Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
22/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
12.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 27.11.2018 
Gemeindevertretung 13.12.2018 

Betreff:
Kanalsanierung "In den Tannen"

Sachverhalt:
Nachdem die Gemeinde schon vor einiger Zeit über das Thema beraten hat, wurde es aufgrund zahlreicher anderer, dringlicherer Themen, sowohl in der Gemeinde als auch in der Verwaltung bzw. bei denPlanungsbüros, zunächst nicht weiter verfolgt. Dazu hat auch die bis vor kurzem noch herrschende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beigetragen.
Da diese Pflicht jetzt durch den Gesetzgeber abgeschafft ist und das Schadensbild der Kanäle aber befürchten lässt, dass irgendwann doch mal ein Rohrbruch droht, kann ein komplettes Ausblenden des Problems nicht empfohlen werden. Vielmehr ergibt sich möglicherweise mit der geplanten Sanierung des Sachsenburger Weges die Chance, wirtschaftliche Synergieren hinsichtlich Baustelleneinrichtung und dergleichen zu nutzen. Daher empfiehlt Herr Andresen darüber nachzudenken, die dringlichsten und unbedingt notwendigen Sanierungen schadhafter Kanäle "In den Tannen" jetzt mit zu planen und auszuschreiben.

2016 hat Herr Andresen zuletzt den Sachverhalt zum Thema in der Beschlussvorlage 04/2016 zusammengefasst. Diese Zusammenfassung sei hier kurz in Teilen zitiert:

Das Ingenieurbüro Aqua-Tec hat die Planungen unterdessen fortgeführt und einen Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Bauweisen erstellt. Das Ergebnis ist sehr umfangreich und wird den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt. Die teilweise hohen Kosten gemäß Berechnung ergeben sich aus den ungünstigen örtlichen Umständen. Der SW-Kanal liegt bei einer Straßenbreite von weniger als 3 m in über 3 m Tiefe. Die Schäden im Regenwasserkanal zeichnen sich dadurch aus, dass eine Vielzahl der Rohre überhaupt nicht mehr miteinander verbunden sind, sondern dazwischen freies Erdreich zu sehen ist.

Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten hat am Donnerstag den 07.04.2016 eine Besprechung zwischen Bau- und Finanzverwaltung stattgefunden.
Status Quo gemäß Gebührensatzung vom 24.10.2002:
  • RW-Gebühr: 0,30 € pro angeschlossenem Quadratmeter
  • SW-Gebühren
    • Grundgebühr: 100 € pro Jahr und selbstständige Wohnung
    • Zusatzgebühr = verbrauchsabhängige Gebühr: 1,57 € pro Kubikmeter Schmutzwasser (Maßstab Frischwasserverbrauch)
  • Sonderrücklage Abwasser: (nur) 2.500 €
Im Regenwasserbereich gibt es nur wenige Gebührenzahler. Zur Zeit der Erschließung des Gebietes wurde das Ziel verfolgt, das Regenwasser der Grundstücke weitestgehend auf den Grundstücken zu versickern. Da das Kanalkataster aufzeigt, dass es im Regenwasserkanal Abzweiger gibt, die einen Anschluss von Grundstücken nicht ausschließen, wird empfohlen, das RW-System zu Kontrollzwecken zu nebeln. Dabei wird "Disconebel" über einen Schacht in der Straße mittels eines Lüfters in den Hauptkanal hineingedrückt. Der Nebel breitet sich im Rohrleitungssystem aus und tritt aus allen angeschlossenen Objekten aus. Sollten Dachflächen oder befestigte Hofflächen angeschlossen sein, so kommt Nebel aus den Hofabläufen oder Dachrinnen der Gebäude.

Tatsächlich fallen jährlich nur rund 1.000 m³ Schmutzwasser an, so dass sich jede Sanierung am Schmutzwassersystem extrem auf die Gebühr auswirkt. Im Regenwasserbereich sind unter 1.000 m² angeschlossene Fläche gemeldet. Auch hier würde sich jede Sanierung extrem auf die Gebühr auswirken.
Da der Aufwand von Reparaturen an  den Systemen kurzfristig durch die Gebühreneinnahmen refinanziert werden muss, scheiden Reparaturmaßnahmen quasi als Lösungsansatz aus. Ziel muss es sein, nach dem Gebührenrecht investive Maßnahmen durchzuführen, damit diese über einen langen Zeitraum abgeschrieben werden können / dürfen. Diese Vorgehensweise hätte zur Folge, dass die Gebühr die Finanzierung mit Zinsen und Tilgung erwirtschaften muss. Würde man die durch das Ingenieurbüro ermittelten Sanierungsmaßnahmen in Gänze durchführen, so würde die SW-Gebühr auf rund 10 €/m³ und die Regenwassergebühr auf über 10 €/m²*a steigen.

Da diese Dimension der Gebührensteigerung kaum vertretbar ist, wurde überlegt, welche Maßnahmen die Gemeinde mindestens durchführen muss, damit sie Ihrer Betreiberpflicht ausreichend nachgekommen ist.
Würde man sich auf die Beseitigung der gravierendsten Schäden beschränken, so wäre folgendes zu empfehlen:
  • Schmutzwasser: Sanierungen als Erneuerung, Volumen 50.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 1,00 €/m³
  • Regenwasser: Sanierung als Erneuerung, Volumen 60.000 €, 50 % entfallen auf die Straßenentwässerung und müssen nicht durch die Gebühren refinanziert werden, verbleiben also 30.000 €, Abschreibung über 50 Jahre, Auswirkung auf die Gebühr plus rund 0,75 €/m².

Ende Zitat!

Herr Andresen schlägt vor, dass das Planungsbüro beauftragt wird, die oben beschriebenen Sanierungen als Titel mit in die Ausschreibung zur Sanierung "In den Tannen" aufzunehmen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Das Planungsbüro wird gebeten, in einer Bauausschusssitzung im Zusammenhang mit der Vorstellung der Sanierungsplanung des Sachsenburger Weges auch nähere Angaben zu einer Sanierung mit Teilerneuerung für die gravierendsten Schäden "In den Tannen" zu geben.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-