Nachdem die Gemeindevertretung am 21.06.2018 trotz der sich geänderten Rahmenbedingungen im Radwegebau an klassifizierten Straßen (Gemeinde ist zunächst Bauherr und übergibt nach Fertigstellung an den Kreis) beschlossen hat, den Bau eines Radweges grundsätzlich vorantreiben zu wollen, wurde fristgerecht zum 31.07.2018 ein Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gerichtet. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen hat ein Ingenieurbüro im Stundenlohn unterstützt. Dabei ging es zunächst nur um eine grobe Beschreibung und Erläuterung der Vorhabens mit einer kartographischen Darstellung, einigen Regelquerschnitten, einer Beschreibung der Netzfunktion des Radweges mit Verweis auf das kreisweite Radverkehrsnetz von 2010 sowie einer groben Kostenabschätzung.
Da die Reaktion des Ministeriums hinsichtlich der Förderfähigkeit des Projektes erst Ende des Jahres erwartet wird, gleichzeitig eine Anerkennung der Förderfähigkeit aber in Aussicht steht, regt die Verwaltung an, die Planung schon langsam voranzutreiben.
Die Finanzierung derartiger Projekte sieht wie folgt aus:
Sobald die Planung in die Leistungsphase der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung nach HOAI vorangetrieben sein wird, können belastbare Kosten genannt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Anerkennung der Förderfähigkeit, die Planung und der Grunderwerb einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird vorgeschlagen, zunächst über den Nachtrag 2018 Mittel in Höhe von 50.000 € für erste Planungen, Baugrunderkundungen, Vermessungen etc. bereit zu stellen.
Um die erfahrungsgemäß manchmal zeitaufwendigen Grunderwerbsverhandlungen rechtzeitig zu beginnen, wird empfohlen, nach Vorliegen eines ersten, aussagefähigen Grunderwerbplanes sogleich mit den Verhandlungen zu beginnen. Dabei kann es im ersten Schritt nur um den Abschluss von Vorverträgen mit den einzelnen Eigentümern gehen. In diesen sollen sich die Eigentümer bestenfalls bereit erklären, dass sie bereit sind, mit Verweis auf die genaue Flurstücksbezeichnung Grund und Boden zum Zwecke des Radwegebaus zu veräußern. Der Preis pro Quadratmeter soll definiert (vorzugsweise einheitlicher Preis für alle) und die zu erwerbende Fläche grob abgeschätzt werden. Besonderheiten sollen abgesprochen und vereinbart (Gartenmauern, Einfriedungen…) und alle wichtigen Inhalte eines später abzuschließenden Notarvertrages niedergelegt werden. Somit können diese Vorverträge später Grundlage für abzuschließende Notarverträge werden.
Einhergehend mit dem Bau des Radweges sollte in Börentwedt die Straßenbeleuchtung von der nördlichen auf die südliche Straßenseite entlang des Radweges verlegt und in dem Zuge auf LED-Technik modernisiert werden. Ferner muss geschaut werden, ob eine Breitbandtrasse von Vogelsang nach Thumby verlaufen wird. Wenn ja, dann muss in Abstimmung die Lage definiert werden, so dass nicht das eine das andere behindert.
Zu guter letzt regt Herr Andresen an, dass die Gemeinde den Kreis RD-Eck bittet, zusammen mit der Radwegemaßnahme auch eine Asphaltdeckenerneuerung der K61 von Grünholz nach Thumby durchzuführen. Möglicherweise ließen sich die Maßnahmen auch zusammen ausschreiben und an eine Firma vergeben, denn an den Einmündungen, Grundstücks- und Koppelzufahrten und an der Engstelle in Börentwedt werden sich Maßnahmen an der Fahrbahn und dem Radweg zwangsläufig sowieso bedingen oder berühren.