Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
5/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.06.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Raum Schwansen

Sachverhalt:

Zur allgemeinen Sachverhaltsdarstellung wird auf den Bericht des Amtsdirektors zum Amtsausschuss vom 09.06.2015 verwiesen. Dieser lautete wie folgt:

Der Landtag hat im Mai das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Hierzu werden jedoch Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert, die Mitte dieses Monats vorliegen sollen. Hierbei wird es vermutlich zum einen klare Abgrenzungen (wie 800 m Abstand zur nächsten Siedlung) geben, zum anderen aber auch wieder Kriterien, die auszulegen sein werden. Ich erwarte, dass letzteres auch für unser Amtsgebiet gelten wird (beispielsweise hinsichtlich des charakteristischen Landschaftsraums), so dass wir nur durch sich anschließende Auslegungen und Bewertungen der Landesplanung (Staatskanzlei) Klarheit darüber erhalten werden, ob Ausnahmen von der Veränderungssperre bei uns greifen oder nicht. die Landesplanung wird ein eigenes Gutachten über die charakteristischen Landschaftsräume erstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Gutachten auf den Raum Schwansen auswirken wird.

Die Sinnhaftigkeit der Einleitung oder Fortführung von Bauleitplanungen in unseren Gemeinden kann erst beurteilt werden, wenn die landesplanerischen Vorgaben geklärt sind. Die Gemeinden können sich für diesbezügliche Entscheidungen solange Zeit lassen, bis konkrete Anträge von Vorhabenträgern vorliegen. Bis zu einer landesplanerischen Klärung und Konkretisierung von Vorhaben sind gemeindliche Planungen nicht sinnvoll möglich.

An der Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" werden sämtliche Gemeinden in den nächsten Jahren (erneut) durch das Land beteiligt.

Zur Entwicklung von Windkraft im Raum Schwansen haben sich im Frühjahr dieses Jahres besorgte Bürger der Gemeinde Thumby geäußert. Neben allgemeinen Bedenken wurde insbesondere um Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme zur laufenden Bauleitplanung in der Nachbargemeinde Holzdorf gebeten. Folgende Punkte sollten danach Berücksichtigung finden:
  • Landschafts-und Naturschutz müssen Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben, insbesondere ist der spezielle Status von Sieseby als Flächendenkmal mit dem Landschaftsschutzgebiet Schwansener Schleilandschaft besonders im Fokus zu behalten.
  • Die in Holzdorf geplanten Windkraftanlagen (WKA) sollen nur knapp 1,5 km Luftlinie von dem Seeadlerhorst in Maasholrn entstehen. Das führt zu einer unmittelbaren Gefährdung für das seit langem in Bienebek ansässige Adlerpaar und seine Jungtiere. Eine solche Planung ist mit den Belangen des Artenschutzes nicht vereinbar.
  • Da es keinesfalls wissenschaftlich belegt ist, welche Auswirkungen WKA auf Bewohner und Umwelt haben, sollte Zurückhaltung geübt werden was die tatsächlichen Belastungen anbelangt durch Lichtwechselzonen, Druck- und Lärmbelästigungen und tieffrequenten (lnfra-)Schall wie auch die direkten Einflüsse auf die geschützten Vogel- und Säugetierarten.
  • Um einigermaßen vor schädigenden Einflüssen geschützt zu sein‚ sollten WKAs, hier speziell in Maasleben, in der Höhe auf 100 m begrenzt sein (wegen Nachtbefeuerung), der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 650 m betragen, wenn gewährleistet ist, dass sämtliche Belange des Naturschutzes berücksichtigt sind.
  • Die Gemeinde Holzdorf verfolgt mit ihrem Bürgerbegehren die obigen Mindestanforderungen.
  • Wir sollten als Gemeinde Thumby die Sorgen der Holzdorfer, die ja auch uns als Nachbargemeinde direkt betreffen, teilen und bitten den Gemeinderat um einen entsprechenden Beschluss.
  • Dies bekräftigen wir durch unsere Unterschriften.

Eine Fortführung der Bauleitplanung oder aber eines möglichen Antragsverfahrens für WKA in Holzdorf sind von den einleitend genannten Windenergieplanungssicherstellungsgesetz und den damit verbundenen Ausnahmeregelungen abhängig. Sofern eine Ausnahme in Aussicht gestellt werden sollte und die Bauleitplanung vorangetrieben wird, hat die Gemeinde Thumby nach § 4 (2) Baugesetzbuch die Möglichkeit eine Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Die Nachbargemeinden werden bei jeder Bauleitplanung beteiligt und haben die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die Gemeinde Holzdorf hat sich sodann mit den Stellungnahmen auseinanderzusetzen und eine Abwägung vorzunehmen. Über das Ergebnis würde die Gemeinde dann entsprechend unterrichtet werden.

Aktuell kann nicht verbindlich mitgeteilt werden, ob und wie sich die Errichtung von WKA im Raum Schwansen entwickeln wird. Dies bleibt abzuwarten.


Abstimmungstext:


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Schreiben der Bürgerinnen und Bürger