Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Vorlage
9/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
25.04.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Sachstandsbericht zu den Planungen zum Bau eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby

Sachverhalt:
Vorweg verweist Herr Andresen auf den Sachverhalt der letzten Vorlage und des letzten Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.09.2018.

Unterdessen wurde der Radwegebau vom Land SH erfreulicherweise als förderfähig anerkannt und ins Landesförderprogramm aufgenommen. Daher wurden die weitergehenden Planungen begonnen. Zunächst wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer befragt, ob die Bereitschaft zum Verkauf eines Streifens Grund und Boden an die Gemeinde für einen Radwegebau denkbar ist. Man hat erklärt, dass man den Bau eines Radweges begrüßt und daher unter bestimmten Voraussetzungen auch bereit ist, dafür Grund und Boden zu veräußern. Für Verhandlungen müssten allerdings Pläne gezeigt werden, wie man sich den Bau vorstellt.

In Planungsgesprächen wurde in Abstimmung mit dem LBV-SH der zur Verfügung gestellte, vorläufige Projektzeitenplan erstellt. Dieser sieht in groben Zügen vor, dass in 2019 die Planung so weit vorangetrieben wird, dass Grunderwerbspläne vorliegen und auf Basis dessen Grunderwerbsverhandlungen geführt und Vorverträge abgeschlossen werden können. Ferner soll der formelle Förderantrag auf Basis der qualifizierten Entwurfsplanung an das Land SH gestellt werden. Parallel und bis Erhalt der Bewilligung der Fördermittel sollen die Ausführungsplanungen dann in der ersten Jahreshälfte 2020 vollendet werden, damit anschließend in der zweiten Jahreshälfte die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vollzogen werden kann. Damit ist ein Baubeginn aus heutiger Sicht und bei positiver Entwicklung des Projektes zu Beginn 2021 wahrscheinlich.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde als späterer Übernehmer des Radweges wurde von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten. Ferner wurde angeregt, dass der Kreis bei seiner Haushaltsplanung für 2021 Mittel für die Asphaltdeckenerneuerung der K61 vorsieht und diese Maßnahme mit der Radwegemaßnahme koppelt.

Als nächstes steht am 09.05.2019 ein erster Abstimmungstermin mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde an. Ferner wird versucht, Bestandspläne des Straßenkörpers zu erhalten und erste Vermessungen werden organisiert.


Hinsichtlich des Mittelbedarfes dürften die bereits beschlossenen 50.000 € zunächst ausreichen. Sobald auf Basis der beginnenden Planungen eine belastbarere Kostenschätzung vorliegen wird, werden auch die Planungskosten (Ingenieurbüro, Baugrunderkundung, Vermessung, Straßenverkehrssicherheitsaudit...) und der daraus für die zweite Jahreshälfte 2019 und das Jahr 2020 hervorgehende Mittelbedarf genauer beziffert werden können. Spätestens dann wird auch ein Finanzierungsplan zu erstellen und im Finanzausschuss zu beraten sein.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Vorgehensweise zu verfolgen.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
vorläufiger Projetterminplan vom 24.04.2019