Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | |
Gemeindevertretung | 15.10.2015 |
Betreff: |
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Sachverhalt: |
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Thumby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 4 Abs.2: Die bisherige Satzung enthielt keine Regelung zur Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer ist allgemein üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. Hinweis zu § 4 Abs.1: Die Steuersätze in Thumby sind die niedrigsten im Amtsbereich, wurden zuletzt zum 01.01.2002 verändert (nur Umrechnung in €) und betragen seitdem unverändert:
Allein die Verwaltungskosten betragen im Jahr derzeit 28 € pro Fall . Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Thumby, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, keine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. |
Anlagen: |
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