Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
10/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
03.06.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Sperrung von Wegen in der freien Landschaft zum Schutz des Seeadlers

Sachverhalt:
Im Gemeindegebiet Thumby ist in einer Forstfläche ein Seeadler ansässig. Spaziergänger und Dritte nutzen aktuell Wege in der freien Landschaft, die sich u. a. im Nahbereich des Horstes befinden. Um die Störung des Seeadlers so gering wie möglich zu halten, beabsichtigt der Grundeigentümer die Sperrung seiner in der freien Landschaft vorhandenen Wege.

Gemäß § 31 Landesnaturschutzgesetz S.-H (LNatschG) können Wegen in der freien Landschaft gesperrt werden. Die Sperrung kann mit Genehmigung der Gemeinde befristet erfolgen soweit der Schutz der Erholungssuchenden oder der Natur oder schutzwürdige Interessen der Eigentümerinnen oder Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigten dies erfordern. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Für die Sperrung der Wege ist grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.


Der Eigentümer des Weges bittet um entsprechende Zustimmung zur Sperrung.  

Abstimmungstext:
Dem Antrag des Grundeigentümers auf Sperrung von Wegen in der freien Landschaft wird zum Schutz des Seeadlers zugestimmt. Die Sperrfristen sind durch die Untere Naturschutzbehörde festzulegen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-