Die Gemeinde Damp beabsichtigt ihr Feuerwehrgerätehaus (FWGH) zu erweitern. Zudem sollen Stellplätze geschaffen werden. Das bestehende Problem ist, dass die Erschließung des FWGH über den Teil eines Grundstückes erfolgt, welches sich in das Gemeindegebiet der Gemeinde Thumby erstreckt. Dies bedeutet, dass für diesen kleinen Teil einen Bebauungsplan der Gemeinde Thumby benötigt wird. Die Gemeinde Thumby verfügt derzeit weder über einen Bebauungsplan noch über einen Flächennutzungsplan. Nun bestünde nach dem Gesetz die Möglichkeit einen Bebauungsplan ohne Flächennutzungsplan zu erlassen. Da die Gemeinde Thumby aber selbst beabsichtigt einen Bebauungsplan für ein kleines Baugebiet mit Wohnbebauung aufzustellen, hat eine Rücksprache, im Rahmen eines Planungsgespräches, mit den Vertretern des Landes und des Kreises stattgefunden.
In diesem Gespräch wurde festgehalten, dass das Land aufgrund der besonderen ortsgebundenen Situation, kein Problem damit hätte beide Bebauungspläne, ohne einen Flächennutzungsplan mitzugehen. Der Kreis würde dies ebenfalls mittragen, da es sich bei der Planung für das FWGH um eine Planung handelt, welche durch die Gemeinde Damp ausgelöst wird.
Die Gemeinde Damp würde die Kosten für die Bauleitplanung tragen.