Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
11/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
03.06.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Abwasserbeseitigungssatzung

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.05.2019 hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Gemeinde Thumby über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

"Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in den Gemeinden ist in der Regel in zentral und dezentral zu entwässernde Gebiete aufgeteilt. Einige kleine Gemeinden haben sich aber entschlossen, ausschließlich eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen zu betreiben.
Die Lage und die bauliche Struktur der Gebiete bot oftmals nur die Möglichkeit, das in Kleinkläranlagen gereinigte Schmutzwasser zusammen mit dem Niederschlagswasser über sogenannte "Bürgermeisterkanäle" gemeinschaftlich abzuleiten.

Dieses entspricht jedoch nicht den rechtlichen Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine zusätzliche Regelung in die Landesfassung der DIN 4261 (Kleinkläranlagen) eingeführt, die unter vorgegebenen Bedingungen einen Anschluss von Kleinkläranlagen an "Bürgermeisterkanäle", zukünftig Regenwasserkanäle bezeichnet, zulässt.

Seit längerem wird in einer Gemeinde die Umsetzbarkeit dieser Regelung geprüft und steht nun kurz vor dem Abschluss im Sinne des o.a. Erlasses.

Mit diesem Hintergrund fordere ich nun alle anderen Gemeinden mit "Bürgermeisterkanälen" auf, die Ziffer 1.4 aus der DIN 4261(Landesfassung) umzusetzen.
Ich gebe den betroffenen Gemeinden bis 30.12.2019 Zeit, sich der Sache anzunehmen und eine den Umständen angepasste und umsetzbare Lösung (Konzept, Satzung) zu erarbeiten und bei mir einzureichen.
Daraus folgen auch Änderungen und Aufhebungen von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die die untere Wasserbehörde zu bescheiden hat."

Ziffer 1.4 sagt folgendes aus:
Die gemeinsame Ableitung von Regenwasser und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gereinigtem Schmutzwasser aus bestehenden Kleinkläranlagen in einem bestehenden Kanal ist zulässig, sofern die Gemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht wieder übernimmt und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke das nach dem Stand der Technik gereinigte Abwasser als Indirekteinleiter in den Regenwasserkanal einleiten.

Dies passt insoweit mit anderen anhängigen Anträgen im Bereich Sieseby zusammen. Unter Berücksichtigung dieser Anträge und dass spätestens zum 01.01.2021 das Abwasserbeseitigungskonzept, die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen sind, sollte die Gemeinde bereits frühzeitig mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Dies wird notwendig, da die Beitrags- und Gebührensatzung zum 31.12.2020 ausläuft. Die dann neu zu erlassene Satzung muss auf rechtlich aktuellen Grundlagen beruhen.
Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Abwasserbeseitigungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung auf den Weg zu bringen. Das Amt wird gebeten, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Verlängerung der Frist zu beantragen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-