde vornehmen zu lassen.
Nachdem durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde ein erster Entwurf erarbeitet wurde, wurde dieser als Basis für ein Abstimmungsgespräch am 08.01.2013 herangezogen. Hieran anschließend wurden einzelne Bereiche noch einmal im Rahmen einer Ortsbesichtigung erörtert.
Die Interessenslagen der Gemeinde wurden dargelegt und anhand der geltenden Gesetze und Rechtsprechung beurteilt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass, obwohl die Gemeinde Thumby über keinen Bauleitplan verfügt, sie noch 15 „Baulücken“ aufzeigen kann. Eine Berücksichtigung aller von der Gemeinde gewünschten Entwicklungen war nicht möglich.
Bei einigen Grundstücken wird um Beachtung gebeten, dass es sich dort um Außenbereich handelt und die markierten Punkte keine Baulücken im Sinne des § 34 BauGB darstellen, sondern Bereiche sind, in denen eine unbedenkliche Lückenfüllung i. S. des § 35 Abs. 2 BauGB möglich ist. Für den Bereich Börentwedt wäre eine bauliche Verdichtung nur nach Erlass einer Außenbereichssatzung möglich.